Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Horst kauft ein iPhone für 2.000 €. Dieses iPhone soll ein Geschenk sein. Also packt er es in ein Paket und verschickt es mit der DHL mit der Versicherungssumme „bis zu 2.500 € Warenwert“.
Das Paket kommt weg. Horst stellt einen Nachforschungsantrag, der leider keinen Erfolg hat. Die DHL erstattet Hort den Wert, nachdem er den Inhalt anhand der Rechnung seines Kaufes belegte.
Nun kommt Horst auf die glorreiche Idee, er könnte doch das iPhone anhand der Seriennummer oder der IMEI sperren lassen, damit der potentielle Dieb mit dem Gerät nichts mehr anfangen kann. Sein Kumpel Bernd meint aber, dass ginge nicht, da das Gerät jetzt das Eigentum der DHL sei, könne der darüber nicht mehr verfügen.
Wer hat Recht? Horst oder Bernd? Gehört das Gerät de facto noch Horst oder der DHL?
Vielen Dank im Voraus für das Schlaumachen
Pierre
P.S.: mir geht es bei der Frage nicht darum, ob und wie man das Gerät wirklich sperren könnte. Sondern wirklich nur um den rechtlichen Sachverhalt des Eigentums und der Verfügungsgewalt.