Eigentumswohnung ex freund rauschmeissen

Guten Tag,

Folgende Situation,

Person A, und Person B waren zusammen Person A hat seine wohnung gekündigt und ist bei Person B eingezogen ( Angemeldet bei einwohnermeldeamt usw) . Nun ist die beziehung vorbei (29.11.09) und es gab eine mündliche Vereinbarung das Person A hier noch Wohnen darf bis er eine Angemessene unterkunft gefunden hat. Nun Behaart Person B darauf das Person A die Wohnung an Samstag den 19.12.09 entgültig verlässt obwohl er noch keine Wohnung hat. Person A Sucht bereits intensiv seid 2 Wochen nach einer Wohnung muss aber nebenher noch arbeiten.

Wie sieht das Rechtlich aus?
Darf Person B Person A einfach vor die Tür setzen?

Danke

Guten Abend,

Person A, und Person B waren zusammen Person A hat seine
wohnung gekündigt und ist bei Person B eingezogen ( Angemeldet
bei einwohnermeldeamt usw) . Nun ist die beziehung vorbei
(29.11.09) und es gab eine mündliche Vereinbarung das Person A
hier noch Wohnen darf bis er eine Angemessene unterkunft
gefunden hat. Nun Behaart Person B darauf das Person A die
Wohnung an Samstag den 19.12.09 entgültig verlässt obwohl er
noch keine Wohnung hat. Person A Sucht bereits intensiv seid 2
Wochen nach einer Wohnung muss aber nebenher noch arbeiten.

Wie sieht das Rechtlich aus?
Darf Person B Person A einfach vor die Tür setzen?

Hm, man könnte argumentieren, dass ein (Unter)Mietvertrag besteht. Dann müßte man vielleicht kündigen und entsprechende Fristen einhalten und auch Formvorschriften beachten. Ich denke mal, wenn er offiziel dort gemeldet ist, bekommt man den nicht so ohne weiteres gegen seinen Willen raus.

Grüße

Dann nehmen wir mal weiter an das Person A bis vor kurzen 1200 euro zahlen wollte um sich an den kosten für die Wohnung zu beteildigen allerdings hat er dieses Geld nun zurück behalten mit der begründung er braucht es für Kaution usw.( ist denke ich verständlich)
Person A ist willig auszuziehen sobald er eine wohnung hat. Also Person A möchte eigendlich nur noch die Zeit brücken bis zum neuen Mitvertrag. Person B behaart wie gesagt allerdings darauf das Person A bereits früher verschwindet.
Und droht damit das sämtliche sachen wie möbel usw auf der Straße landen. Person A ist nun in einer Zwangssituation da er nicht weiß wo er nun hin soll.

Wie sieht das nun aus wenn Person B die Sachen von Person A rausstellt nehmen wir mal weiter an Person B hat zu Person A gesagt das wenn er nicht geht wird er gegangen von Person B´s neuen Partner Ist das androhen von Körperlicher Gewalt? Welche Handhabe hat Person A ? Polizei rufen und falls ja mit welcher begründung? Rechtsanwalt? Also was kann man in dieser Situation genau tun?

Hm, man könnte argumentieren, dass ein (Unter)Mietvertrag besteht.

Haben Untermietverträge eine Kündigungsfrist ?

Kein rechtlich fundierter Tip, aber vielleicht gangbar:
die Möbel und Klamotten bei einer Spedition / Self Storage einlagern (ist nicht so teuer) und bei einem Kumpel unterkriechen.

Wer wirklich sucht, findet in den meisten deutschen Städten binnen eines Wochenendes eine neue Wohnung. Zur Not findet man erst mal eine günstige Pension.

Weshalb sollte man dann mit Gewalt bei der Ex bleiben wollen?

M.

Es geht nicht mehr drum was Person A alles andere für möglichkeiten hätte es geht nun ums Prinzip :wink:
Und das mit den innerhalb eines Wochenendes eine neue wohnung zu finden kann ich nur stark bezweifeln alleine der bescheid über die Selbstauskunft von Gericht dauert ca 1 woche. Außerdem möchte Person A nicht in die nächste Bruchbude ziehen sondern in eine Angemeßene Behausung. In der Person A sich wohl fühlt und auch länger bleiben möchte.

Ist nur einer der Partner Mieter und hat er den anderen in seine Wohnung aufgenommen, so kann der Vermieter die Zahlung der Miete auch nur von dem Alleinmieter verlangen. Der „Nichtmieter“ kann ausziehen, ohne dem Vermieter oder dem Ex-Partner einen Cent Miete zu schulden.
Umgekehrt kann der Alleinmieter den anderen jederzeit aus der Wohnung verweisen, die Gestattung des „Mitbewohnens“ ist frei widerruflich. Irgendwelche „Kündigungsfristen“ müssen nicht eingehalten werden.
Allerdings darf der Alleinmieter den anderen nicht gewaltsam aus der Wohnung werfen, auch die Wegnahme der Schlüssel oder der Austausch der Schlösser ist verboten. Zieht der andere nicht „freiwillig“ aus, so muss eine Räumungsklage erhoben werden.
Das Gleiche gilt, wenn einer der Partner den anderen in sein Haus oder seine Eigentumswohnung aufnimmt.

Was haltet ihr hier von? Gefunden auf http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/g… ganz unten.

Hm, man könnte argumentieren, dass ein (Unter)Mietvertrag besteht.

Haben Untermietverträge eine Kündigungsfrist ?

Also wenn ich mir den § 573a Abs. 2 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html) ansehe, würde ich das dahingehend interpretieren.
Die Frage ist aber in der Tat, ob hier ein (Unter)Mietvertrag angenommen werden könnte, wenn zwei Menschen zusammenleben. Nach den weiteren Ausführungen würde ich dies jedoch mal stark vermuten. Selbst im ungünstigsten Fall müßte dann spätestens bis zum 15. des Monats zum Monatsende gekündigt werden.
Ich kann zudem aus eigenen Beobachtungen sagen, dass Vermieter nicht einmal Bewohner ihrer Wohnungen einfach so rauswerfen können, mit denen nicht einmal ein Mietvertrag besteht. Es ging dabei nicht um Ehepartner oder Kinder, sondern um wildfremde Menschen.
Wenn sie in der Wohnung offiziel gemeldet (also beim Einwohnermeldeamt) sind, dann kann man sogar die Polizei rufen und die schmeißen diese Leute nicht aus „ihrer“ Wohnung raus. Da muss man dann schon die Gerichte bemühen.
Also am besten man schließt hier einen Kompromis. Ansonsten bleiben wohl nur noch mehr oder weniger legale Meinungs- und Argumentationsverstärker.

Grüße

Ich habe da mal eine Zwischenfrage.

wie groß ist denn die Wohnung?

Ist denn ein problemloses Miteinander mit Der EX und Ihrem neuen Freund möglich?

Stelle ich mir irgendwie nicht so prickelnd vor.

Ich wäre schon lang weg.

Aber wennst ums Prinziep geht, kann man auch leiden.

Gruß vom XMan

1 Like

Wohnung hat um die 80 qm 3 zkb. Ich denke der neue Freund wird diesen Zustand nicht ausprobieren wollen. Und falls doch könnte das eine Interessante Konstellation geben. Wenn man bedenkt wie der Alters unterschied zwischen A und B ist und dann in den Fall Person C ^^

A - 21 B - 29 C - 35 ^^