Eigentumswohnung in Erbpacht - empfehlenswert?

Hallo Wissende,

ich würde mir gerne eine kleine Wohnung zur Kapitalanlage kaufen. Es stehen maximal EUR 85.000 zur Verfügung, und damit kommt man in München nicht weit.

Man hat da im Prinzip die Wahl zwischen „Wohnklo mit Dusche“ oder vernünftigen Einzimmerwohnungen mit Erbpacht.

Was bedeutet das denn genau? Was hätte es für Konsequenzen für mich? … Sehe ich das richtig, dass diese Erbpacht eine Nutzungsart für ein Grundstück ist, die es heutzutage gar nicht mehr gibt, dass es aber noch „Restbestände“ an Objekten gibt, für die eben weiterhin diese Erbpacht bezahlt werden muss? … Und wie hoch ist diese denn ungefähr für so einen Einzimmerwohnung? (Stand bei den Angeboten nicht dabei.)

Die Artikel auf Wiki habe ich gelesen, aber nicht ganz verstanden, daher frage ich hier.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

man kann hier nur angesichts deiner Fregen raten: Finger weg!

Ob ein Wohnungserbbaurecht sich für dich lohnt hängt von vielen individuellen Faktoren ab, welche hier im Forum ganz gewiss nicht erörtert werden können. Hier ist individuelle Beratung angesagt.

ml.

oder vernünftigen Einzimmerwohnungen mit Erbpacht.

Wie mein Vorschreiber sagt, würde ich auch Abstand nehmen. Objekte dieser Größe sind nicht besonders marktgängig und je kürzer die Restpachtdauer ist, umso weniger würde man einen Käufer finden, wenn man mal verkaufen muß.

Hallo,

Grundstücke von Gemeinden, Ländern, Kirche und Bundeseinrichtungen wie z.B. Bundesbahn wurden bzw. werden in der Regel auf 99 Jahre an
Bauherrn verpachtet. Dafür muss dann kein Kaufpreis sondern ein Pachtzins gezahlt werden.

Also bevor man eine Wohnung mit Erbpacht kauft, sollte man sich zuerst erkundigen, wem der Grund und Boden gehört.

Dann mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und abklären wie lange die Verpachtung noch läuft und auch wie hoch der jeweilige Pachtzins beträgt.

Nach Ablauf der Verpachtung hat der Grundstückeigentümer die Möglichkeit das Gebäude mit einem angemessenen Betrag zu kaufen.

Gruß Merger

Ob ein Wohnungserbbaurecht sich für dich lohnt hängt von
vielen individuellen Faktoren ab, welche hier im Forum ganz
gewiss nicht erörtert werden können.

Ah so, und deswegen erklärst du es mir lieber gleich gar nicht, was es mit dem Erbbaurecht auf sich hat? … Was für eine nutzlose Antwort!!!

Der Antwortende war wohl einfach davon ausgegangen, dass man, bevor man hier fragt, einfach mal die gängigen Suchmechanismen* des Internets betätigt. Hättest du das gemacht, wäre die Antwort sehr schlüssig gewesen, und du hättest nicht so patzig antworten müssen.

*Google, Wikipedia

2 Like

Hallo,

das dürfte in München bei einer Einzimmerwohnung etwa eine Halb-Halb-Sache sein: Du kaufst quasi die halbe Wohnung und für den Grundstücksanteil des Sondereigentums zahlst Du dann ständig Miete (Erbpacht des Grundstücks = Miete auf Zeit). Das möchte sicher nicht jeder so kaufen und deshalb bleibt das Ganze auch etwas halbwertig was die Wiederverkaufschancen angeht. Fürs Vermieten sollte es kein Problem sein, die Erbpacht wird einfach an den Mieter indirekt weitergereicht (in der Gesamtmiete enthalten). Am besten eine Mietrenditeberechnung anstellen, um zu sehen ob sich das ausgeht mit diesem Modell. Könnte ja gut sein, daß es auch paßt. Wichtiger ohnehin sind: Lage und Vermietbarkeit!

Hallo,

das dürfte in München bei einer Einzimmerwohnung etwa eine
Halb-Halb-Sache sein: Du kaufst quasi die halbe Wohnung und
für den Grundstücksanteil des Sondereigentums zahlst Du dann
ständig Miete (Erbpacht des Grundstücks = Miete auf Zeit).

Ok, jetzt wird mir die Sache klarer.

Am besten eine
Mietrenditeberechnung anstellen, um zu sehen ob sich das
ausgeht mit diesem Modell.

Wie macht man das denn am besten? Ich habe mir so eine Excel-Tabelle gemacht, in die ich Mieteinnahmen, Nebenkosten und Kaufpreis eingetragen habe und dir mir - hoffentlich richtig - die Rendite p.a. ausrechnet. … Aber es gibt sicher elegantere Lösungen.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

Immobilien zur Kapitalanlage kauft man idealerweise mit Fremdkapital. Insofern darfst Du locker das Doppelte Deines Eigenkapitals ansetzen.

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

Immobilien zur Kapitalanlage kauft man idealerweise mit
Fremdkapital. Insofern darfst Du locker das Doppelte Deines
Eigenkapitals ansetzen.

Ja, du hast recht. Der genannte Betrag war die Summe an Fremdkapital, die mir offenbar zur Verfügung stehen würde. Eigenkapital möchte ich so wenig wie möglich einsetzen - eigentlich am liebsten gar keines.

Aber danke für den Hinweis.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

zunächst einmal halte ich von einzelnen Wohnungen als Kapitalanlage gar nichts, weil einen ein einziger säumiger Mieter, ein Mietnomade, … in eine Situation bringen kann, die man kaum noch auffangen kann. Sinn macht die Sache mE nur dann, wenn man eine ausreichend große Zahl von Wohnungen hat, bei denen man einen einzelnen Ausfall abseits der laufenden eigenen Kosten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Immobilienengagements problemlos abfedern kann.

Weiterhin sprichst Du von „Kapitalanlage“, dann aber gleichzeitig wieder davon, das Ding möglichst weitgehend fremd finanzieren zu wollen. D.h. im Falle des Falles ist nicht einfach nur aktuell nicht benötigtes angespartes Geld weg, sondern muss unabhängig von der Einnahmesituation langfristig ein Kredit bedient werden. Sorry, auch wenn es steuerlich natürlich interessant ist, grundsätzlich finde ich das gar keine gute Idee.

Und dann kommt in diesem Fall noch das Thema Erbbaurecht dazu. Dagegen habe ich überhaupt nichts beim selbstgenutzen Haus, wenn man sich klar ist, dass das auch mal teurer werden kann, ggf. bei Erwerb gleich eine Verlängerung um weitere 99 Jahre aushandeln kann, … Aber bei einem Mehrparteienobjekt hat man diese Möglichkeiten eben nicht, und muss dann bei Auslauf mit x Parteien und dem Verpächter zu einer Regelung kommen. Auch keine gute Ausgangslage.

BTW: Die einzelne Mietwohnung z.B. aus Erbschaftssituation entstanden ist natürlich was anderes.

Gruß vom Wiz