Eignung/Prüfung zum Fachbereichsleiter Nds

Hallo,

ich interessiere mich für den Ablauf einer Prüfung zum Fachbereichsleiter in Niedersachsen.

  1. Was für Prüfungsteile gibt es? Klar ist die Leitung der Fachkonferenz und eine Unterrichtsstunde zeigen. Muss man auch Unterricht besuchen und hinterher bewerten? Ich finde im Netz leider nirgendwo was dazu. Vielleicht hat jemand ja auch einen Tipp, wo es steht.

  2. Wie verläuft nun die Bewertung? Gibt es auf jeden der einzelnen zwei oder drei Bereiche auch eine einzelne Bewertung? Oder eine insegsamt? Und wann erfährt man diese? Soweit ich weiß gibt es nun weder Noten noch Buchstaben. Was gibt es dann? Einen Beurteiliungssatz (der ja eh wieder einer Note entspricht)? Und gibt es eine Art Checkliste anhand der man sehen kann, worauf es ankommt? Gibt es irgendwo ein Beispiel zur Ansicht?
    Und wie läuft die Prüfung, wenn man an einer anderen Schule tätig ist und sich eine neue Schule auf eine solche Stelle bewribt? Wo und druch wen wird man geprüft (vor allem, wenn man die Stelle momentan gar nicht inne hat)?

Ich finde es einfach unheimlich interessant zu wissen wie man sich vorbereiten könnte (worauf kommt es an) und wie gut man beurteilt werden kann (Thema Mitstreiter ausstechen).

Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Infos!

Moin,

anstatt Dich im Internet dumm und dusselig zu suchen, frag doch morgen einen amtsinhabenden Fachbereichsleiter an Deiner jetzigen Schule, wie es bei ihm gelaufen ist.

Grüße
Pit

Das würde ich ja, wenn es schon eine gäbe…Schule im Aufbau:wink:

PS: Und von anderen Schule höre ich immer was anderes.

Hallo!
Es wird ja auch bei euch sowas wie eine Lehrerdienstordnung geben. Da müsste eigentlich etwas darüber enthalten sein.
Du könntest auch bei einem Spezialisten deines Berufsverbandes anfragen.
Auch dein Personalrat, der bei solchen Stellenbesetzungen mitspricht, könnte Informationen haben.
Beste Grüße!
H.

Na, wenn das so ist
nämlich so:

Und von anderen Schule höre ich immer was anderes.

Dann gibt es vielleicht gar kein festgeschriebenes Verfahren zur „Eignungsfeststellung“ (Entschuldigung), sondern der zuständige Dezernent kann sich aus einem Topf mit möglichen Überprüfungspunkten ein Menü zusammenstellen.
Ich war Lehrer in Nds., habe als Mitglied des Fachbereichs Fremdsprachen auch zwei Amtswechsel von Fb.-Leitern miterlebt, aber ich kann mich an Einzelheiten nicht mehr erinnern.