Folgende Situation
Eine Handwerksfirma parkt seine Fahrzeuge in einer Hofeinfahrt nebeneinander neben dem Firmengebäude, die Fahrzeugfronten der Kastenwagen -Lieferwagen ragen auf der selben Linie vor wie das Gebäude zum Bürgersteig steht .
Ein Handwerker belädt sein Fahrzeug und geht einige male zwischen seinem Fahrzeug über ein Teilstück des Bürgersteiges zum Haupt-Eingang der Firma hin und her
Auf einmal fährt ein PKW über den Bürgersteig und bleibt auf dem Bürgersteig mit einem Abstand von ca 20 cm von der Hauswand stehen, steigt aus und läuft auf die schnelle in die gegenüberliegende Firma .
Auf der Strassenseite ist absolutes Halteverbot, d.h. der Wagen hätte weder am Strassenrand noch auf dem Bürgersteig abgestellt werden dürfen.
Allerdings kam der Handwerker der sein Kundendienstwagen beladen hatte gerade hinter seinem Wagen hervor, er hat den ankommenden Wagen wegen des daneben stehenden Lieferwagen seines Kollegen nicht sehen können, erschrickt sich und flucht über diesen …( Schimpfwort )
Ein paar Minuten später spricht ihn sein Chef an, das er am Ellenbogen blutet
Der Mitarbeiter überlegt und dann meint er sich erinnern zu können, das er beim Ausweichen des Falschparkers wohl mit dem Ellenbogen gegen die Hauswand gerempelt ist
Nachdem kurz besprochen wurde wie das zustande kam, schickte der Chef den Mitarbeiter zum Arzt der einen Arbeitsunfall aufnahm, der Mitarbeiter bekam die Wunde gereinigt und verbunden sowie eine Tetanusspritze und musste einen Bericht ausfüllen.
Dem Mitarbeiter ist der „Falschparker“ durch zufall persönlich bekannt, er hat aber bislang keine Angaben zu dieser Person gemacht, da nicht nachgefragt wurde
Wie wird das jetzt weitergehen ?
gruss