Ein Arbeitsvertrag, aber Tätigkeiten für zwei Firmen

Hallo zusammen,

mir ist auf die Schnelle kein besserer Titel eingefallen, aber dafür schildere ich es nun detaillierter :wink:

Folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag bei der Firma X. Inhaber der Firma X ist Herr ABC.

Herr ABC hat noch eine weitere Firma, die Y GmbH, und ist dort Geschäftsführer.

Der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsvertrag bei der Firma X hat, soll nun auch Tätigkeiten für Firma Y erledigen (bspw. Buchführung, Personalangelegenheiten, etc.). Der AN erhält somit auch Zugriff auf die Akten und Daten der Firma Y. Der AN hat somit auch eine „Doppelbelastung“, da er sich um den Aufgabenbereich von zwei Firmen kümmern muss. Im Arbeitsvertrag wird die Tätigkeit bei Firma Y oder irgendwas in dieser Art nicht aufgeführt. Firma X und Y sind im selben „Raum/Etage“. Die Akten, Ordner und die Server sind getrennt.

Ist dies arbeitsrechtlich in Ordnung?

Ich kenne es von vielen, dass Sie für bspw. Tochterfirmen irgendwelche Arbeiten erledigen (Holdings etc.), aber in diesem Fall gibt es keinen richtigen Zusammenhang, außer den Geschäftsführer.

Wie sollte der AN vorgehen, wenn es arbeitsrechtlich nicht einwandfrei ist? Was hat er für Möglichkeiten?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!

Hallo

Wichtig dabei wäre zu wissen, ob der AN seinen Arbeitsplatz
a) um jeden Preis
b) sehr gerne
c) gerne
d) nicht unbedingt
behalten will.

Und in dem Zusammenhang natürlich, wie groß die Firma ist (wie viele Mitarbeiter).

Verstehe ich das richtig, dass der AN schon seit längerer Zeit für die Firma X tätig ist und die Arbeit für die Firma Y jetzt „plötzlich“ dazu kommt? Ginge damit eine Änderung der Tätigkeit für Firma X oder eine Erhöhung der Arbeitszeit einher? Oder ist bei Firma X aus diesen oder jenen Gründen mittelfristig nicht mehr so viel zu tun?

Nicht arbeitsrechtlich aber aus Erfahrung: wichtig, dass ganz klar ist, wann der AN für Firma X und wann für Y arbeitet. Sonst wird keiner der Beteiligten seines Lebens froh :wink:

Zeitlich? Oder eigentlich nur dem Namen nach?

Hallo,

ohne genaue Kenntnis des Arbeitsvertrages und der dort beschriebenen arbeitsvertraglichen Pflichten ist eine seriöse Antwort genausowenig möglich wie ohne Kenntnis der vertraglichen Grundlagen des Einsatzes in Fa. Y (AN-Überlassung ??? Werkvertrag ??? sonst irgendwas ???).

&Tschüß
Wolfgang

A bis C sieht wohl so aus: So weitermachen wie bisher :wink:
und wie sieht es mit D aus?
Die Firma hat um die 500 Mitarbeiter.

Es ist keine ANÜ, Werkvertrag oder sonstiges.
Der AN hat mit Firma X einen ganz normalen Arbeitsvertrag und macht dort bspw. die Buchhaltung. Nach kurzer Zeit in seiner Anstellung (innerhalb der Probezeit) , soll er auch die Buchhaltung für das andere Unternehmen des Inhabers erledigen (Firma Y).

Im Arbeitsvertrag wird nichts über Firma Y erwähnt bzw. dass für Firma Y Tätigkeiten absolviert werden sollen.

Von der Arbeitsbelastung.
Der Arbeitnehmer muss ebenso Überstunden abhalten, damit er die zusätzlichen Aufgaben termingerecht absolvieren kann.

Der AN ist noch in der Probezeit bzw. am Ende seiner Probezeit. Kurz nach Anstellung wurde er darüber „informiert“. Im Vorstellungsgespräch war davon keine Rede.
Der AN hat zu seiner normalen 40 h, nun X Std oben drauf (Bis zu 25 h im Monat).
Der Aufgabenbereich bzw. Umfang ist bei Firma X gleichgeblieben.
Bei Firma X gibt es derzeit keine Flaute oder ähnlich.

Es gibt keinen klaren Schnitt, wann der AN für X oder Y arbeitet. Was auf dem Tisch liegt wird abgearbeitet- sozusagen.

hallo,

dann sollte der AN die Situation von einem Fachanwalt vor Ort anhand des existierenden Arbeitsvertrages überprüfen lassen.
Ohne arbeitsvertragliche Regelung ist der Einsatz als Werkvertrags-AN bei einer fremden Firma zumindest höchst zweifelhaft.

&Tschüß
Wolfgang

Und diese ungefähr 6 Stunden pro Woche - werden die in irgendeiner Form vergütet? Oder ist das zusätzlich? Wie funktioniert die Zeiterfassung? Denn ich sehe hier Tage >10 h und Wochen >48 h… Gibt’s nen Betriebsrat?

Danke für deine schnelle Rückmeldung.

Nein, diese ca. 6 h pro Woche werden nicht vergütet. Der AN erhält nur sein vereinbartes Gehalt von Firma X.
Es gibt nur eine allgemeine Zeiterfassung. Also der AN meldet sich an und ab - fertig. Wie viele Stunden er für Firma Y gearbeitet hat, kann man nachträglich nicht festhalten.
Einen Betriebsrat gibt es nicht… bei so einem AG würden direkt Kündigungen regnen :wink:

Das meinte ich nicht so sehr - ich meinte eher, dass Du ja (so im ganz normalen und üblichen Fall) nur maximal 10 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche arbeiten darfst. Wenn Du schon für Firma X 40 Stunden pro Woche arbeitest und dann für Firma Y nochmal etwa 6 dazu kommen, könnte ich mir vorstellen, dass Du da gelegentlich mal eine dieser Marken reißt. Und das darfst Du auf keinen Fall - eigentlich müsste da Dein Arbeitgeber drauf achten (vermutlich tut er das jedoch nicht).

Habt Ihr in irgendeiner Form eine Zeitausgleichsregelung? Oder verfallen diese Überstunden für Firma Y? Und wieso habt Ihr bei 500 Mitarbeitern keinen Betriebsrat? Betrifft das mit den Zusatzjobs von Firma Y nur Dich oder noch mehr Leute?

Aber gut, ich denke, dieser Karren steckt im Dreck. Sobald Du argumentierst „Chef, guckstdu, Arbeitsrecht, nur 10 Stunden am Tag, ich mach den Kram für Firma Y dann morgen“ wird Cheffe sagen, dass Du Dir gerne nen anderen Cheffe suchen darfst. Darum würde ich’s gar nicht so weit kommen lassen - und Du bist noch in der Probezeit, da hast Du möglicherweise noch irgendwelche anderen Bewerbungen am Laufen? Weiterbewerben, und X und Y bestmöglich erledigen und bei erster Gelegenheit kündigen.

Alles andere ist zwar möglicherweise befriedigender, aber halt auch fürchterbar anstrengend. Und wenn ich Deine anderen Fragen so lese bist Du eher 20 als 40 und Dein Chef hat Dir vermutlich einiges an Erfahrung voraus und könnte Dich dort ziemlich ärgern. Und das lohnt nicht…

Für dich erstmal nicht. Für den AG wahrscheinlich schon. Er wird ja wohl an Firma A Rechnungen schreiben für dich. Ansonsten würde die Lohnbuchhaltung explodieren. Für zwei Herren einen Diener abrechnen geht nämlich nicht.
Und schon sind wir bei ANÜ. Wie gesagt, dich braucht es nicht zu interessieren. Andere Stellen schon.
Ich schließe mich Wolfgang unbedingt an. Nimm ein paar Euro in die Hand und lasse dich vernünftig beraten.
Wenn du schon schreibst, dass der Gründungswunsch eines Betriebsrates eine Kündigung nach sich zieht, ist es oft so (aus meiner Erfahrung), dass diese AG noch einige andere Schweinereien in petto haben.

Soon

Ich weiß nicht, nicht unbedingt, zumal das Problem ja vielleicht weniger die beiden Firmen als die unbezahlten Überstunden sind. Es ist aber nicht unbedingt so, dass ein Chef einen Angestellten sofort rausschmeißt, der sich nicht alles gefallen lässt.

Da der fiktive Arbeitnehmer ja sehr neu bei dieser Firma und sogar noch in der Probezeit ist, müsste er wohl nur versuchen, sein Recht durchzusetzen, dann hätte sich das Problem vielleicht schnell erledigt.
Aber es wurde ja schon gesagt (von einem Experten übrigens), man müsste erst wissen, was im Arbeitsvertrag steht, besonders betreffs Überstunden.

Man kann aber schon mal raten, alle Überstunden genau zu notieren, von wann bis wann (minutengenau!), und vielleicht auch, was da gemacht wurde.

Da gibt es ja immerhin einen gewissen Kündigungsschutz. Die Probezeit sollte man aber erst abwarten. Aber da wärst du vielleicht schon von alleine drauf gekommen.

Hallo,

nicht so vorschnell

Es gibt schließlich auch noch die „Alternative“ Werkvertrag.

&Tschüß
Wolfgang

Dann holt Euch eine Gewerkschaft zur Unterstüzung ins Boot!

VG
Guido

1 Like

Ich habe diesbezüglich mit einer telef. Rechtsberatung gesprochen.
Da Firma X kein Konzern o.ä. ist, benötigt sie eine ANÜ, damit die Arbeitnehmer für Firma Y tätig sein können. Dies hat Firma X natürlich nicht und trägt dies bewusst nicht in die Verträge ein.
Was ich vergessen habe mitzuteilen: Firma Y ist selber in der ANÜ-Branche tätig und besitzt entsprechende Lizenz.
ANÜ zu ANÜ ist nicht möglich/erlaubt, wie ich es mitbekommen habe.
Langsam geht mir ein Licht auf…