Hallo zusammen,
mir ist auf die Schnelle kein besserer Titel eingefallen, aber dafür schildere ich es nun detaillierter
Folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag bei der Firma X. Inhaber der Firma X ist Herr ABC.
Herr ABC hat noch eine weitere Firma, die Y GmbH, und ist dort Geschäftsführer.
Der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsvertrag bei der Firma X hat, soll nun auch Tätigkeiten für Firma Y erledigen (bspw. Buchführung, Personalangelegenheiten, etc.). Der AN erhält somit auch Zugriff auf die Akten und Daten der Firma Y. Der AN hat somit auch eine „Doppelbelastung“, da er sich um den Aufgabenbereich von zwei Firmen kümmern muss. Im Arbeitsvertrag wird die Tätigkeit bei Firma Y oder irgendwas in dieser Art nicht aufgeführt. Firma X und Y sind im selben „Raum/Etage“. Die Akten, Ordner und die Server sind getrennt.
Ist dies arbeitsrechtlich in Ordnung?
Ich kenne es von vielen, dass Sie für bspw. Tochterfirmen irgendwelche Arbeiten erledigen (Holdings etc.), aber in diesem Fall gibt es keinen richtigen Zusammenhang, außer den Geschäftsführer.
Wie sollte der AN vorgehen, wenn es arbeitsrechtlich nicht einwandfrei ist? Was hat er für Möglichkeiten?
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!