Ein Berufssoldat ist kein Soldat im Sinne eines
gelernten Berufes,
Eher im Sinne einer einer absolvierten Berufsausbildung gemäß Bundesbildungsgesetz und wir reden hier in diesem Sinne dann auch besser nicht von der Statusgruppe der Berufssoldaten, sondern von „Soldaten“ allgemein.
sondern im Sinne eines Beamten, er hat den gleichen Status eines :Beamten und wird auch so bezahlt und behandelt.
Nein, er hat nicht den gleichen Status (der eine ist Beamter, der andere Soldat), wird in ähnlicher Form besoldet (wenn auch in Bezug auf die Zeit- und Berufssoldaten auf der gleichen Norm wie bei den Bundesbeamten beruhend, dem Bundesbesoldungsgesetz) und er wird absolut nicht behandelt, wie ein Beamter, sondern wie ein Soldat!
Für mich heißt das dann, dass, wenn ein Berufssoldat aus der
BW ausscheidet, ist er kein Soldat mehr und ohne Beruf
(es sei denn, er hat vor seiner Musterung einen Beruf
gelernt).
Da gibt das Soldatengesetz eine einfache, aber sinnvolle Definition: „Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht.“ (siehe §1 (1) Soldatengesetz. Wenn jemand ausgeschieden ist, dann ist er kein Soldat mehr.
Mit der Musterung hat das ganze im Übrigen gar nichts zu tun, denn mit der wurde noch nie ein Dienstverhältnis begonnen - die findet ein paar Monmate oder Jahre vor Dienstantritt statt.
Abgesehen davon ist die Bundeswehr einer der größten Berufsausbilder der Bundesrepublik, was Ausbildungsberufe, als auch Meister und Fachwirt Qualifikationen angeht.
Gruß Andreas