Ein Berufssoldat?

Tach Leute,
mal eine Frage, ist ein Berufssoldat noch ein Berufssoldat, auch wenn er aus der Bundeswehr ausgeschieden ist und einen anderen Beruf nachgeht? Also ich meine, kann er angeben, dass er Berufssoldat ist, wenn er danach gefragt wird?

Auf die Antwort bin ich gespannt und ich bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich im Voraus.

Gruß

Rheinfels

Hallo,
ist er aus der BW ausgeschieden ist er nicht mehr Soldat, höchstens noch a. D. Manche hängen an den letzten Dienstgrad auch a. D. d. R. an.
Gruss
Rainer

Hallo,

na ja, ich glaube, so Sprüche wie: „There’s no such thing as an Ex-Marine!“ entstammen wohl eher dem amerikanischen TV.

MFG Cleaner

Hallo,
das kommt darauf an, wonach genau gefragt wird.
In der Steuererklärung steht z.B. ausdrücklich „ausgeübter Beruf“, das wäre in dem Fall nicht mehr der Berufssoldat. Oft wird aber nicht weiter unterschieden, da kann man imo durchaus auch den erlernten Beruf angeben. Bei Handwerkern, die seit „nur“ noch verkaufen, macht es sich nun mal oft besser das Handwerk statt Verkäufer anzugeben.

Cu Rene

Hallo Leute,
Wie ich sehe ist man sich hier selbst nich ganz einig, man müsste jemand vom Arbeitsamt oder, oder, tja, wen denn noch fragen?
Ich wollte nur wissen, ob Soldat ein Beruf sein kann wie jeder andere Beruf, w.z.B. Metzger Schreiner, Maurer ist, Und hier kann mir weder meine Mitmenschen im Umfeld, noch wer-weiss-was-User so richtig und konkret antworten, auch bei Wiki ist man mit der Antwort ziemlich verschlossen und erklärt in eine ganz andere Richtung.

Habe jetzt durch Zufall die richtige Stelle bei Wiki gefunden, weil es für mich sehr wichtig ist eine konkrete Antwort darauf zu finden (Schriftstellerei), und für alle die das interessiert: Ein Berufssoldat ist kein Soldat im Sinne eines gelernten Berufes, sondern im Sinne eines Beamten, er hat den gleichen Status eines Beamten und wird auch so bezahlt und behandelt.
Für mich heißt das dann, dass, wenn ein Berufssoldat aus der BW ausscheidet, ist er kein Soldat mehr und ohne Beruf (es sei denn, er hat vor seiner Musterung einen Beruf gelernt).

Ein Berufssoldat ist kein Soldat im Sinne eines
gelernten Berufes,

Eher im Sinne einer einer absolvierten Berufsausbildung gemäß Bundesbildungsgesetz und wir reden hier in diesem Sinne dann auch besser nicht von der Statusgruppe der Berufssoldaten, sondern von „Soldaten“ allgemein.

sondern im Sinne eines Beamten, er hat den gleichen Status eines :Beamten und wird auch so bezahlt und behandelt.

Nein, er hat nicht den gleichen Status (der eine ist Beamter, der andere Soldat), wird in ähnlicher Form besoldet (wenn auch in Bezug auf die Zeit- und Berufssoldaten auf der gleichen Norm wie bei den Bundesbeamten beruhend, dem Bundesbesoldungsgesetz) und er wird absolut nicht behandelt, wie ein Beamter, sondern wie ein Soldat!

Für mich heißt das dann, dass, wenn ein Berufssoldat aus der
BW ausscheidet, ist er kein Soldat mehr und ohne Beruf
(es sei denn, er hat vor seiner Musterung einen Beruf
gelernt).

Da gibt das Soldatengesetz eine einfache, aber sinnvolle Definition: „Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht.“ (siehe §1 (1) Soldatengesetz. Wenn jemand ausgeschieden ist, dann ist er kein Soldat mehr.
Mit der Musterung hat das ganze im Übrigen gar nichts zu tun, denn mit der wurde noch nie ein Dienstverhältnis begonnen - die findet ein paar Monmate oder Jahre vor Dienstantritt statt. :wink:
Abgesehen davon ist die Bundeswehr einer der größten Berufsausbilder der Bundesrepublik, was Ausbildungsberufe, als auch Meister und Fachwirt Qualifikationen angeht.

Gruß Andreas

Hallo Andreas
vielen Dank für Deine ausführlich aufklärung, aber das Thema Berufssoldat steht so in Wikipedia:

Berufssoldaten sind Soldaten, die – im Gegensatz zu Zeitsoldaten und Wehrpflichtigen – unbefristeten Dienst in einer Armee leisten.
Voraussetzungen (Deutschland)
In der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland sind neben geistiger und körperlicher Eignung die deutsche Staatsangehörigkeit und das Eintreten für die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ Voraussetzung für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. Berufssoldaten haben durch die Ernennung einen beamtenähnlichen Status. Ihre Bezüge richten sich nach der Bundesbesoldungsordnung. Berufssoldaten werden mittels einer Bestenauslese aus bewährten Zeitsoldaten rekrutiert, die jährlich stattfindende Auswahlkonferenz entscheidet nach Eignung, Leistung und Befähigung der einzelnen Bewerber und wählt dann einen Bruchteil aus allen Bewerbern aus (ca. 4 Bewerber pro freie Stelle).
Kündigung
Wie Beamte können Soldaten nicht kündigen; sie können jedoch den Dienst quittieren. Dies setzt allerdings – im Gegensatz zur Kündigung – das Einverständnis des Dienstherren voraus. Dieses kann an Bedingungen geknüpft sein:
• in Kriegs- oder Krisenzeiten kann die Entlassung verweigert oder verzögert werden
• der Dienstherr kann die Erstattung einer kostspieligen Ausbildung (z. B. zum Piloten) verlangen, sofern diese noch nicht durch eine ausreichend lange Dienstzeit abgegolten wurde
• auch in Friedenszeiten kann die Entlassung verzögert werden, falls die Person nicht sofort ersetzbar ist
• wenn durch das Dienstverhältnis eine Einberufung als Wehrpflichtiger entfallen ist (in wenigen Ländern möglich), entsteht möglicherweise eine erneute Verpflichtung zum Wehrdienst, alternativ Anspruch auf Rückzahlung der Differenz des Wehrsoldes zum bezogenen Gehalt…
Reguläres Dienstzeitende (Deutschland)
Die Versetzung in den Ruhestand (Pensionierung) erfolgt spätestens mit dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze, die seit 2007 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht wird. Sie kann jedoch unter bestimmten Umständen auch schon früher, nämlich nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze erfolgen, die nach Dienstgradgruppen gestaffelt ist. Sie liegt derzeit für Berufsunteroffiziere bei 55 Jahren, für (militärfachliche) Offiziere bis zum Dienstgrad Hauptmann bei 56 Jahren, für Stabshauptleute und Majore bei 59 Jahren, für Oberstleutnante bei 61 Jahren und für Obersten bei 62 Jahren. Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen eingesetzt waren, können bereits mit Vollendung des 41. Lebensjahres die besondere Altersgrenze erreichen.

Gruß
Ohnenamia

???

Hallo Andreas
vielen Dank für Deine ausführlich aufklärung, aber das Thema
Berufssoldat steht so in Wikipedia:

Und? Kommt da noch eine Information, oder eine Frage?

Gruß Andreas

Nein, wollte Dir nur mitteilen woher ich meine Infos hatte.

Gruß
Rheinfels

Hallo,

Nein, er hat nicht den gleichen Status (der eine ist Beamter,
der andere Soldat), wird in ähnlicher Form besoldet (wenn auch
in Bezug auf die Zeit- und Berufssoldaten auf der gleichen
Norm wie bei den Bundesbeamten beruhend, dem
Bundesbesoldungsgesetz) und er wird absolut nicht behandelt,
wie ein Beamter, sondern wie ein Soldat!

Im Unterschied zu „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, überwiegen wohl in der Außenwahrnehmung die Gemeinsamkeiten von Berufsgruppen wie Kommunal-, Landes-, Bundesbeamten, Richtern und Soldaten. Ob man die vorhandenen Unterschiede für zentral hält, liegt im Auge des Betrachters.

Gruß
Werner

Also, ich hoffe, das euch das ein wenig weiter Helfen kann. Ein Berufssoldat kann nur aufgrund von Dienstvergehen entlassen werden. Der ist fest Angestellt auf Lebenszeit. Pension mal abgesehen, aber selbst in diesem Fall kommt die Bundeswehr für Krankheit etc. im normalfall auf.
Ein Zeitsoldat hingegen ist auf eine bestimmte Zeit befristet, in der er als Beruf Soldat angibbt. Man schreibt zum Beispiel, sofern es aus welchen Gründen auch immer Verlangt ist folgendes:
Beruf: Soldat
Arbeitgeber: Bundesministerium der Verteidigung Deutschland (nicht Bw wie viele denken)
Sofern der Zeitsoldat eine Ausbildung zum Beispiel als Informatiker gemacht hat, kann er sich direkt im Anschluss an die Bw als Informatiker bezeichnen.
Grundwehrdienstleistende, bzw. Freiwellig länger dienende, sind genauso wie der Soldat auf Zeit nur so lange Soldat, solange sie im aktiven Dienst sind.
Soldaten auf Zeit bekommen aber zum Beispiel kein ALG I wenn sie aus der Bundeswehr austrehten, sondern von der Bundeswehr eine bestimmte Zeit lang ein Einkommen das sich nach den Dienstzeiten und Rängen staffelt.
Grundwehrdienst und FGWD werden wird zum Beispiel sozialversicherungen nach gezahlt. Zumindest, sofern sie nicht privat versichert waren, dort bekommt man nen gewissen höchstbetrag beigestuert. Ist jemand länger als 12 Monate bei der Bundeswehr, hat aber noch nicht die spezifikation Soldat auf Zeit erreicht, bekommt man ALG I oder wie es in meinem Fall zur Zeit ist mit zwei Jahren Dienstzeit, Elterngeld in Höhe von 67% des letzten Einkommens. Wobei das noch nciht durch ist, weil die Tante vom Jugendamt alles versucht, um die Kohle ein zu behalten. (Ist aber anderes Thema)

Ich hoffe ich konnte da etwas weiter helfen

MFG