Ein einzelner Mensch ist allein Manager,geschäftsführer u. Gesellschafter an einer Holding und einem Einzelunternehmen, was hat das für einen Sinn?

Ich habe eine Frage-

Also mal angenommen, ein Makler ist Einzelunternehmer, er vermietet und verkauft Wohnungen bietet Kreditverträge bzw. deren Vermittlung usw. an.

Gleichzeitig gibt dieser Einzelunternehmer an, dass er als Gesellschafter bei einer Holding GmbH beteilig ist. Deren einziger Gesellschafter, deren einziger Eigentümer und deren einziger Geschäftsführer eben dieser Makler ist.

Tätigkeitsschwerpunkte der Holding Gmbh

Ist so wörtlich: Bewirtschaftung und Verwaltung eigener Vermögen, ins besonders von Grundstücken oder Grundstücksgleichen Rechten
Hauptbranche

Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen .n. g.

Irgendwie verstehe ich nicht so richtig was das für ein Sinn ergibt.

Ist das einfach so zu verstehen, dass dieser Mensch zwei Unternehmen hat? Und weiter nichts
Sind steuervorteile der Grund
Ist die Absicherung von Geschäften der Grund?

Aber das haut doch irgendwie nicht hin,- unter einer Holding, verstehe ich ein Unternehmen, was für mehrere unternehmen zuständig ist ( sehr einfach ausgedrückt), bzw. über diesen Steht.
Sowas wie ein „Mutterkonzern“ und viele, bzw. auch nur ein paar Tochterunternehmen sind diesem Konzern zugehörig.

Irgendwie habe ich Schwierigkeiten den Sinn dahinter zu erkennen ,- und wäre für Hilfe, Dankbar, Welchen Sinn hat so eine Konstellation?

Und muss die Holding als Gewerbe angemeldet werden oder reicht die Anmeldung als Makler aus?

Wahrscheinlich ist es ganz einfach, nur ich zermartere mir geraden den Kopf
Danke!

Mögĺicherweise versucht er, die Grenze zum gewerblichen Grundstückshàndel nicht zu überschreiten und lagert deswegen Geschäfte auf die GmbH aus. Vielleicht ist es aber auch nur eine stinknormale Betriebsaufspaĺtung.

Sehe ich das richtig: die Maklertätigkeit übt er als Einzelkaufmann aus, alles andere unter der GmbH? Da würde ich doch vermuten, daß das dazu dient, daß im Fall der Insolvenz der GmbH die Gläubiger keinen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters haben. Aus dem Maklergeschäft dürften größere Verbindlichkeiten oder Haftungsrisiken nicht entstehen, so daß der Teil als Einzelkaufmann betrieben wird. Daß wiederum der Teil nicht auch in der GmbH geführt wird, dürfte Kostengründe haben.

Gruß
C.

Mit einer GmbH schützt man zum einen sein Privatvermögen und zum anderen kann man das Vermögen steuerbegünstigt aufbauen, soweit man es in der GmbH lässt.

Eine Holding ist ein Verbund von mindestens zwei Unternehmen (z. B. UG oder GmbH), wobei eines davon die Mutter und eines davon die Tochter ist.
Gewinne der Tochter können steuerbegünstigt an die Mutter übertragen werden.
Geht eine Tochter insolvent, ist das Vermögen in der Mutter geschützt.

Ein Immobilienbesitzer könnte theoretisch für jede Immobilie eine Tochter gründen und den Gewinn immer an die Mutter übertragen.

Einzelunternehmer ist er wohl zusätzlich noch, um Gewinne zum Leben zu verwenden.
Gewinne eines Einzelunternehmens sind unterm Strich weniger besteuert als bei einer GmbH.

(so ist mein Wissensstand - ohne Gewähr - bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege)