Ich habe eine Frage-
Also mal angenommen, ein Makler ist Einzelunternehmer, er vermietet und verkauft Wohnungen bietet Kreditverträge bzw. deren Vermittlung usw. an.
Gleichzeitig gibt dieser Einzelunternehmer an, dass er als Gesellschafter bei einer Holding GmbH beteilig ist. Deren einziger Gesellschafter, deren einziger Eigentümer und deren einziger Geschäftsführer eben dieser Makler ist.
Tätigkeitsschwerpunkte der Holding Gmbh
Ist so wörtlich: Bewirtschaftung und Verwaltung eigener Vermögen, ins besonders von Grundstücken oder Grundstücksgleichen Rechten
Hauptbranche
Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen .n. g.
Irgendwie verstehe ich nicht so richtig was das für ein Sinn ergibt.
Ist das einfach so zu verstehen, dass dieser Mensch zwei Unternehmen hat? Und weiter nichts
Sind steuervorteile der Grund
Ist die Absicherung von Geschäften der Grund?
Aber das haut doch irgendwie nicht hin,- unter einer Holding, verstehe ich ein Unternehmen, was für mehrere unternehmen zuständig ist ( sehr einfach ausgedrückt), bzw. über diesen Steht.
Sowas wie ein „Mutterkonzern“ und viele, bzw. auch nur ein paar Tochterunternehmen sind diesem Konzern zugehörig.
Irgendwie habe ich Schwierigkeiten den Sinn dahinter zu erkennen ,- und wäre für Hilfe, Dankbar, Welchen Sinn hat so eine Konstellation?
Und muss die Holding als Gewerbe angemeldet werden oder reicht die Anmeldung als Makler aus?
Wahrscheinlich ist es ganz einfach, nur ich zermartere mir geraden den Kopf
Danke!