Ein fiktiver Fall: muß der vermieter einen ausgleich für renovierungskosten bei wohnungswechsel nach 3 jahren zahlen?

Vermieter A vermietet an Mieter B eine Wohnung. Mieter B verlegt vor dem Einzug in jedem Raum Laminat, weil die Fußbodenbretter alle uneben sind. Bereits 3 Jahre nach dem Einzug wird vom Vermieter A mündlich mitgeteilt, daß Mieter B in nächster Zeit in eine andere Wohnung umziehen muß, weil das von ihm z.Zt. bewohnte Haus abgerissen wird. Dies wurde vor dem Einzug vom Vermieter verschwiegen?! Nach einem Jahr wurde dem Mieter B nun eine Wohnung angeboten mit dem Hinweis wie o.a. Muß der Vermieter für den Laminatboden Schadenersatz leisten und wer muß den Umzug zahlen? Hätte Mieter B gewußt was nach 4 Jahren auf ihn zukommt, hätte er diese Wohnung nicht bezogen.

na ob das wirklich bei einer Laufzeit von drei Jahren als verschigen anzusehen ist, ist ein zweifelhafter Umstand, den der Fragesteller genau beweissen müsste um in den Fall Recht zu bekommen.

Vermutlich hat dies der Mieter von sich aus gemacht, weil er es so schöner findet, ohne eine Vereinbarung mit den Vermieter getroffen zu haben. In diesen Fall sehe ich für das Muß schwarz.

Wenn der Eigenbedarf nicht vorgeschoben ist, dann hat der Mieter die seine Umzugskosten zu tragen.

alternativ kann man mit den Vermieter eine Vereinbahrung treffen, in den man Anbietet ggf früher Auszuziehen und dieser einen Teil der Kosten übernimmt

So ganz grundsätzlich wäre nicht uninteressant, ob der Mieter dieses Vorhaben mit dem Vermieter abgesprochen hat oder ob er einfach mal so losgelegt hat. So oder so darf man als Vermieter innerhalb von drei Jahren auch zu der Entscheidung kommen, ein Haus abzureißen. Wenn Du natürlich dem Vermieter nachweisen kannst, daß er dieses Projekt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages schon im Sinn hatte, könnte man darüber nachdenken, ob man den Vermieter wegen eines Verschuldens bei Vertragsschluss in Anspruch nehmen könnte.

Ersteres halte ich aber für eher aussichtslos und selbst falls das gelingen sollte, zweiteres für eher schwierig - zumindest, wenn der Mieter seine Renovierungsabsichten nicht dem Vermieter kundgetan hat.

Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen, behalte das für Dich und „sitz“ es aus, das bringt Dir mehr Zeit!
Sollte es sehr teures Laminat gewesen sein, mach´s raus und nimm es mit. Dazu alles nummerieren von der Wand zur Tür.
Kannst es auch mit den vollständigen Brettern in den diversen Kleinanzeigenportalen verkaufen. Das wäre zumindest besser als dem VM das Laminat zu überlassen. Es sei denn er löst es Dir ab. ramses90

Vielen Dank für die vielen Meinungen mit Begründungen.

Vielen Dank für die umfassende Antwort.