Hallo Gemeinde,
ich habe nun schon stundenlang nach Antworten im Netz gesucht, aber nix passendes gefunden
Es geht um folgendes:
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Ist es möglich, dass zwei Kleinunternehmer (mit getrennten Steuernummern) unter einem gemeinsamen Firmennamen agieren dürfen (auf den Rechnungen würde natürlich die Adresse des jeweiligen stehen)?
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Wenn diese zwei dann zum Beispiel einen gemeinsamen Dienstleistungsauftrag haben und einer von beiden die Rechnung an den Dienstleistungsnehmer stellt - dürfte der andere dem einen dann eine Rechnung schreiben um seine anteilige Dienstleistung abzurechnen? (trotz gleichem Firmennamen)
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nein, eine GbR Gründung kommt nicht in frage
Vielen Dank für Eure Hilfe!