Ein Halter, zwei Fahrer, zwei KFZ-Versicherungen! Hilfe

Hallo zusammen ich habe folgenden Sachverhalt:

Person A (Ehefrau) ist Halterin von 2 PKWs. PKW 1 welcher von Person A ausschließlich benutzt wird, ist über Person B (Ehemann) versichert. PKW 2 welcher von Person B ausschließlich benutzt wird, ist über Person A versichert.

Nun erfolgt die Trennung.

Person A möchte gerne nun Versicherungsnehmer von PKW 1 werden und Person B möchte nun Versicherungsnehmer von PKW 2 werden.
Halter der beiden Fahrzeuge soll Person A bleiben.

Wie ist das nun möglich?

Ich habe mit einer KFZ Versicherung gerade telefoniert und leider so gar nicht verstanden was man mir sagen wollte.

Vielleicht könnt ihr mir des Rätsels Lösung geben?

Ich sehe das Problem nicht. Halter=Besitzer. Bei Trennung gehts auch immer um Besitz. Das erstmal prüfen. Ansonsten kann man einen Rabatttausch machen. Macht aber nur Sinn, wenn die SF-Klassen deutlich auseinander liegen. Wenn das Finanzielle hier nicht die Rolle spielt, würd ichs lassen.
Das ist ein klassisches Problem, was man in einem persönlichen Gespräch klären sollte. Wenn man natürlich nur online versichert ist…

Ich sehe das Problem nicht. Halter=Besitzer.

Nein - Besitzer ist der, der das Fahrzeug hat. Muss aber kein Halter sein.

Hallo zusammen ich habe folgenden Sachverhalt:

Person A (Ehefrau) ist Halterin von 2 PKWs. PKW 1 welcher von
Person A ausschließlich benutzt wird, ist über Person B
(Ehemann) versichert. PKW 2 welcher von Person B
ausschließlich benutzt wird, ist über Person A versichert.

Nun erfolgt die Trennung.

Person A möchte gerne nun Versicherungsnehmer von PKW 1 werden
und Person B möchte nun Versicherungsnehmer von PKW 2 werden.

Ist doch einfach - die beiden Fahrzeuge werden versicherungstechnisch ausgetauscht,

Beispiel:
Person A hat zur Zeit PKW 2 mit SFR-Einstufung 25
Person B hat zur Zeit PKW 1 mit SFR-Einstufung 15

nach dem Wechsel:
Person A = PKW 1 mit SFR-Einstufung 25
Person B = PKW 2 mit SFR-Einstufung 15

Halter der beiden Fahrzeuge soll Person A bleiben.

Dies würde ich ändern - nach einer Trennung sollte die Fahrzeughaltereigenschaft den jeweiligen Versicherungs-Nehmer übertragen werden, wobei man natürlich auch entsprechend die Eigentumsübertragung vornehmen sollte.
Sonst ist der Ärger vorprogrammiert.

Gruß Merger

Vielleicht könnt ihr mir des Rätsels Lösung geben?

Nichts einfacher als das. Zusammen zur Zulassungstelle fahren und die Wagen so ummelden, wie man es haben möchte.

Meine Meinung zu derartigen Rabattschaukeleien sag ich hier lieber nicht, aber die angefragte Lösung ist einfach. Ihr habt Glück - immer um diese Zeit ist nahezu jede Kfz.-VS bis 30.11. regulär kündbar. Ihr müßt also nur Eure Verträge löschen und bis 01.01.2014 die eVB für die gewünschten Policen bei der Zulassung hinterlegen.

 Wenn Ihr denn einen annehmbaren Versicherer findet, der das Modell „vom Halter abweichender Versicherungsnehmer“ noch zeichnet - es werden immer weniger (im Fall Person B ist das ja wieder nötig). Wer die Fahrzeuge dann letztlich fährt, beeinflußt zwar die Beitragshöhe, ist aber ansonsten egal.

 Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Vielleicht könnt ihr mir des Rätsels Lösung geben?

Nichts einfacher als das. Zusammen zur Zulassungstelle fahren
und die Wagen so ummelden, wie man es haben möchte.

bezüglich seinen Änderungswünschen, ist dies keine Arbeit für die Zulassungsstelle,
sondern für die Versicherung.

Hallo Norbert,

bezüglich seinen Änderungswünschen, ist dies keine Arbeit für die Zulassungsstelle, sondern für die Versicherung.

stimmt, ich habe nicht genau genug gelesen.

Gruß

Nordlicht

Also ist es ein MUSS beide Versichungen zu kündigen? Ich kann mich also nicht bei einer neuen Versicherung melden und denen sagen, dass ich folgendes Auto ab dann gerne dort versichert haben möchte und die übernehmen die Rabatte aus meiner alten Versicherung?

Also ist es ein MUSS beide Versichungen zu kündigen?

wenn beide Versicherungen beim gleichen Versicherer sind - nein !

Ich kann
mich also nicht bei einer neuen Versicherung melden und denen
sagen, dass ich folgendes Auto ab dann gerne dort versichert
haben möchte und die übernehmen die Rabatte aus meiner alten
Versicherung?

Kündigung ist möglich zum Ablauf des Versicherungjahres.
Fahrzeugummeldung mit Änderung des Fahrzeughalters + Versicherungsnehmers sofort.

Ob der Rabatt übernommen wird, kann man pauschal nicht beurteilen.
Für die im Vertrag eingetragenen SFR-Einstufung benötigt man die selbst gefahrene Zeit ab Führerscheindatum bis heute.
Möglich wäre auch eine Sondereinstufung des alten Versicherers, der vom neuen Versicherer nicht übernommen wird.