Hallo zusammen, folgendes Szenario stellt sich in den Raum:
A und B sind beide Hauptmieter einer Wohnung. A war schon lange Mieter, B kam später dazu. A und B wollen nicht mehr zusammen wohnen, jedoch weigert sich B auszuziehen.
A und Vermieter V verstehen sich gut. V möchte lieber A als alleinigen Mieter behalten als B oder keinen der beiden. Welche Möglichkeiten hat V?
Kann er A und B kündigen und A alleinig einen neuen Mietvertrag geben? Kann B, wenn er das rausfindet, dagegen klagen?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
Hallo,
ohne guten Grund nicht.
Wohnt der Vermieter im gleichen Haus? Wie viele Mietparteien gibt es?
Gruß,
Paran
V wohnt in einer anderen Stadt.
V besitzt nur dieses Reihenhaus als Kapitalanlage.
Hallo,
Vielleicht wäre: https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/kuendigung-mietvertrag/kuendigung-wegen-zahlungsverzug/
eine Möglichkeit?
Wenn A sich weigert, Miete oder Nebenkosten zu zahlen, bleibt B nur die Möglichkeit, diese Kosten alleine zu begleichen.
Aber gute Laune wird das nicht verbreiten. Ob man sich das monatelang antun will?
Eine andere Mögichkeit ist ev. dies: https://www.mth-partner.de/mietrecht-rechtsanwalt/mietrecht-die-beleidigung-des-mitmieters-als-bloeder-sack-rechtfertigt-die-fristlose-kuendigung/
Dabei natürlich besser den VM vor Zeugen beleidigen, dahingehend kann man sich ja einigen. Die Mitmieter wird A sicher nicht gegen sich aufbringen wollen.
Gruß,
Paran
Ist das sicher? Stehen beide im Mietvertrag?
Nur bei einem im Gesetz vorgesehenen Grund.
https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Aber A kann B (notfalls gerichtlich) zu einer gemeinsamen Kündigung zwingen. Und danach einen neuen Mietvertrag machen. Das solltst du aber ausschließlich mithilfe eines Anwalts machen, denn das ist etwas komplizierter.
Hallo,
deinen „Vorschlägen“ entnehme ich, dass du das Ziel nicht wirklich verstanden hast. Die Fragen waren:
Weder A noch B wollen die Wohnung aufgeben, V möchte nur A, nicht aber B, als Mieter behalten.
Wem soll das genau was bringen??
Auch der Sinn der Vorschlags mit dem Mietverzug entgeht mir.
Gruß
Christa
Hallo,
der Poster fragt, ob der Vermieter den Vertrag mit A und B kündigen kann. Wenn er einen entsprechenden Grund hat, kann er. Und wenn ein Mieter will, kann er einen Grund liefern.
Gruß,
Paran
und wie erklärt der V später, dass er an A weiterhin vermietet und der Kündigungsgrund wohl doch keiner war?
grüße
lipi
Zahlst du dann später die Entschädigung an B?
Ganz toller Tip! Beim nächsten Mal vielleicht erst denken, dann posten?
Hallo,
ist es zu viel verlangt, die komplette Frage zu Ende zu lesen, und nicht nur den Anfang? Und die Sätze drumherum, die nicht zur Zierde da waren, auch noch? Ich bleibe dabei:
Gruß
Christa
Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages (mehrere Mieter)
Wir zeigen wie und ob Mieter einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen können. Wenn ein Mieter den Mietvertrag verlassen will, kann es kompliziert werden. Jetzt lesen.
Vielen Dank, der Beitrag hat mir sehr geholfen.
Hallo,
welches Gericht wird denn einen Vermieter zu Schadenersatz verurteilen, weil er einem von 2 Mietern im Nachhinein eine Beleidigung verziehen und sich mit ihm versöhnt hat?
Gibt es dazu bekannte Urteile?
Gruß,
Paran
Das nennt man rechtsmissbräuchlich. Und der Vermieter zahlt Schadensersatz. Weil die Dringlichkeit einer fristlosen Kündigung bei nahezu unmittelbar folgender Versöhnung und nicht mal einem zwischenzeitlichen Auszug nicht mal einem Richter zu erklären ist, der sich die Hose mit der Kneifzange anzieht.
Ganz einfach eigentlich. Wenn man mal ernsthaft drüber nachdenkt.
Du siehst zu viele Amerikanische Soaps.
nicht einem von zwei, sondern nur dem einen, der es Provoziert hat, um dem anderen mit in die Kündigung zu ziehen.
B hat in deinem Beispiel nie jemandem Beleidigt.
grüße
lipi