Die Benes-Dekrete repräsentieren den Geist von Gruppenschuld.
Dies ist einer modernen Demokratie nicht angemessen.Ansonsten
sind Vertreibungen und damit zu rechtfertigende Greuel in
Jugoslavien nicht verurteilbar (vgl. Schaffung ethnisch reiner
Gebiete in Bosnien-H.).
Ich bitte dich,lies folgende Page von einem Historiker(das ist auch mein Standpunkt):
http://www.rosaluxemburgstiftung.de/Einzel/moe_konfe…
Du weisst anscheinend nicht, wie die
Vertreibungen abliefen:
Weiss ich.
1.) Die erste Zeit war Lynchjustiz seitens der ‚Roten Garden‘
gang ung gäbe
a.Ja, es ist so.
b.Es gab KEINE „Rote Garden“!
Die rote Farbe ist in der Politik verpönt,deswegen wurden
die Garden von den Landsmanschaften ROT benannt,um
anzudeuten, dass es Bolschewiken waren,waren aber nicht.
Das waren „Revolutionsgarden“,das macht sie aber überhaupt
nicht besser, das war MOB.
Übrigens: im Volksmund (tschechischem!) wurden
sie „Räubergarden“ genannt!
Und ich muss dich wieder loben,wegen „die erste Zeit“ und
auf 1918 erinnern,auf den 0-Punkt.Denn 1945,das war in
Sudeten wieder so ein 0-Punkt.Sudeten war Deutschland,kein
Protektorat.Keine tschechische Armee,keine tschechische
Polizei,keine tschechische Verwaltung,es hat Wochen
gedauert,bis wieder alles funktioniert hat.Auch keine
tschechische Zivilpersonen,nur die Russen und die
Revolutionsgarde.Und die hat von den Russen freie Hand
bekommen.
2.) Die Erzählungen von den Märschen erinnern an die
Deportation der Juden: Verlassen der Häuser mit dem was man
tragen kann, Konfiskation wertvollen Eigentums, lange Märsche.
Ja,es ist so.
Verantwortliche für beide Kategorien werden in Tschechien
nicht strafverfolgt, da die Übergriffe durch die Benes-
Dekrete (1 davon) straffrei gestellt werden.
Der so genannte „Amnestiedekret“ macht straffrei alle Taten in Zusammenhang mit den Kriegsereignisen von 1939 bis 28.10.1946.
Ein Beispiel: bei einem Angriff der Partisanen auf eine deutsche Militäreinheit hat auch fremdes Eigentum oder unbeteiligte Leute
Schaden erlitten, jemand könnte nach dem Krieg angeklagt werden.Für solche Fälle war das gemeint,leider sind auch die Schweinereien der RG damit gedeckt.
Die Abschiebung oder Vertreibung hat aber bis 1947 gedauert.Das bedeutet,dass wenn zwischen 10/1946 und 10/1947 etwas bei der Vertreibung passiert ist,ist das anklagbar.
Anmerkung: Ich bin nicht der Meinung, dass man Unrecht mit
Unrecht aufrechnen kann.
JA und nochmals JA.
Ich denke aber, dass den
Sudetendeutschen von Seitens des Tschechischen Staates eine
Symbolische Geste der Bitte um Vergebung zusteht (vgl. Brand
in Warschau).
Da kann ich nur auf folgende Page hinweisen,kennst du wahrscheinlich nicht:
http://www.lib.byu.edu/~rdh/eurodocs/germ/czechpct.htm
Zum Brandt möchte ich mich noch später äussern.
Tschuess Heinz MMHK