Hallo,
der deutsche Bundesnachrichtendienst untersteht ja, soweit ich weiß, dem Bundeskanzleramt. Das bedeutet die Frau Merkel ist sozusagen die Chefin dieses Geheimdienstes.
Habe vor kurzem in einem Artikel (hier: http://www.tagdyr.net/5156/schutzt-der-deutscher-bun…) gelesen, dass wenn Parlamentsabgeordnete anderer Fraktionen oder Parteien Einsicht in bestimmte Aktivitäten der Bundesregierung nehmen wollen, diese denen verwehrt werden kann, wenn der BND in dem Falle (im Auftrag der Bundesregierung) ermittelt.
Im konkreten Fall geht es um einen angeblichen Geldwäscher und Mörder, Rakhat Alijew, welcher in mehreren Ländern, u.a. Deutschland, Österreich, Malta, sein Unwesen treiben soll.
Die Grünen wollten den Stand der Ermittlungen in der Sache erfahren und wurde damit vertröstet, dass der BND da ermittelt und das erst nach genauem Abwägen das Parlament Einsicht (nicht in allen Punkten) nahmen werden kann/darf.
Ich habe immer gedacht, dass das Parlament ein Recht auf Einsicht hat? Das Stimmt wohl nicht, oder?