Einbauküche vermieten OHNE E-Geräte

Hallo,
gibt es die Möglichkeit eine Wohnung mit EBK zu vermieten, in welcher die E-Geräte zwar schon drin sind, diese aber aus dem Mietvertrag rauszunehmen? Der Vermieter würde sich in diesem Falle davor schützen wollen, die Geräte bei Ausfall reparieren oder ersetzen zu müssen. Er würde dies dem Mieter überlassen, der neu angeschaffte Geräte dann natürlich bei Auszug mitnehmen oder dem Nachmieter überlassen kann. Die Küche darf demnach bei Auszug des Mieters ohne E-Geräte hinterlassen werden (natürlich nur die durch den Mieter angeschafften).
Geht das und wie muss man es wirksam formulieren, damit es auch rechtlichen Bestand hat?

Danke + Gruß,
Sonja

Der Vermieter würde sich in diesem Falle davor schützen wollen,
die Geräte bei Ausfall reparieren oder ersetzen zu müssen.

wie muss man es wirksam formulieren, damit es auch rechtlichen Bestand hat?

Unter Wohnungsausstattung steht „mit Einbauküche ohne Elektrogeräte“. Wer mag, benennt die fehlenden Elektrogeräte auch noch. Miete senken nicht vergessen.

Dass der Mieter bei Auszug sein Eigentum mitnimmt bzw. an jeden Interessenten verkaufen kann, versteht sich von selbst und muss im Mietvertrag nicht erwähnt werden.

Hallo,

wieso „Miete senken nicht vergessen“?

Wo ist denn das (gesetzlich) geregelt? Quatsch!

Hallo,

im Mietvertrag (ggf. unter besondere Vereinbarung) eintragen:
Vermieter vermietet die Wohnung incl. EBK ohne Elektrogeräte. Die derzeit in der EBK vorhandenen E-Geräte können vom Mieter unentgeltlich genutzt werden; bei Defekt kann der Mieter diese auf eigene Kosten reparieren lassen oder entsorgen.

Müsste eigentlich als zusätzliche Vereinbarung im MV genügen.

Falls da wenig Raum im Formularvertrag ist, einfach die Vereinbarung auf ein separates Blatt niederschreiben und von beiden Parteien unterzeichnen lassen.

lG

Hallo,

wieso „Miete senken nicht vergessen“?
Wo ist denn das (gesetzlich) geregelt? Quatsch!

weniger Mietgut (keine, bzw. wertlose Elektrogeräte) = weniger Mietzins. Gesetz der Marktwirtschaft.

Auf der anderen Seite wäre eine Abstandszahlung vom Mieter zu leisten, falls die Geräte noch einen Wert darstellen. Sonst würde sich der Vermieter vielleicht doch ärgern, wenn die Geräte nach 3 Monaten samt Mieter verschwunden sind (uups).

Gruß
achim .

Hallo

… eine Wohnung mit EBK …, in welcher die E-Geräte zwar schon drin sind, …

Die Küche darf demnach bei Auszug des Mieters ohne E-Geräte hinterlassen werden (natürlich nur die durch den Mieter angeschafften).

Ich verstehe eigentlich nicht, ob jetzt E-Geräte in der EBK drin sein sollen oder nicht. Sollen die schon vorhandenen Geräte rausgenommen werden, damit der Mieter Platz für seine eigenen hat? Oder gilt der zweite Satz für den Fall, dass die vorhandenen Geräte kaputtgegangen und vom Mieter ersetzt worden wären?

Dann müsste aber auch noch eine Regelung für den Fall gefunden werden, dass der Mieter die vorhandenen Geräte austauschen will, obwohl sie noch heil sind.

Viele Grüße

Hallo,

wieso „Miete senken nicht vergessen“?
Wo ist denn das (gesetzlich) geregelt? Quatsch!

weniger Mietgut (keine, bzw. wertlose Elektrogeräte) = weniger
Mietzins. Gesetz der Marktwirtschaft.

Welchen Anlass hat dann der Vermieter, sich mit „Miete senken“ zu befassen? Wenn es doch dem „Gesetz der Marktwirtschaft“ folgt, kann der Vermieter sich voll drauf verlassen, dass der Mieter diesen Punkt anspricht.

Greetz
T.

Hallo,

bei Defekt kann der Mieter diese
auf eigene Kosten reparieren lassen oder entsorgen.

Bei dieser Formulierung kann der Mieter dies auch sein lassen. Was sicher nicht im Interesse des Vermieters wäre.

Gruß
Otto