Hallo,
gibt es die Möglichkeit eine Wohnung mit EBK zu vermieten, in welcher die E-Geräte zwar schon drin sind, diese aber aus dem Mietvertrag rauszunehmen? Der Vermieter würde sich in diesem Falle davor schützen wollen, die Geräte bei Ausfall reparieren oder ersetzen zu müssen. Er würde dies dem Mieter überlassen, der neu angeschaffte Geräte dann natürlich bei Auszug mitnehmen oder dem Nachmieter überlassen kann. Die Küche darf demnach bei Auszug des Mieters ohne E-Geräte hinterlassen werden (natürlich nur die durch den Mieter angeschafften).
Geht das und wie muss man es wirksam formulieren, damit es auch rechtlichen Bestand hat?
Danke + Gruß,
Sonja