Einbehalt des Guthabens aus NK-Abrechnung vom JC

Hallo, ist es korrekt, dass das Guthaben aus NK vom Jobcenter auch auf die Kaltmiete und NK verrechnet wird, so dass man gegebenenfalls für den Monat mittellos ist, da die NK-Abrechnung sehr hoch ist?

Wenn du was vom Vermieter zurück bekommst, wird das voll angerechnet.

Da darf das JC die Leistungen einbehalten, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Es ist auch üblich, dass das Guthaben 1/6 monatlich abgezogen wird. Du musst in dem Fall, das Guthaben lagern. Sprich darüber mit deiner Bank.

Was ich nicht verstehe ist, wenn du ein Guthaben hast, wie kannst du dann mittellos sein? Dein Vermieter muss dir das Guthaben auf dein Girokonto überweisen. Dann hast du auch Geld.