Einberufung

Hallo Zusammen!

Habe da mal eine Frage, bezüglich der Einberufung und des Höchstalters.

Angenommen jemand befindet sich zur Zeit in der Ausbildung und ist 22 Jahre alt.
Nach seiner Ausbildung würde sein Chef ihn gerne übernehmen.
Die Ausbildung würde im Juni 2008 enden. Jetzt hat aber die Bundeswehr hat sich wohl „verlesen“ und ihn bis juni 2009 wegen der Ausbildung zurückgestellt.

Ich habe gehört, dass die Bundeswehr 4 Wochen Bearbeitungszeit benötigt um jemande einziehen zu können. D.H. wenn er dann Mitte Juni Bescheid bekäme, dass er die Prüfung bestanden habe und dann der Bundeswehr meldet, dass er zum 1 Juli eingezogen werden kann, hätte die BW ja keine Zeit mehr ihn zu ziehen.

Der nächste Termin wäre dann der 1.10 an dem die BW ihn ziehen könnte.

Angenommen zwischen Juli und Oktober würde 23. Jahre alt werden und die Ausbildung ist schon beendet, wird er dann noch gezogen? Oder ist es so, dass er dann das Höchstalter überschritten hat?

Habe nämlich gehört, dass es ein Urteil gibt, welches besagt, dass die BW „selbst Schuld“ sei, wenn sie am 1.8 oder 1.9 keine Einzugstermine hat.
Stimmt das?

Hallo Eumel1
zu deinen Fragen:

Jetzt hat aber die Bundeswehr hat sich wohl „verlesen“ und ihn bis :juni 2009 wegen der Ausbildung zurückgestellt.

Warum? Die Bw brauch auch 2009 Leute

Ich habe gehört, dass die Bundeswehr 4 Wochen Bearbeitungszeit
benötigt um jemande einziehen zu können. D.H. wenn er dann
Mitte Juni Bescheid bekäme, dass er die Prüfung bestanden habe
und dann der Bundeswehr meldet, dass er zum 1 Juli eingezogen
werden kann, hätte die BW ja keine Zeit mehr ihn zu ziehen.

Dann kommst du halt im Dezember …

Angenommen zwischen Juli und Oktober würde 23. Jahre alt
werden und die Ausbildung ist schon beendet, wird er dann noch
gezogen? Oder ist es so, dass er dann das Höchstalter
überschritten hat?

Die Wehrüberwachung beginnt mit dem Beginn der Wehrpflicht (also vom vollendeten 18. Lebensjahr an) und endet je nach Dienstgrad

* bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden

Habe nämlich gehört, dass es ein Urteil gibt, welches besagt,
dass die BW „selbst Schuld“ sei, wenn sie am 1.8 oder 1.9
keine Einzugstermine hat.
Stimmt das?

??? Quatsch

MfG
Zm@n