Einberufung zum Grundwehrdienst verweigern

Hallo, ich habe vor ca. 2 Jahren meine Musterung gemacht und dieses Jahr habe ich mein abi gemacht. Ich habe mich an Unis und Fachhochschulen beworben. Habe auch eine Zusage bekommen und eine Woche später bekomme ich eine Einberufung zum Grundwehrdienst. Kann ich das irgendwie umgehen?
Ich habe die Semestergebühren (268,30€) schon gezahlt.
Ich habe Freitag ein Termin beim Anwalt aber der will 300€ dafür, dass er einen Widerspruch für mich einlegt. Das ist ziemlich viel Geld.

Und wenn ich bis zum 31. August eine Absage an meine Fachhochschule schicke, bekommen ich zumindenst noch das Geld für das erste Semester zurück, abzüglich 50€ Bearbeitungsgebühren.

Das schlimmste was jetzt passiern kann, ich gehe zum Anwalt zahle die 300€. Er schreibt einen Widerspruch, der wird abgelehnt und die Antwort erhalte ich nach dem 31. August und somit verliere ich weitere 270€ wegen den Semstergebühren, dann habe für garnichts 570€ verschwendet.

Ich weiß nicht was ich tun soll, könnt ihr mir helfen?

Hallo Cinek,

im Kreiswehrersatzamt anrufen (persönlich), Situation schildern. Das sind alles keine Unmenschen.
Außerdem soll die Wehrpflicht u.U. bald ausgesetzt werden. Einfach fragen, ob sie Dich nochmal zurückstellen.
Würde erstmal nichts davon sagen, daß die Semestergebühren erstattet werden können, sonder daß Du sie voll tragen musst.
Ich denke mal das bekommst Du so hin, auch ohne teuren Anwalt.

Gruß Chris

Nun ist schon Freitag und Du warst beim Anwalt - ich weiss ja nicht was er Dir geraten hat.

Zunächst mal : hast Du zuvor eine Vorbenachrichtigung bekommen oder gleich den Einberufungsbescheid. Wenn Deine Musterung tatsächlich schon 2 Jahre zurückliegt fragen die normalerweise an (das müssen sie sogar!) ob es gesundheitliche Gründe gibt, die gegen eine Einberufung sprechen. Du hast (bei Musterungen die 2 Jahre zurückliegen) einen Anspruch auf eine sogenannte Überprüfungsuntersuchung … die Tauglichkeitskriterien sind gerade in diesen Tagen wieder einmal „verschärft“ worden.

Bei vorliegenden Gewissensgründen hast Du auch noch die Möglichkeit einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Der wird dann sogar bevorzugt beim Bundesamt für Zivildienst bearbeitet (bevorzugt werden Anträge von Einberufenen und Soldaten bearbeitet). Dein Ziel könnte ja sein das Studium zum 01.10. zu beginnen - zwar können die Dich vor Erreichen des 3. Semesters einberufen, aus dem laufenden Semester berufen sie aber niemanden ein. Wer weiss heute schon (angesichts der Diskussionen um die Aussetzung der Wehrpflicht) ob dann so nach Ende Deines ersten Semesters überhaupt noch eingezogen wird.

Da gibt es Lösungen die ein wirklich cleverer Anwalt auf dem Gebiet des Wehrrechts kennt. Der richtige Zeitpunkt der Antragsstellung und ein evtl. unvollständiger Antrag können da sehr hilfreich sein.
Fachleute auf diesem Gebiet findest du auf der Platform der zentralstelle-kdv, die sich seit über 30 Jahren mit dem Thema befassen.

Hallo,

wenn du eine Einberufung hast macht es keinen Sinn dieser zu widersprechen, wenn dein Grund „Studium“ lautet. Lediglich eine Berufsausbildung bzw. mitunter ein duales Studium sind Zurückstellungsgründe! Schau dir dazu mal das geltende Wehrpflichtgesetz an! Somit wären die 300 Euro für den Widerspruchs des Anwalts unter dem Deckmantel rausgeschmissenes Geld! Wenn du zum nem Anwalt gehst (Wehrrecht-Anwalt, der sich also auch mit dem Thema auskennt), sollte man sich eine sehr gute Strategie ausdenken, weil ja abzusehen ist, dass in vllt. einigen Monaten die Wehrpflicht ausgesetzt wird! Aber wie gesagt, da brauchst nen Fachanwalt und du musst sehen, obs dir das Geld wert ist…

Grüße,
Christian