Einberufungs frage!

Also mein Buder muss am 2.01.07 zum Bund Grundwehrdienst.
Nun ist es aber so das mein Bruder 4 Monate nach dem Bundeswehrarztbesuch jetzt einen Bandscheibenvorfall (mit 19…) hat. Meines erachtens ist es kein richtiger denn er kann sich noch genug ohne Schmerzen Bewegen aber der Arzt (sein Hausarzt) meint das.
Ja mein Bruder ist jetzt seit 2 jahren arbeitslos und er spielt mit dem gedanken sich verpflichten zu lassen.
Er hat wie gesagt jetzt den Bandscheiben vorfall gehabt und hat nicht vor, es dem Bund mit zu teilen weil es ja auswirkung auf seine Bundeswehr laufbahn haben könnte.
Nun meine Frage:

Was ist wenn ihm beim Bund jetzt was passiert ?

Vor Einstellung in die Bundeswehr wird „Jedermann“ auf Vorerkrankungen befragt und es erfolgt eine Tauglichkeitsprüfung. Da sollte Jedermann bekannte gesundheitliche Störungen angeben, auch wenn sie bei der Einstellungsuntersuchung nicht erkannt werden sollten. Wenn nicht - und Jedermann erleidet deswegen im Dienst einen gesundheitlichen Nachteil - kann ihm Mitschuld an dem sich zugezogenen Schaden angelastet werden mit allen daraus resultierenden Nachteilen.

Wolfgang D.

Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]