Einbezahte rentenbeiträge in der schweiz nach deutschland auszahlen lassen

hi zusammen,

zu meiner frage.ich habe jetzt 4 jahre in der schweiz gearbeitet und auch in die renten versicherrung eingezahlt.da ich jetzt nicht mehr in der schweiz bin wollte ich fragen ob ich mir die beiträge auszahlen lassen kann und wenn ja an wen muss ich mich dort wenden
ich danke im vorraus.

gruss tino

hi zusammen,

zu meiner frage.ich habe jetzt 4 jahre in der schweiz
gearbeitet und auch in die renten versicherrung

eingezahlt.da

ich jetzt nicht mehr in der schweiz bin wollte ich

fragen ob

ich mir die beiträge auszahlen lassen kann und wenn ja

an wen

muss ich mich dort wenden
ich danke im vorraus.

gruss tino

Vorweg: Die Frage ist für mich neu und ich kann nur
aufgrund von Internetrecherche darauf antworten.
Unter
www.justlanded.de/deutsch/Schweiz/Landesfuehrer/Jobs…
rsvorsorge kann man finden:
Besteht ein bilaterales Abkommen dann keine Auszahlung
aber Rente wenn man 65 ist. Wenn kein bilateres
Abkommen Auszahlung bei Ausreise möglich.
Die Alters- und Hinterbliebenen Versicherung der
Schweiz ist im Netz unter http://www.ahv-iv.info/
erreichbar. Unter Merkblätter oder Kontakt kannst Du
sicherlich nähere Informationen erhalten.
Wahrscheinlich existiert ein bilaterales Abkommen und
die Auszahlung ist nicht möglich, aber klären würde ich
es an Deiner Stelle auf jeden Fall.

hallo,
das ist leider nicht mein gebiet.

gruß

w.

Hallo Tino

Die Beiträge kannst Du dir ausbezahlen lassen wenn Du wieder die Schweiz verlassen hast und Du nicht Schweizer Staatsbürger bist. Du musst nicht bis zu Deiner Pensionierung warten.
Für die Auszahlung kannst Du Dich bei der Zentrale der Sozialversicherunganstalt (SVA) in der Schweiz melden.
Hier der Link des Schweizerischen Bundes:
http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/cdc.php?pagid=31&el…

Gruss aus der Schweiz
Sabine

Hallo Sabine,

ich sah gerade deine Antwort hier in diesem Forum,weil ich im Internet recherchiert habe,ob ich ein Anrecht auf Rückzahlungen habe, die ich in der Schweiz (in der ich 2 Jahre gelebt habe,allerdings nun wieder in Deutschland bin)über meinen Lohn abgegeben habe.

Auf meinem Lohnstreifen aus der Schweiz finde ich AHV/Arbeitsl.-Versicherung/Krankengeldversicherung/Nichtbetriebsunfallversicherung/Berufliche Vorsorge/Vollzugskostenbeitrag L-GAV/…

Was könnte man hier von Rückerstattet bekommen?

Gruß Sarah

Hallo,

ich ziehe auch zurück nach Deutschland. Ich habe mich bei der Versicherung und im Internet erkundigt. Seit 2007 kann man sich, wenn man in die EU ziehe die Rente nicht mehr ausbezahlen lassen, sondern muss warten bis man das Rentenalter erreicht hat.

http://www.justlanded.com/deutsch/Schweiz/Artikel/Jo…

VG
R.

Guten Tag,

Hallo, die Schweizer Zeiten werden für den rentenanspruch auch auf die Wartezeit (=MIndestversicherungszeit) in Deutschland angerechnet. evtl. kann sich dadurch ein früherer Rentenbeginn ergeben oder auche ien geringfügig höhere deutsche Rente. Und die Schweizer haben bisher auch ordentliche Rentenerhöhungen die letzten Jahre gezahlt.
Ich meine, das Geld ist in der AHV gut investiert- auch wenn Sie noch lange bis zum Rentenalter warten müssen.
Gruß
Marot