Einbruch wenn man Raum nur geliehen statt gemietet hat

Hallo,

Fall 1:
im neuen Mietshaus gibt es nur einen Fahrradkeller, ein abgeschlossener Raum, wo alle Fahrräder der Mieter drin sind, auch das Fahrrad des Mieters A. Nun wird an dessen Fahrrad heimlich geschraubt und Einzelteile oder ganzes Fahrrad entwendet.
Zahlt hier die Hausratversicherung wenn das Fahrrad in diesem Raum richtig angeschlossen war?

Fall 2:
im Mietshaus hat kein Mieter einen Mieterkeller per Mietvertrag. Die Mieter haben ihre Keller alle nur sozusagen „geliehen“ vom Vermieter und das auch nicht schriftlich. Es wurde ihnen nur vom Verwalter bei der Übergabe ein Raum zugewiesen, welcher aber nicht im MV aufgeführt ist und wie gesagt auch nichts schriftliches über die Leihe des Kellers. 
Nun wird bei einem der Mieter ein im besagten Kellernraum ordnungsgemäß angeschlossenes Fahrrad entwendet nach Aufbruch der Kellertür. Neben dem Schaden der Kellertür ist nun auch das Rad des Mieters weg. Und wie wäre es wenn andere Sachen auch aus so einem Raum gestohlén werden würden?
Wer haftet für den Schaden an der Kellertür und deren Schloss und wer für das gestohlene Fahrrad oder auch andere Dinge? Die Hausratvers. doch wohl nicht, da es sich um keinen Mieterkeller bzw. gemieteten Keller handelt oder?

Danke

Hallo,

Zahlt hier die Hausratversicherung wenn das Fahrrad in diesem Raum richtig angeschlossen war?

wenn die Tür zu diesem Raum aufgebrochen wurde ja. Wenn die Tür unverschlossen war oder der Dieb mit einem Schlüssel reinkam, würde eine Nachtzeitklausel greifen, wenn die im Vertrag nicht ausgeschlossen war.

Mietvertrag. Die Mieter haben ihre Keller alle nur sozusagen „geliehen“ vom Vermieter und das auch nicht schriftlich.

Das ist auch nicht notwendig.

Nun wird bei einem der Mieter ein im besagten Kellernraum ordnungsgemäß angeschlossenes Fahrrad entwendet nach Aufbruch der Kellertür.

Klarer Fall von Einbruchdiebstahl. Versicherung deckt.

das Rad des Mieters weg. Und wie wäre es wenn andere Sachen auch aus so einem Raum gestohlén werden würden?

Dann bleibt es ein Einbruchdiebstahl.

Wer haftet für den Schaden an der Kellertür und deren Schloss

Der Gebäudeeigentümer, es sei denn die Hausratversicherung deckt auch „Gebäudebeschädigungen nach Einbruch“.

und wer für das gestohlene Fahrrad oder auch andere Dinge?

Die hoffentlich vorhandene Hausratversicherung des Bestohlenen.

Gruß

Nordlicht