Unter welchem Bereich derEinkommensteuererklärung z.B. Außergewöhnlche Belastungen oder Sonderausgaben können die Kosten gegebenenfalls aufgeführt werden.
Ja, einfach die Anlage „Unterhalt“ ausfüllen.
das wäre die richtige Rubrik.
Tatsächlich?
§33 EStG definiert eine „außergewöhnliche Belastung“ als „zwangsläufig größere Aufwendungen als (sie) der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands“ erwachsen.
Und:
„Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann“
Die Frage liest sich so, dass es sich bei der Unterstützung um eine freiwillige Zahlung des (vermögenden) Großvaters handelt. Da is nix mit zwangsläufig.
Oder wie ist das zu verstehen?
Gruß,
Kannitverstan
ich meine, dass wird nicht funktionieren, weil die zu unterstützende Enkelin möglicherweise einen Unterhaltsanspruch an ihre Eltern hat.
Zu dieser Frage sollte der Großvater unbedingt die Auskunft des zuständigen Finanzamts einholen.