Eine allgemeine frage zu Politikern!

Hallo Sabine,

hat dich schon einmal ein AG gefragt ob du vorbestraft bist?

Gruß

Wader Hans

Ja, dann eben so rum. Auf jeden Fall kann der AG den Auszug
verlangen.

Einseitig kann er das nicht.
Wenn sich der AN nicht VORHER dazu bereit erklärte, beißt der AG auf Granit.

bis jetzt noch nicht.
Du magst Hans Wader also auch?!:wink:

Sicherlich kann er es einseitig fordern. Wenn du als AN nicht bereit bist den Auszug beizubringen, kriegst du halt den Job nicht.

Was ist eigentlich an

Wenn sich der AN nicht VORHER dazu bereit erklärte, beißt der AG auf Granit.

so falsch zu verstehen?

Ich rede von einem bestehenden Job, und Diggi tat das auch.