Eine allgemeine frage zu Politikern!

Hallo Zusammen!
Es hat mir mal jemand erzählt, dass ein Politiker,
der in der Partei gerade aufsteigt,
von der Opposition und von eigenen Parteigenossen überprüft werden ob er auch nicht vorbestraft ist.
Denn wäre er vorbestraft, könnte das der Partei schaden.
Nun meine frage. Was ist das für eine Überprüfung, die die Opposition und die Parteigenossen machen?
Wie geht das von statten? Wo schauen sie denn nach?

Bezahlen/Bestechen sie jemanden, der beim Bundeszentralregister arbeitet?
Denn beim Bundeszentralregister sind ja für einige Jahre (bis irgendwann ne Löschung erfolgt) vergangene Straftaten gespeichert.

Oder WIE wollen die Leute von der Gegenpartei oder die eigenen Parteigenossen es SONST herausbekommen ob jemand vorbestraft ist?

Gruß,
Sabine

Hallo,

Denn beim Bundeszentralregister sind ja für einige Jahre (bis
irgendwann ne Löschung erfolgt) vergangene Straftaten
gespeichert.

Oder WIE wollen die Leute von der Gegenpartei oder die
eigenen Parteigenossen es SONST herausbekommen ob jemand
vorbestraft ist?

Als Arbeitgeber kannst du, bei Bedarf eine eben solche Anfrage stellen. Dazu kommt, dass bei Politikern in Spitzenpositionen sowieso eine Überprüfung seitens des Geheimdienstes und/oder Verfassungsschutzes ansteht.

Gruß

Anwar

Das wär mir neu, das kann NICHT jeder Arbeitgeber.
Bundeszentralregister darf nur gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft erteilen, also dann müsste der Arbeitgeber wohl schon bei einer Behörde arbeiten, dann vielleicht ja…

Das wär mir neu, das kann NICHT jeder Arbeitgeber.

Das könnte(!) jeder Arbeitgeber. Nur, nicht jeder Arbeitgeber hat BEDARF (wie ich schrieb).

Gruß

Anwar

Wieso KÖNNTE?
Es arbeitet doch nicht jeder Arbeitgeber bei einer Behörde.

Gehört zu dieser Überprüfung des Spitzenpolitikers auch,
dass dieser Politiker für eine Zeitlang abgehört wird, also sein Telefon, seine Wohnung, seine ganze familie, frau und Kinder, durchleuchtet werden?
Wie kommt es, dass du dich so gut auskennst, Anwar?

Wieso KÖNNTE?

Es arbeitet doch nicht jeder Arbeitgeber bei einer Behörde.

Es KÖNNTE aber (theoretisch) jeder Arbeitgeber einen entsprechenden Grund nachweisen. Könnte, wie gesagt.


Hallo Anwar,
ich verstehe deine Antwort leider immer noch nicht.
Es ist doch egal was irgendein Arbeitgeber als Grund angeben könnte beim Bundeszentralregister.Der kann dem Bundeszentralregister 1000 Günde nennen warum er die Auskunvt über eine bestimmte Person will.
Die geben keinem Auskunft außer Polizei und Staatsanwaltschaft.

Oder meinst du mit dem Wort „könnte“, das ein normaler Arbeitgeber in der Wirtschaft tätig(also nicht bei einer Behörde) sich ausgeben könnte als jemand, der bei der Polizei oder beim Gericht arbeitet und dann Auskunft erhält?

Es ist doch egal was irgendein Arbeitgeber als Grund angeben
könnte beim Bundeszentralregister.Der kann dem
Bundeszentralregister 1000 Günde nennen warum er die Auskunvt
über eine bestimmte Person will.

Es gibt Arbeitsstellen, die eine besondere Sensibilität haben. Wenn du dich auf diese Arbeitsstellen bewirbst, musst du dich mit einer Anfrage an das Zentralregister einverstanden erklären. Dies kann auch eine selektive Anfrage sein, also z.B. nur bestimmte Deliktsgruppen umfassen, je nach Art der Arbeitsstelle. Dies trifft natürlich auf 99% aller Arbeitsstellen nicht zu, daher KÖNNTE.

HÄÄÄÄ?
Ich bin geschockt.
Was sind das denn für Arbeitsstellen?
Kannst du mir Beispiele nennen?

Einfachste, die mir gerade einfällt ist bei der Polizei. :smile:

Aber auch als Notar ist IIRC eine Prüfung auf bestimmte Delikte Pflicht.

Gruß

Anwar

Als Arbeitgeber kannst du, bei Bedarf eine eben solche
Anfrage stellen.

Bitte zeig mir wo das hier drin steht: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/

Natürlich kann der AG einen entsprechenden Nachweis verlangen, aber abgesehen von Behörden erhält niemand die Auskunft direkt.

Der Nachweis würde hier auf einen Antrag des AN hinauslaufen, dessen Ergebnis er dem AG vorlegen müsste.

Gibt es in manchen Branchen durchaus und ist auch sinnvoll… wer will shcon einen ehemaligen Bankräuber an den Schalter einer Bank Stellen oder einen veruteilten Pädophilen in einem privat (weil staatlich wäre es ja wiede reine Behörde die zuständig wäre) geführten Kindergarten?

Gruss highQ

orks… die Polizei ist eine Behörde.

Arbeitgeber und BZR
Hi!

Als Arbeitgeber kannst du, bei Bedarf eine eben solche
Anfrage stellen.

Als Arbeitgeber wirst Du regelmäßig (Ausnahme: Öffentlicher Dienst)keine Auskunft bekommen.

Gruß
Guido

Guten Tag,


IIRC ???
ANWAR *grrrrr*

orks… die Polizei ist eine Behörde.

Beim Sprengmeister ist es wohl auch so. Da läuft die Anfrage aber über eine Behörde, die ihrerseits beim Bundeszentralregister nachfragt.

Naja, Fahrer von Werttransportern z.b. .
Ich kann mir auch gut vorstellen dass z.b. bei Geldzählunternehmen
oder Goldschmieden eine derartige Prüfung verlangt wird.

Mein Vater muss z.b. als Geschäftsführer seiner Firma bei jedem
ISO-9002-Audit einen BZR-Ausdruck beilegen.

Naja, gibt bestimmt noch mehr …

Gruss

Hi!

Mein Vater muss z.b. als Geschäftsführer seiner Firma bei
jedem
ISO-9002-Audit einen BZR-Ausdruck beilegen.

Welchen ER beantragt und PERSÖNLICH zugeschickt bekommt.

Der AG kann die Teile nicht beantragen.

Gruß
Guido

Welchen ER beantragt und PERSÖNLICH zugeschickt bekommt.

Der AG kann die Teile nicht beantragen.

Ja, dann eben so rum. Auf jeden Fall kann der AG den Auszug verlangen.

Ja natürlich, dass der AG ihn direkt einfordern könnte
hab ich ja auch nie geschrieben …

Gruss