Moin,
Deine Entwicklung mag dein persönliches Problem lösen, aber wie stellst du sicher, dass es Käufer gibt, die das ebenso als Problem ansehen und bereit wären, dafür auch wirklich Geld auszugeben?
Stell dir einfach die Frage: „Warum soll ein Kunde mein Werkzeug kaufen?“
Rein pragmatisch:
Wenn ich mir die Schneideeinrichtungen ansehe, die @Kudo gezeigt hat, sehe ich zwar ein interessantes Werkzeug, frage mich aber gleichzeitig, ob du daran gedacht hast, es auch wirklich reinigungsfreundlich zu gestalten. Wurst- oder Fettreste sehe ich als eine Hürde bei der Reinigung an, denn die Verkäufer im gewerblichen Bereich haben es mit Hygiene zu tun.
Ob das über patentfähig ist, kann ich nicht entscheiden. Dazu aus: https://www.dpma.de/patente/patentschutz/schutzvoraussetzungen/index.html
Neuheit
Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung weltweit in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein.
…
Erfinderische Tätigkeit
Selbst wenn Ihre Erfindung weltweit neu ist, muss sie nicht automatisch zum Patent führen. Das kann dann passieren, wenn es sich um eine sehr nahe liegende und kleine „Neuerung“ handelt. Erfinderische Tätigkeit heißt, dass sich die „Neuerung“ in ausreichendem Maß vom Stand der Technik abheben muss.
(Verfettung letzter Satz von mir)
Eventuell käme ein Gebrauchsmuster in Frage: https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist „das schnelle Schutzrecht“. Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes entsprechen und die Anmeldegebühr fristgemäß eingegangen ist.
Mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: Nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem anderen können Sie dies verbieten.
-Luno