Eine bestehende Idee Patent verwirklichen?

hallo zusammen,

ich habe ein werkzeug entwickelt, das Grillwürste perfekt einschneidet!
einen prototyp habe ich angefertigt und der fuktioniert bestens.
leider kann man das nur maschinell herstellen, (grosse serien)
es ist für grillfeste und grosse anlässe geeignet.
wer kann mir helfen? wer weiss wie?

liebe grüsse fredi

1 Like

das ist jetzt zwar keine Hilfe, aber… der Weg zum Patentanwalt bleibt dir letztendlich sowieso nicht erspart wenn du das patentieren lassen willst.
Der einfachste und schnellste Weg ist, deine Rechtsschutzversicherung anzurufen und fragen, ob die eine Anwaltsberatung deckt. Die meisten RS-Vers. haben Infogespräche bei Rechtsanwälten bis zu einem gewissen Maß inkludiert.
Der kann dir definitiv die richtigen Angaben liefern.

Alles Gute und Gratulation zu deiner Erfindung! hört sich schmackhaft an :slight_smile:

LG

Außer dem was @Baumi1276 schon geschrieben hat kannst Du auf YT mal nach „Patentanwalt“ suchen. Dort gibt es einige Videos, in denen Patentanwälte erklären wie der Ablauf erfolgt, was zu beachten ist usw.

Servus,

führt (zumindest hier im Reich) allerdings nicht zum Rechtsanwalt. Zwar gibt es welche, die Juristen sind, aber die haben dann ein Doppelstudium absolviert - Patentanwälte müssen über ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium verfügen.

Daher muss man hier:

auch ziemlich aufpassen - vorab ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine (sogar eine gewerbliche) Rechtsschutzversicherung sich dafür interessiert.

Das hier

ist sicherlich richtig - angefangen damit, dass jemand anders kaum feststellen können wird, ob es vorliegend um Patent oder Gebrauchsmuster geht, und der Antrag auf Schutz des einen nicht den Schutz des anderen betrifft.

Schöne Grüße

MM

4 Like

Hi @fredi1!
Vor Allem würde ich die Patentidee bzw. das Prinzip nicht in Internetforen herumposaunen. Es gibt auch Edison - Geier.

Oder gibt es sowas schon?


Hoffe, ich habe Dich nicht desillusioniert!
Beste Grüße

3 Like

Moin,

Deine Entwicklung mag dein persönliches Problem lösen, aber wie stellst du sicher, dass es Käufer gibt, die das ebenso als Problem ansehen und bereit wären, dafür auch wirklich Geld auszugeben?
Stell dir einfach die Frage: „Warum soll ein Kunde mein Werkzeug kaufen?“

Rein pragmatisch:
Wenn ich mir die Schneideeinrichtungen ansehe, die @Kudo gezeigt hat, sehe ich zwar ein interessantes Werkzeug, frage mich aber gleichzeitig, ob du daran gedacht hast, es auch wirklich reinigungsfreundlich zu gestalten. Wurst- oder Fettreste sehe ich als eine Hürde bei der Reinigung an, denn die Verkäufer im gewerblichen Bereich haben es mit Hygiene zu tun.

Ob das über patentfähig ist, kann ich nicht entscheiden. Dazu aus: https://www.dpma.de/patente/patentschutz/schutzvoraussetzungen/index.html

Neuheit

Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung weltweit in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein.

Erfinderische Tätigkeit

Selbst wenn Ihre Erfindung weltweit neu ist, muss sie nicht automatisch zum Patent führen. Das kann dann passieren, wenn es sich um eine sehr nahe liegende und kleine „Neuerung“ handelt. Erfinderische Tätigkeit heißt, dass sich die „Neuerung“ in ausreichendem Maß vom Stand der Technik abheben muss.

(Verfettung letzter Satz von mir)

Eventuell käme ein Gebrauchsmuster in Frage: https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist „das schnelle Schutzrecht“. Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes entsprechen und die Anmeldegebühr fristgemäß eingegangen ist.

Mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: Nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem anderen können Sie dies verbieten.

-Luno

3 Like

Der Patentanwalt heißt zwar Anwalt ist aber kein Rechtsanwalt im Sinne der BRAO. Von der Anwendbarkeit der BRAO auf Patentanwälte ist zwar immer wieder zu lesen, klärt sich aber schnell auf, wenn man mal in die BRAO schaut, in der Patentanwälte nur insoweit genannt sind, wie sich Rechtsanwälte im Sinne der BRAO mit ihnen zur Berufsausübung verbinden dürfen).

Zur Zulassung als Rechtsanwalt im Sinne der BRAO ist zwingend die Befähigung zum Richteramt, also 2. juristisches Staatsexamen (lassen wir mal die Zulassungmöglichkeiten der EU-Kollegen außen vor), erforderlich. Diese Voraussetzung findet sich in der PAO gerade nicht.

Insoweit dürfen Patentanwälte auch nur ausschließlich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig werden, und da ist dann auch schon Essig, wenn es um die private Rechtschutzversicherung geht, die eine anwaltliche Erstberatung zwar im Privaten gelegentlich auch mal ganz allgemein und nicht nur für eine streitige Angelegenheit in einem ausdrücklich versicherten Rechtsgebiet übernimmt, nicht aber in gewerblichen Angelegenheiten abdeckt.

1 Like