Inhalt: ein selbstgenähtes Kleidungsstück ist beim Zoll in Leipzig gestsrandet und wird nun nicht an mich weitergeleitet, da angeblich die Rechnung nicht dabei liegt.
Der Absender hat ja nun aber für die Dienstleistung bezahlt und der Angestellte hatte ihm bei Aufgabe der Sendung versichert, dass die Sendung in 3-4 Tagen eintreffe. Nun sollte der Absender noch eine Rechnung auf Englisch an DHL senden. Von einer DHL Mitarbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass die Verzögerung Verschulden des Absenders sei, da keine Rechnung dabei liege…Wie kann das denn sein, wenn für die Auftragsausführung die Poststelle in Tunesien bezahlt wurde - ist diese dann nicht auch für eine korrekte Abwicklung verantwortlich? Danke für eine hilfreiche Antwort!
Hallo!
Die tunesische Post kann sich doch nun beim besten Willen nicht um die Zollformalitäten im Ankunftsland kümmern. Das ist Sache des Empfängers,er bezahlt schließlich den Zoll.
Bezahlt wurde der Transport Tunesien-Deutschland,mehr nicht.
Und um den Zoll zu berechnen muss eine Rechnung beiliegen,denn deren Wert gilt,sonst müsste man beim Zoll den Wert schätzen,was eher zu Kundennachteilen führen würde(wenn überhaupt machbar).
Und in Englisch muss die Rechnung nicht sein,auch Französisch wird gehen,das ist eine der Amtssprachen in Tunesien,also das sollte klappen.
MfG
duck313