Eine Entschuldigung vom Finanznamt! Toll! Was aber wenn ...?

Hallo,

da in dem von mir (in Deutschland) vermieteten Haus jemand ausgezogen ist, musste ich auf das Bankkonto zugreifen, auf dem man separat von eigenen Geld die Kautionen der Mieter speichern muss.

Da stellte ich, zunächst überrascht, fest, dass das Finanzamt schon vor mehr als einem halben Jahr rund 5.000 EU per Pfändungsbeschluss abgebucht hatte. Mir wurde gleich klar,was das ist, nämlich die Einkommensteuernachzahlung für 2018. Ich muss jedes Jahr ungefähr soviel nachzahlen.

Ich hatte meine Steuererklärung allerdings fristgemäß abgegeben, aber zu keiner Zeit einen Steuerbescheid oder eine Mahnung erhalte, Erst recht keinen Pfändungsbescheid.

*Aber auch das war mir schon bald darauf klar, (Ich bin hier (auf Teneriffa) umgezogen, habe meine neue Adresse korrekt angegeben. Allerdings habe ich nicht dick und rot darauf aufmerksam gemacht, die haben das glatt übersehen. Zwar hatte ich einen Nachsendeauftrag gestellt für ein Jahr, aber die hatten erst später geschrieben.

Ich habe die angeschrieben, das erklärt - und nach nur einer Woche waren rund 100 EU an Versäumnis- und Pfändungsgebühren per Rückerstattung auf meinem „richtigen“.Konto. Die Post war etwas langsamer: Ein paar Tage später bekam ich zwei Schreiben vom Finanzamt. Im einen bekam ich die sachlichen Fakten mitgeteilt. Und das andere war schon fast persönlich gehalten. Man erklärte die Pfändung für ungerecht und entschuldigte (ja, genau das Wort war dabei!) sich bei mir für die Unannehmlichkeiten

*Nun ja - Nehmen wir aber mal an, ich wäre pleite und Morgen melde ich den privaten Konkurs an. Der ausziehende Mieter hat das Recht, die Kaution zurückzuerhalten. ich muss auch immer dazu in der Lage sein. Deshalb gibt es ja das separate Kautionskonto, über das ich gar nicht verfügen darf.

Ich habe alles richtig gemacht. Aber das Finanzamt hat hinter meinem Rücken Geld von dem Konto eingezogen. Ich wundere mich überhaupt, wieso die auf das Konto zugegriffen haben, denn meine Steuern habe ich immer von einem anderen Konto bezahlt. - auch wäre da genug Geld drauf gewesen, um darauf zuzugreifen., Und dann hätte ich auch sofort von dem Vorgang erfahren, und nicht erst fast ein Jahr später.

Müsste das Finanzant in der Situation, das gepfändete Geld zurückzahlen.?Oder geht das Finanzamt vor?

Grüß
Carsten

Die Pfändung wird aufgehoben. Falls das Geld tatsächlich schon von der Bank an das Finanzamt ausgezahlt wurde, wäre wohl zunächst mit anderen offen Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis zu verrechnen, der Restbetrag auf eine von dir anzugebende Bankverbindung zu erstatten. Falls dir Kosten entstanden sind, kannst du versuchen, diese einzufordern.

Glaube ich nicht. Vielleicht ungerechtfertigt?

Das ist nicht unüblich, dass sich das Finanzamt für Fehler entschuldigt.

Du bist ein Held.

Du offenbar nicht. Denn meine Frage hast du gar nicht bentwortet.

„Mein“ Problem ist gelöst, meiine Unkosten sind erstattet worden, sogar schom bevor das Entschuldigungsscheiben kam.

Meine Frage bezog sich aber auf die fiktive Situation, dass ich zahlungsunfähig wäre. Das Finanamt hat geglaubt, auf mein Geld zuzugreifen. Aber in Wirklichkeit war es aber das Kautionsgeld meiner Mieter. Die Mieter haben einen Rechtsanspruch auf die Rückzahlung der Kaution, deshalb muss es ja von mir auf einem separaten Konto eingezahlt und geführt werden.

Ich vermute, das Finanzamt muss das Geld herausrücken, denn es ist ja gar nicht mein Geld, das sie da requieriert haben. Oder?

Denkt, und fragt trotzdem,
Carsten

Separates Konto reicht nicht.
Ist/war denn das Konto bei der Bank als Mietenkautionskonto deklariert?
Oder nur in Deinem Sprachgebrauch?

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Natürlich nur in seinem Sprachgebrauch, denn sonst hätte das Finanzamt ja nicht erfolgreich pfänden können.

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Bankkonten haben Nummern, keine Namen.

hi,

dir ist aber sicher bewusst, dass man Konten auch Namen gibt, oder?
Girokonto, Tagesgeld, Sparbuch, Treuhandkonto…

Es ist deine Pflicht, das Geld getrennt von deinem Vermögen anzulegen.
Wenn es ein normales Sparbuch auf deinen Namen ist, ist es eben nicht getrennt, daher nicht geschützt und im Zweifel weg.

Komm bitte nicht auf die Idee, die andere Kontonummer wäre eine Abtrennung.
Das mag zwar sein, dass die Nummer in deinen Akten auf einem anderem Zettel steht, aber rechtlich wäre es dir zuzuordnen.

Wäre dem nicht so, hätten alle Schuldner das Bankguthaben plötzlich nur ‚für einen Freund‘ verwahrt.

grüße
lipi

Hierzu der Kommentar meiner Bank, der ING:

Abgesehen davon: Meine Frage hast Du, und auch sonst keiner beantwortet.

Dann weißt du Bescheid: es war falsch, das Konto dort anzulegen!

Wenn du diese Frage:

meinst: im Zweifelsfall ja, denn für das FA ist dein selbsternanntes Mietkautionskonto ein Konto wie jedes andere!

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Es gibt einen Kontoinhaber: ein Name
und zusätzlich noch Kontotyp

War ja bisher auch nicht möglich mangels Infos.

Das Finanzamt muß nichts herausrücken, denn sie haben auf Dein Geld zugegriffen.
Das Konto mußt Du selber wieder auffüllen und vor allem ein richtiges Kautionskonto anlegen.
Wenn die ING das nicht anbietet, dann mußt Du Dir eine richtige Bank suchen.

Von wegen.
Den Fehler hast Du bereits bei der Kontoeröffnung gemacht.

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hi,

ich schrieb doch, dass du das Geld falsch angelegt hast. Sogar bei einer Bank, die dir sogar sagt, dass sie sowas nicht anbieten.

Das FA hat nicht auf Fremdes, sondern eben dein Geld zugegriffen.

Dass du dein Geld nicht von der Kaution der Mieter getrennt hast, ist dein Bier.

Was hast du denn genau nicht verstanden? Irgendwo scheinst du eine andere Sichtweise zu haben, obwohl es dir mehrfach erklärt wurde.

grüße
lipi

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Hallo Lipi,

nett, dass du mir ein zweites Mal zu diesem Thema antwortest, nachdem du mich wochen- oder monatelang ignorierst hast.

Aber leider beantwortest auch diesmal nicht meine Frage. Das hat allerdings kein einziger hier gemacht. Ich gebe es auf, danach zu fragen.

Das Gesetz schreibt nur vor, dass Kautionen „getrennt“ von anderem Vermögen angelegt werden müssen. Wie das geschieht, ist dem Vermieter selbst überlassen. Ein „Treuhandkonto“ wird nicht verlangt.

Von Freunden, die auch vermieten, ist mir keiner bekannt, dass er ein „Treuhandkonto“ eingerichtet hätte. Da das mit Sicherheit auch mit Gebühren und Zinsen belastet würde, wäre das auch grotesk. Wer gibt schon Geld dafür aus, Gelder zu verwalten, die ihm nicht einmal selbst gehören.

Dass die ING(Diba) als größte deutsche Direktbank ein solches Produkt nicht einmal anbietet, bestätigt, dass das kaum nachgefragt ist.

Grüße
Carsten

Deine Frage wurde mehrfach hinreichend beantwortet.
Du willst es einfach nicht verstehen.

Dann lies mal, was der BGH dazu sagt:
https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/sichere-anlage-der-kaution-durch-den-vermieter/

Das ist natürlich Deine größte Sorge … !
Im übrigen ist ein Mietkautionskonto ein reines Guthabenkonto und wird daher nicht mit Zinsen belastet.

Hast Du eine Ahnung!
Millionen von Konten werden als „Treuhandkonten“ geführt.
Alle - außer Dir -, die mit Mietkautionen oder anderen Fremdgeldern zu tun haben (Hausverwalter, Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder), haben diese Konten allerdings bei vor Ort ansässigen Banken. „Treuhandkonten“ gibt es schon viiiiiel länger als es Direktbanken gibt.

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Du hast mehrfach die Frage beantwortet bekommen, nur hast du nicht das gehört, was du hören wolltest.

Das Gesetz besagt wörtlich:

In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.

Wenn das Finanzamt Zugriff darauf hatte, wurde die Kaution NICHT von deinem Vermögen getrennt angelegt. PUNKT.

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Getrennt vom Vermögen. Richtig. Und du wählst ein normales Sparkonto, das auf deinen Namen läuft und bei dem du wohl auch bestätigen musstest, dass du auf eigene Rechnung handelst und es sich um DEIN Geld handelt (ich erinnere mich schwach, dass ich bei Kontoeröffnungen dafür unterschreiben musste).
Du hast das dir anvertraute Geld in dein Vermögen integriert.
Wenn Gläubiger darauf zugreifen, haftest du für deinen Fehler.
Gläubiger, die auf das Geld zugreifen, greifen damit quasi auf „gestohlenes“ Geld zu und müssen das dann auch nach Nachweis, dass es gar nicht dein Geld war, zurückzahlen.

Aber zunächst einmal hast du das Geld rechtswidrig angelegt.
Deine Mieter dürfen, wenn sie es erfahren, so lange die Mietzahlungen zurückhalten, bis die Kautionshöhe erreicht ist.

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hi,

mir dünkt, das war nicht die schlechteste Idee, die ich da hatte.

stimmt.
Das Treuhandkonto war nur eine von vielen Möglichkeiten, da du keine einzige zu kennen scheinst.
Keine der Möglichkeiten ist jedoch ein normales Konto auf den eigenen Namen.

wie gesagt: eine von vielen Möglichkeiten.

Bei der DKB ist es für Kunden kostenfrei und verzinst.

Die Frage ist auch irgendwie hinfällig, weil sie so nicht gestellt werden kann.
Das Finanzamt kann fremdes Geld nicht pfänden, wenn deine Schulden eingetrieben werden sollen.
Wenn du es jedoch nur durch eine andere Kontonummer ‚getrennt‘ hast, dann ist es im Zweifel eben weg.

grüße
lipi

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Ich habe als Vermieter ein Mietkautionskonto angelegt. Dabei wird dann auch der Name der Mieter, die Anschrift usw. hinterlegt und mit einem entsprechendem Schlüssel sichergestellt, daß ich zwar Kontoinhaber bin, aber das Guthaben nicht zu meinem Vermögen gehört.

Die ING bietet das nicht an, weil es etwas über das Massengeschäft bzw. Standardgeschäft hinausgeht. Kostengründe halt (aus dem Grund wird ein derartiges Konto auch oft nur Kunden angeboten, die mit dem fraglichen Kreditinstitut auch anderes, ertragsreiches Geschäft machen.

Das Ergebnis ist jedenfalls bekannt: Du hast gegen geltendes Recht verstoßen und blöderweise auch noch Ärger deswegen gehabt. Geht da etwas schief, bist Du auch schadenersatzpflichtig.

Die andere Variante (und für Dich wahrscheinlich auch praktikabler) wäre, daß der Mieter das Konto eröffnet, die Kaution einzahlt und dann das Guthaben an Dich verpfändet. Ein derartiges Konto bietet m.W. auch die Direktbank DKB an.

Es wird sehr viel nachgefragt, aber es ist auch lästig. Daher gibt’s das bei der ING halt nicht. Das ist das Ergebnis des von mir hier schon vor 20 Jahren kritisierten Trends, auch Bankdienstleistungen nur noch kostenlos in Anspruch nehmen zu wollen. Jeder sucht sich sein billiges Produkt, wo er es bekommt, und steht auf einmal doof da, wenn er eine Sonderlocke möchte. Die gibt’s dann nämlich im Zweifel nicht mehr bei den kostenlosen Direktbanken.

Gruß
C.

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Die neben mir sitzende Bankkauffrau erwähnte, als sie das las, dass die Integration ins eigene Vermögen aus ihrer Sicht den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllen kann. Wenn die entsprechenden Mieter das mitbekommen, kann auch von dieser Seite noch Ärger drohen.

Grüße
Pierre

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Da kann ich die neben Dir sitzende Bankkauffrau beruhigen: es fehlt ja an der Zueignung bzw. sogar schon an der Zueignungsabsicht. Kein Vermieter will das Geld ja unberechtigt behalten. Es wurde - im konkreten Fall - nur der falsche Weg gewählt, um das richtige (die Kaution erhalten bzw. zu verwahren) zu tun.

Gruß
C.

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