Hallo Experten,
mein Vater ist verstorben und hat gemeinsam mit meiner Mutter eine Verfügung von Todes wegen verfasst.
In Kurzform.
Es wurde bestimmt, daß meine Mutter, als Überlebende, Vollerbe ist.
Falls meine Mutter verstirbt, haben beide gem. Testament einen Schlusserben eingesetzt.
So weit, so gut.
Einen Absatz verstehe ich nicht, der da lautet:
„Verlangt einer der pflichtteilsberechtigten Schlusserben seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, soll er er bzw. sie beim Ableben des zuletzt Versteifbenden ebenfalls nur noch Anspruch auf den Pflichtteil haben“ - Originalzitat.
Daher Fragen.
- Wie sieht es mit dem Pflichtteil jetzt aus?
- Was soll ich mit diesem Absatz anfangen?
Vielen Dank im Voraus für ein paar erhellende Momente.
Gruß
Trianon