Eine Frage zu paralleler selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung

Liebe Leute, folgender Sachverhalt:

Person P hat neben dem Studium in Betrieb B auf 400€-Basis gejobbt und kleinere Tätigkeiten im Bereich Web-/Grafikdesign ausgeführt.
Nun ist er mit dem Studium so gut wie fertig und würde gerne in seiner Orientierungszeit einen anderen 400€-Job in Betrieb C annehmen, aber trotzdem weiter für Betrieb B tätig sein.
Da sowohl Betrieb B noch C nur mit 400€-Kräften arbeiten, aber P für Betrieb B in seinem Bereich schlechter zu entbehren ist, hat P den Einfall, für C auf 400€-Basis tätig zu sein und die Arbeitsleistung für den Betrieb B fortan in Rechnung zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtarbeitszeit in Betrieb B zwischen 15 und 20 Stunden monatlich betragen wird. 
Was wäre die Beste Vorgehensweise für P? Wie versteuert er seine selbständige Arbeitszeit, worauf hat er zu achten? Wie hoch fallen diese Steuern aus?  Wie hoch sollten seine Rechnungen für Betrieb B ausfallen, damit er mit zumindest 15€ Stundenlohn verbleibt? 

P ist 25, z.zt noch als Student gesetzlich versichert, im Juli wird er exmatrikuliert. Im laufenden Kalenderjahr hat er bisher monatlich 400€ bezogen. 

Weitere Szenarien sind entweder, dass er ab November wieder studiert, ein Praktikum annimmt oder den Status 400€ Job + selbstständige Arbeit beibehält.

Besten Dank im Voraus

Die Fülle der Fragen lässt sich eigentlich nur mit eingehender Beratungstätigkeit beantworten, es wäre also zu empfehlen sich vor Ort schlau zu machen bei Kammern, Beratern etc. Bei den Fragen lauert ein ganzes Minenfeld!

In aller Kürze:
a) P müsste erst mal klären, ob die geplante Tätigkeit freiberuflicher oder gewerblicher Natur ist, dementsprechend die Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt vornehmen (Abgrenzungsproblematik Webdesign/Grafikdesign freiberuflich oder gewerblich)
b) Versteuerung aller Einnahmen minus Kosten nach den geltenden Buchführungsregelungen
c) Wie hoch der Steuersatz ausfällt, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab und ist immer nur individuell ermittelbar
d) Höhe Mindeststundenlohn ergibt sich, wenn man eine Gründung komplett durchplant mit Rendite- und Liquiditätsvorausschau und daraufhin seine Kostenkalkulation aufstellt. Als Anhaltspunkt für Selbstständige: nicht unter 50 Euro pro Stunde ggfs. zzgl. Mwst., da man ansonsten Geld dabei gibt. (man muss selbst tragen: Kosten für soziale Absicherung, Ausfall Krankheit, Urlaub will bezahlt sein, Fortbildung will bezahlt sein, alle Kosten, die das Unternehmen mit sich bringt, müssen abgedeckt sein). Ansonsten freut sich der Arbeitgeber, weil er mal wieder weniger für seine Honorarkräfte bezahlt als in einer geringfügigen Beschäftigung.

möglicher Fallstrick hier: Die Krankenkasse muss mit Aufnahme der Tätigkeit selbst bezahlt werden. Hier gibt es Mindestbeiträge, die sich nach der sogenannten Mindestbezugsgröße richten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man als Selbstständiger immer ein gewisses Grundeinkommen hat und unterwirft dieses spekulativ der Sozialversicherungspflicht. Bedeutet: Mindestbeitrag Krankenkasse ca. 350 Euro pro Monat!

P sollte also gut aufpassen, ob er sich unter diesen Bedingungen überhaupt selbstständig machen sollte und so seinen Arbeitgeber von seinen sozialen Pflichten entbindet, die er eigentlich hat bei so niedrigen Einkommen.

Dringende Empfehlung an P: Gründungsberatung!