Eine Mietwohnung ohne Fußboden?

Hallo
ich habe eine Frage:
Ob jemand weiß ob das normal oder erlaubt ist eine Wohnung ohne Fußboden (Estrich) zu vermieten?? Wir ziehen von 3 Stock auf 1 Stock um. Oben haben wir PVC-Fliesen und unten wurden die Fliesen ab gemacht und ist jetzt nur Estrich da. Wir müssen jetzt auf ca. 88m² Fußboden verlegen.
Meine Fragen:
• Ist so was normal (erlaubt)?
• Muss ich das alles auf unsere Kosten mache?
• Kann ich die Kosten absetzen?
• Kann ich die anderen Umzugskosten absetzen?
Gruss
Kiki

Kiki

Hallo
ich habe eine Frage:
Ob jemand weiß ob das normal oder erlaubt ist eine Wohnung
ohne Fußboden (Estrich) zu vermieten?? Wir ziehen von 3 Stock
auf 1 Stock um. Oben haben wir PVC-Fliesen und unten wurden
die Fliesen ab gemacht und ist jetzt nur Estrich da. Wir
müssen jetzt auf ca. 88m² Fußboden verlegen.
Meine Fragen:
• Ist so was normal (erlaubt)?

Normal sicher nicht natürlich kann der Vermieter Ihnen die Freiheit lassen, die Bodengestaltung selber zu übernehmen

• Muss ich das alles auf unsere Kosten mache?

das ist Sache der vertraglichen Regelungen

• Kann ich die Kosten absetzen?

Die Kosten für Handwerksnahe Dienstleistungen (Fliesenarbeiten gehören dazu) können mit 20 % der Lohnleistung bis zu 6000 Euro bei der Steuer geltend gemacht werden.

• Kann ich die anderen Umzugskosten absetzen?

Hier kann man Werbungskosten geltend machen

Gruss
Kiki

Kiki

Ist so was normal (erlaubt)? - Grundsätzlich ist je nach Vertragsgestaltung alles erlaubt, solange Sie einwilligen.
• Muss ich das alles auf unsere Kosten mache? - Ist Verhandlungssache. Ich würd’s nicht machen bei ner Mietwohnung außer Sie wissen, dass Sie 10 Jahre dort wohnen wollen. Ansonsten: Dem Vermieter sagen: Es ist Deine Wohnung und ich zieh da erst ein wenn’s fertig ist.
• Kann ich die Kosten absetzen? - Kann man ja… aber nur bis zu nem gewissen Grad. Müssten Sie mal googeln.
• Kann ich die anderen Umzugskosten absetzen? - Nein

Hi, es ist die Regel, dass ein gebrauchsfertige Wohnung vermietet wird. Estrich signalisiert dem Mieter,das er (natürlich auf Kosten des Vermieters) sich einen Boden aussuchen kann. Bei besonders teurem ist evenntuell mit Zuzahlung zu rechen.
ABER kein Bodenbelag und keine Option auf „Aussuchen“ geht gar nicht. Mann könnte:

  1. keine Kaltmiete zahlen bis der selbst eingerachte Boden bezahlt ist (mit dem Vermieter klären)
    oder
    eine andere Wohnug suchen.
    gruß lolo

Da kann ich leider nicht weiter helfen.
Ich empfehle dn Konsumentenschutz oder die Mietervereinigung zu befragen.
Auch ein genaues Studium des Mietvertrages kann klarheit bringen.
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Scheinast.
www.scheinast.at

Hallo Kiki,

es kommt darauf an! Wenn Sie mit dem Vermieter übereingekommen sind, dass Sie lt. Mietvertrag einen „abgewohnten“ Fußbodenbelag zurücklassen dürfen, da Sie beim Einzug alles neu gemacht haben, ist es ok. Grundsätzlich hat eine Wohnung mit Bodenbelag ausgestattet zu sein, aber das ist doch vor Einzug Verhandlungsgegenstand, da die Wohnung im Normalfall besichtigt wird.

Gruß

Ringo

Hallo, guten Tag
Normal schaut sich ein Mieter die Wohnung an, bevor er etwas mietet.
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Beim Abschluß des Mietvertrages über die neue Wohnung handeln Sie mit dem Vermieter die Übernahmebedingungen für die neue Wohnung selber für den Zeitpunkt aus, an dem der Vertrag über die ehemals genutzte Wohnung endet. Sie haben also Ihr Schicksal selber in der Hand und können beim Abschluß eines neuen Vertrages ausstattungs- und kostenmäßig hervorragend punkten!

Hallo, es ist sicherlich nicht der Normalfall, wenn auf 88qm kein Fußbodenbelag vorhanden ist, allerdings kommt es öfter vor, daß ein Vormieter z.B. seinen Teppichboden bei Auszug mitnimmt. Wenn Sie nun auf eigene Kosten einen Fb.belag verlegen, bleibt er Ihr Eigentum, d.h. bei Auszug können Sie ihn wieder mitnehmen. Ich würde Ihnen raten, mit dem Vermieter zu sprechen, einen Fb.belag (z.B. Laminat) „mittlerer Art und Güte“ zu verlegen, den Belag bei Auszug in der Wohnung belassen. Dafür kann Ihnen der Vm 1 bis 2 Monatskaltmieten erlassen. Einen Rechtsanspruch haben Sie in diesem Falle nicht, da Ihnen der Zustand der Wohnung vor Einzug bekannt war (Sie müssen ja nicht dort einziehen).- Mehr kann ich aus der Ferne nicht sagen.-Gruß, Achim

Hallo

Und danke für die Anfrage.

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag steht dort drin, dass die Wohnung mit Estrich übergeben wird und kein Fußbodenbelag vorhanden ist, dann haben Sie das offensichtlich so akzeptiert.

Wenn nicht, dann weisen Sie den Vermieter darauf hin und setzen Sie ihm eine Frist bis wann der Fußboden entsprechend verlegt sein muss. Kommt Ihr Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, so können Sie auf Ihre Kosten Fußböden verlegen und diese dann von der Miete wieder abziehen.

Die Kosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen bis 600 € in Jahr können Sie bei der Steuererklärung geltend machen,

Die Umzugskosten können Sie nur bis zu einem bestimmten Betrag absetzen, jedoch setzt das voraus, dass sich beruflich an einen anderen Ort versetzt werden. Da dies aber ein privater Umzug ist, werden Sie keine Kosten absetzen können.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Hallo guten Morgen,Es ist nicht normal das man den fussboden selbst bezahlen muß.Würde das, wenn ihr das macht, mit der miete verrechnen und abziehen.Bitte mit dem Vermieter darüber sprechen.Ansonsten würde ich den Mieterbund anrufen die helfen euch.Und in Mietwohnungen kann man, glaube ich nichts an der steuer absetzen.Liebe grüße anna