Blödsinniges ‚Gesetz‘
Wenn Hitler ein Tabu sein soll im Internet generell, könnte man ja auch nichts aus der Vergangenheit lernen und es wäre so, wie Nietzsche lehrte, dass wir durch unser Unbewusstes immer nur die Fehler unseres vergangenen Lebens blind und mechanisch wie die Tiere wiederholen, alles immer und wieder genauso, wie wir es bereits schon zum millionsten Mal in unserem unbewussten tierischen Verhalten getan haben…
Hitler sollte doch aber zum Lernen dienen, auch wenn der bayerische Staat auf das Werk „Mein Kampf“ die Urheberrechte nach wie vor nicht frei gibt. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, dieses Werk von Hitler nachzudrucken.
Ich fragte einen promovierten Juristen bei der Süddeutschen Zeitung diesbezüglich, und er schrieb mir in seiner Mail, dass es zu Lernzwecken erlaubt sei, aus Hitlers Buch zu zitieren, dass es aus Propagandazwecken jedoch nicht erlaubt sei, das ist ja auch einleuchtend.
Wenn aber Godwin’s law so ausgelegt wird, dass es immer ein Tabu wäre, Hitler im O-Text zu zitieren, um daraus zu lernen, wäre das meiner Meinung nach ja ein blödsinniges „Gesetz“, an dessen Auslegung ich mich keinesfalls halten werde, sofern nicht der Bundesstaatsanwalt höchst persönlich oder eine andere juristische Instanz mich daran hindert, aus Hitlers Werk, das mir meine Schwiegermutter für fünfzig Mark mittels einer Zeitungsanzeige kaufte, weiter zu zitieren (meine Schwiegermutter war eine clevere Geschäftsfrau, die einen Geschäftsführer hatte, der ihre Firma managte, als ihr Mann durch einen Autounfall ums Leben kam. Heute ist dieses Werk in der mir vorliegenden Ausgabe mit Ledereinband, Goldschnitt und einer handschriftlichen Widmung Hitlers an einen seiner Genäräle geschätzte 500 Euro wert, ich freue mich, dieses Werk zu besitzen, das man in keiner deutschen Buchhandlung offiziell kaufen kann).
CJW