Eine Minute zu spät = Note 6?

Mir ist heute was fürchterliches passiert. Ich geh in die 9. Klasse einer Realschule. Ich bin heute unübertrieben NUR eine Minute zu spät in den Unterricht mit zwei anderen Schülern gekommen. Die zwei anderen Schülern sind leider nicht so beliebt bei der Lehrerin. In der Schule bin ich eigentlich ein ruhiger Typ. Versuche aufzupassen, störe den Unterricht und es passiert mir wirklich selten, dass ich mal zu spät komme. Als ich mit den zwei anderen Schülern genau eine Minute nach Schulbeginn an der Klassenzimmertür klopfte und wir uns für unsere „kleine“ Verspätung entschuldigten, hat meine Lehrerin uns einfach rausgeschmissen! Sie hat uns nicht mal ausreden lassen und hat uns wirklich zwei lange Schulstunden vor der Tür sitzen lassen (90 Minuten)!! Ein Mitschüler aus meiner Klasse kam dann raus, weil er kurz auf’s Klo wollte und hat uns mitgeteilt, dass unsere Lehrerin uns allen drei die Note 6 eingetragen hat, weil sie uns ausfragen wollte. Das war natürlich von ihr nicht davor geplant sondern einfach nur mit purer Absicht! Das Beste kommt noch: ein Anderer Schüler kam eine ganze halbe Stunde zu spät, hat geklopft und durfte ohne einen blöden Kommentar ins Klassenzimmer und sich hinsitzen.
Hab schon versucht, mit der Lehrerin, sowie mit meinen Klassenlehrer und meinem Direktor versucht zu reden. Mein Klassenlehrer ist der Meinung, dass meine Lehrerin das kann wenn Sie möchte…
Darf Sie das wirklich berechtigt?
Ich glaube Sie wollte den anderen zwei eins auswischen, aber ich versteh’s eben bei mir nicht, weil ich ein eher braver Schüler bin und bisher noch nie irgendwelche Konflikte mit ihr hatte.

Brauche Rat!
Danke!

hallo,

am besten wäre ein gespräch mit dem entsprechenden lehrkörper, wenn das nichts bringt über den klassenvorstand.

und wenn ich mich recht erinnere kann man eine nicht erbrachte leistung nicht mit 6 benoten sondern man ist unbeurteilt, oder?

lg

Hallo,

ohje sowas ist ärgerlich.
Vorallem fühlst du dich jetzt ungerecht behandelt, weil du dir nie was zu Schulden hast kommen lassen, aber deine „Mitstreiter“ schon.
Eine Minute ist auch wirklich übertrieben.

Aber was möchtest du denn genau?
Stört dich die mündliche 6 oder das Verhalten? Dieses Mitgehangen - Mitgefangen?
Überleg dir jetzt auf jeden Fall gut was du tust.
Vielleicht hatte die Lehrerin einen wirklich miesen Tag?
Bevor du schwere Geschütze auffährst, sprich sie mal alleine (!!) darauf an. Sag nicht „Das dürfen sie doch gar nicht, diese 6 ist total unberechtigt…etc.“ sondern versuchs ein bissel rhetorischer „Es tut mir leid dass ich zu spät gekommen bin. Aber diese 6 ist mir sehr unangenehm, was kann ich denn da machen?..o.Ä.“.
Ich denke dass sie die 6 vielleicht gar nicht ernst nimmt, oder bei dir vielleicht ein Auge zudrückt. Versuchs!
Problem: Ich weiß nicht genau ob sie das darf oder nicht, aber ich glaube schon.

Ich wünsche dir viel Glück, das wird schon.
Notfalls musst du dann einfach mehr reinhauen und dann ist die 6 wieder weg. Und natürlich: Lehrerin blöd finden und in Zukunft pünktlich sein oder mit den richtigen Leuten zu spät kommen :wink:

Viele Grüße,
la lune

und wenn ich mich recht erinnere kann man eine nicht erbrachte
leistung nicht mit 6 benoten

Da müsste es sich um eine Leistungsverweigerung handeln (leeres Blatt abgeben oder einfach nichts sagen). Davon kann aber in diesem Fall keine Rede sein.
Ich bin der Meinung, dass diese Noten Sechs nicht zu halten sind.
H.

Hi,

also, es ist sehr schwer, auf deine Frage zu antworten, und zwar aus gleich zwei Gründen.

  1. Wir wissen nicht, in welchem Bundesland du zur Schule gehst. Bildung ist Ländersache, und daher werden gleiche Sachverhalte in verschiedenen Bundesländern auch verschieden gehandhabt.

  2. (und am wichtigsten) Es handelt sich hier um eine Rechtsfrage, denn Noten sind Verwaltungsakte. Wir dürfen also gar nicht so detailliert antworten, eigentlich gar nicht, weil Rechtsdienstleistungsgesetz und so weiter…

Allgemein ist es in Bayern so, dass sich eine Note genau mit der dafür gebrachten Leistung verbinden lassen muss - auch im Falle der Note 6 für eine nicht erbrachte Leistung. Der Lehrer muss immer sagen können, das er dir die und die Frage gestellt hat und du darauf so und so geantwortet oder nicht geantwortet hast. Das bedeutet auch, dass Du, um eine Note bekommen zu können, auch erst einmal wissen musst, dass Du bewertet wirst.
Des weiteren gilt die Gleichbehandlung - auch für Schüler. Wer dsa gleiche falsch (oder richtig) macht, muss auch die gleiche Note bekommen.

die Franzi

Hey,
die Situationi ist natürlich blöd, gerade die eingetragene 6.
Ich würde einfach in der nächsten Stunde das Gespräch mit der Lehrkraft suchen, um mich davon zu überzeugen, dass sie das nicht nur zu den anderen Mitschülern meinte, sondern auch wirklich eingetragen hat. Sollte die 6 jetzt wirklich deine mündliche Note sein und sie nicht wirklich bereit ist in irgendeinerweise zu „kooperieren“ würde, solltest du am besten mal auch deine Eltern bzw. Klassensprecher u.Ä. einschalten und wenn das auch nichts wird würde ich zusammen mit deinen Eltern ein Gespräch mit der Lehrkraft in Anwesenheit des Schulleiters suchen.
Soll sie erstmal eine mündliche 6, wegen zu spät Kommen von einer Minute vor dem Rektor rechtfertigen.
Viel Glück. =)

Hallo!

Natürlich kann eine nicht erbrachte Leistung mit 6 benotet werden (ABER: Kommt immer auf das Bundesland an, ich spreche für insgesamt 4, die ich kenne). Wenn jemand bspw. unentschuldigt fehlt und er an dem Tag eine zu benotende Leistung hätte erbringen müssen, dann ist das eine 6. Wenn also der Lehrer glaubhaft machen kann, dass der Schüler in der Zeit, in der er noch nicht da war, eine Leistung hätte erbringen sollen, dann kann man da (pädagogisches Ermessen) durchaus eine 6 geben. Immerhin kam der Schüler unentschuldigt zu spät - und nein, ein „Entschuldigung, dass ich zu spät komme.“ ist keine Entschuldigung. Wenn, dann muss - bei einer wirklich strengen Auslegung - eine offizielle Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest vorliegen (es sei denn, es war höhere Gewalt).

Dass es sich um eine Minute Verspätung handelte (wobei „Ich war doch nur eine Minute zu spät!“ bei Schülern auch häufig sehr interpretationsfähig ist), lassen wir jetzt mal außen vor. Prinzipiell ist diese Benotung durchaus möglich.

Grüße!

1 Like

Hallo!

Ich empfehle dir, zuerst auf die Transparenz der Notengebung zu pochen - natürlich freundlich! Du hast ein Recht darauf, jederzeit deinen Leistungsstand und deine Noten beim Lehrer zu erfragen. Wenn er da eine 6 erwähnt (Immerhin scheint er sie dir ja nicht persönlich gesagt zu haben, sie wurde dir von jemand anderem übermittelt!?), dann kannst du genauer nachfragen. Der Lehrer muss dir sagen könne, warum es diese 6 gab. Du kannst versuchen mit ihm ins Gespräch zu kommen und dich zu erklären. Wenn er sich nicht überzeugen lässt oder bspw. keine „Nachprüfung“ ansetzt o.ä., kannst du über den Klassenlehrer weitere „Schritte“ befolgen. ABER: Der Ton macht die Musik!

Grüße,
sonne

Hallo!

Auch!

Natürlich kann eine nicht erbrachte Leistung mit 6 benotet
werden (ABER: Kommt immer auf das Bundesland an, ich spreche
für insgesamt 4, die ich kenne).

Vielleicht doch nicht: Es geht da weniger um eine Schulordnung als um Gerichtsurteile.

Wenn
also der Lehrer glaubhaft machen kann, dass der Schüler in der
Zeit, in der er noch nicht da war, eine Leistung hätte
erbringen sollen,

Bei mündlichen Noten wird der Nachweis schwierig sein. Der Schüler wird mindestens - vergeblich - aufgerufen worden sein müssen.

dann kann man da (pädagogisches Ermessen)

Ich halte es im Normalfall eher für ein unpädagogisches.

durchaus eine 6 geben.
Immerhin kam der Schüler unentschuldigt
zu spät - und nein, ein „Entschuldigung, dass ich zu spät
komme.“ ist keine Entschuldigung. Wenn, dann muss - bei einer
wirklich strengen Auslegung - eine offizielle Entschuldigung
der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest
vorliegen (es sei denn, es war höhere Gewalt).

Gibt es einen Lehrer / eine Lehrerin, der/die sich ganz ohne höhere Gewalt nicht mal um ein paar Minuten verspätet, aus eigener Schuld (kein Papier im Kopierer, Landkarte war noch zu holen oder sonstwas)? „Bei strenger Auislegung“ - so deine Worte - wäre dann wohl ein Disziplionarverfahren angebracht.
Nein, ich halte sowas für blinde Schikane.

Prinzipiell ist diese Benotung durchaus möglich.

Jaja, aber das Disziplinarverfahren dann auch.
Schönen Gruß!
H.

1 Like

Hallo,

bin zwar schon ein etwas älterer Jahrgang und 32 Jhre aus der Schule.
Mir ist so etwas in ähnlicher Form passiert.
Wenn Du aber ein guter Schüler bist,stehen aber sicher der Klassenlehrer und deine Mitschüler für dich ein.
Ein klärendes Gespräch mit meinem damaligen Lehrer hätte bei mir nichts gebracht und einen Schülersprecher oder eine Elternvertretung
gab es auch nicht.Ich habe zwar damals keine schlechte Note erhalten,
hätte mich aber auch mit aller Macht dagegen gewehrt.
Auf jeden Fall sollte man immer die Umgangsformen wahren und versuchen,die Fakten die unbegründet sind zu untermauern.
Auf keinen Fall ist nach zu vollziehen,warum man für eine Minute Verspätung für zwei Unterrichtsstunden vom Lehrkörper an der Unterrichtsteilnahme gehindert wurde.Auf die Begründung des Lehrer
wäre ich gespannt.

Bollfried

Hallo!

Nein, ich halte sowas für blinde Schikane.

Ich auch. Aber das war nicht die Frage. Es geht um die rechtliche Seite. Bei uns ist es bspw. ganz klar geregelt, dass ein Schüler, der unentschuldigt eine Leistungsbewertung versäumt, eine 6 bekommen soll. Aber das macht kaum einer (außer bei Klausuren in der Sek II). Und immerhin hätte der Ursprungsposter ja auch die Möglichkeit, eine schriftliche Entschuldigung für sein Fehlen im Moment der Leistungsbewertung nachzureichen - dann wäre die Sache eigentlich durch und die Note nicht möglich.

Prinzipiell ist diese Benotung durchaus möglich.

Jaja, aber das Disziplinarverfahren dann auch.

Ein Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer durchzukriegen ist ungleich schwerer, als einem Schüler eine 6 einzutragen. Und wenn der Kopierer gestreikt hat, dann ist das ja wohl höhere Gewalt, oder etwa nicht!? Und um es ganz zuzuspitzen: Immerhin war er gerade genauso bei der Ausführung dienstlicher Vorschriften…

Grüße!

Hallo,

zum einen kann man als Lehrer beschließen, das verspätete Hereintröpfeln in den Unterricht als Störung zu unterbinden und die Schüler nicht herein zu lassen. Als „Disziplinarmaßnahme“ wegen Verspätungen ist es mir allerdings unbekannt. Darum scheint mir das Verhalten darum Fragwürdig weil ein später eintreffender Schüler hineingelassen wurde. Wenn das zu diesem Zeitpunkt keine Störung mehr darstellte, hätte man euch andere dann auch hereinrufen können.

Das ist natürlich auch alles wieder Bundeslandabhängig, denn in einigen wäre ein solches unbeaufsichtigt vor der Tür lassen dann ein Vertoß gegen die Aufsichtspflicht.

Der Andere Punkt mit der Benotung stellt sich m. E. anders dar. Wenn die benotete Leistungskontrolle nicht in der ersten Minute stattgefunden haben soll, ist die kaum haltbar und dann wäre eine solche 6 auch kaum von Gewicht, denn was könnte man drei Schülern in einer Minute abverlangen?
Wenn die Leistungskontrolle aber durchgeführt werden sollte nachdem die Lehrkraft euch selbst vom Unterricht ausgeschlossen hat, dann könnte man euch dies kaum anlasten und müsste es im Grunde als Bösartigkeit auslegen. Ich glaube nicht, dass das einer Überprüfung stand halten würde.

Gruß
Werner

Hi,

was die Notenvergabe angeht (mag ja auch bundeslandabhängig sein): Wenn es eine unangekündigte Leistungskontrolle war und der SChüler auch sonst keine Chance hatte, zu bemerken, dass er jetzt benotet wird (Lehrer stellt eine Frage und fordert ihn zum Beantworten auf), dann kann man, zumindest in Bayern keine 6 geben. auch keine 1 oder sonst irgendeine Note.

die Franzi

Und
wenn der Kopierer gestreikt hat, dann ist das ja wohl höhere
Gewalt, oder etwa nicht!? Und um es ganz zuzuspitzen: Immerhin
war er gerade genauso bei der Ausführung dienstlicher
Vorschriften…

Last-minute-Unterrichtsvorbereitung? :smile:
(Unser tägliches Blatt gib uns heute!)

Hallo,

Gibt es einen Lehrer / eine Lehrerin, der/die sich ganz ohne
höhere Gewalt nicht mal um ein paar Minuten verspätet, aus
eigener Schuld (kein Papier im Kopierer, Landkarte war noch zu
holen oder sonstwas)? „Bei strenger Auislegung“ - so deine
Worte - wäre dann wohl ein Disziplionarverfahren angebracht.

Nein. Hier wäre ein Disziplinarverfahren nicht angemessen auch nicht bei strenger Auslegung. Allerdings könnte ein Vorgesetzter prüfen, ob ein Dienstvergehen vorliegt bei dem ein Disziplinarverfahren angemessen ist, etwa wenn Verspätungen gehäuft auftreten oder diese im Zusammenhang mit anderen erschwerenden Umständen stehen.

Gruß
Werner

Ich habe noch nirgends finden können, wir viele Tage vorher ich meinen Unterricht vorbereitet haben muss… :wink:

Viele Grüße von sonne,
die sich jetzt ihren morgigen Stunden widmet :smile:

Hi!

Ich habe noch nirgends finden können, wir viele Tage vorher
ich meinen Unterricht vorbereitet haben muss… :wink:

Hier hast du’s:
Mit dem Betreten des Klassenzimmers ist die Vorbereitung auf den Unterricht endgültig abgeschlossen. Das gilt für euch wie für mich.
(Mein Spruch, wenn Schüler mit Buch oder Heft noch lernend aus der Hofpause zurückommen.)
H.