Eine Nachricht, die zum Brett paßt

Hi,

Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
Energie der Fall verfolgt wurde.

Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den
Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet,
hat die Konsequenzen zu tragen.

Das Thema ist: hat Holger Voss, der betroffene Forumsteilnehmer, diesen Eindruck erweckt? Im Prozess ist doch deutlich geworden, daß der Eindruck nur deswegen entstehen konnte, weil der StA eben nicht den ganzen Artikel gelesen hat. Das ist in dem Fall bedenklich, denn es bleibt der fade Beigeschmack, hier würde bewußt danebengeschaut, um diesen Eindruck entstehen zu lassen.

Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der
„Freien Meinungsäusserung“ fällt und grundgesetzlich gedeckt
ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.

Ganz klares JA!

Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den
Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig
in Ordnung.

Ja, aber in diesem Fall wäre es gar nicht zum Gerichtstermin gekommen, hätte der StA seine Hausaufgaben gemacht. Dies hat er ja auch öffentlich zugegeben.

Oftmals ist tatsächlich nur in einem
Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die
zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist.

Der Punkt ist, daß Holger Voss zunächst einmal die Zahlungsaufforderung bekam, und zwar ohne Anhörung. Zum Prozess kam es erst durch seine Weigerung, dieser nachzukommen.

Gruß

J.

Hallo Sancho,

Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
Energie der Fall verfolgt wurde.

Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den
Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet,
hat die Konsequenzen zu tragen.

Das Thema ist: hat Holger Voss, der betroffene
Forumsteilnehmer, diesen Eindruck erweckt? Im Prozess ist doch
deutlich geworden, daß der Eindruck nur deswegen entstehen
konnte, weil der StA eben nicht den ganzen Artikel gelesen
hat. Das ist in dem Fall bedenklich, denn es bleibt der fade
Beigeschmack, hier würde bewußt danebengeschaut, um diesen
Eindruck entstehen zu lassen.

Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der
„Freien Meinungsäusserung“ fällt und grundgesetzlich gedeckt
ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.

Ganz klares JA!

Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den
Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig
in Ordnung.

Ja, aber in diesem Fall wäre es gar nicht zum Gerichtstermin
gekommen, hätte der StA seine Hausaufgaben gemacht. Dies hat
er ja auch öffentlich zugegeben.

Die Kritik mag jetzt, nach dem Freispruch, richtig sein. Aber vor dem Verfahren kann man doch dem StA unterstellen, dass er unter Abwägung rechtsstaatlicher Interessen gehandelt hat. Er hat zumindest bei Erlass des Bussgeldbescheides éine andere Meinung vertreten. Auch ein StA kann noch im Verfahren seien Meinung ändern.

Oftmals ist tatsächlich nur in einem
Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die
zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist.

Der Punkt ist, daß Holger Voss zunächst einmal die
Zahlungsaufforderung bekam, und zwar ohne Anhörung.

Dieser Berichterstattung kann ich nicht folgen. ´Weshalb soll ein Gericht die Eröffnung eines Verfahrens zulassen, wenn derart erhebliche Verfahrensverstösse im Vorfeld vorgelegen haben. Mir ist kein Gericht bekannt, das der StA nachgibt, wenn diese in einem Bussgeldverfahren die Anhörung nicht vorgenommen hat. Ich halte diese Information in diesem Fall für schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechend. Die Zulassung eines Verfahrens wird nicht von der StA entschieden sondern von Richtern. Und wenn Richter erkennen, dass die StA ein Verfahren führen will, bei dem die betroffene Person nicht angehört wurde, wird das Verfahren nicht zugelassen. Dann „muss die StA die Hausaufgaben machen und zwar auf Anordnung des Gerichtes“.

Zum

Prozess kam es erst durch seine Weigerung, dieser
nachzukommen.

Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen Bussgeldbescheid vor Gericht zu prüfen. Wenn Du gegen ein Knöllchen Widerspruch einlegst, landet dies auch vor Gericht. Aufgabe der Justiz ist es auch, Massnahmen und/oder Anordnungen anderer Einrichtungen auf deren Richtigkeit, Zulässigkeit undVerfassungsmäßigkeit zu überprüfen.

Grüsse Günter

Hi,

Mir ist kein Gericht bekannt, das der StA nachgibt,
wenn diese in einem Bussgeldverfahren die Anhörung nicht
vorgenommen hat. Ich halte diese Information in diesem Fall
für schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechend.

Hä?

Die
Zulassung eines Verfahrens wird nicht von der StA entschieden
sondern von Richtern. Und wenn Richter erkennen, dass die StA
ein Verfahren führen will, bei dem die betroffene Person nicht
angehört wurde, wird das Verfahren nicht zugelassen. Dann
„muss die StA die Hausaufgaben machen und zwar auf Anordnung
des Gerichtes“.

Eben das wird kritisiert. Was ich nicht verstehe ist: Du beurteilst den Fall aus dem Standpunkt, wie es sein müßte. Das, was Bedenken hervorruft, wird von Dir negiert, da es nicht vorkommen darf - dann muß eben die Berichterstattung falsch sein.

Gruß

J.

Hallo Sancho,

Mir ist kein Gericht bekannt, das der StA nachgibt,
wenn diese in einem Bussgeldverfahren die Anhörung nicht
vorgenommen hat. Ich halte diese Information in diesem Fall
für schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechend.

Hä?

Die
Zulassung eines Verfahrens wird nicht von der StA entschieden
sondern von Richtern. Und wenn Richter erkennen, dass die StA
ein Verfahren führen will, bei dem die betroffene Person nicht
angehört wurde, wird das Verfahren nicht zugelassen. Dann
„muss die StA die Hausaufgaben machen und zwar auf Anordnung
des Gerichtes“.

Eben das wird kritisiert. Was ich nicht verstehe ist: Du
beurteilst den Fall aus dem Standpunkt, wie es sein müßte.
Das, was Bedenken hervorruft, wird von Dir negiert, da es
nicht vorkommen darf - dann muß eben die Berichterstattung
falsch sein.

Hier habe ich durchaus ein Problem. In solchen Berichten wird selten richtig und vor allem - auch weil gewisse Vorgänge nicht veröffentlicht werden - umfassend über einen Fall informiert. Und in dem hier diskutierten Fall wäre eine vorsätzlich durch die Richter/Staatsanwälte begangene Rechtsbeugung die Grundlage für das Verfahren gewesen. Dies bedeutet immerhin, dass hierbei ein Disziplinarverfahren droht und die Entfernung aus dem Dienst. Juristen bei einer Staatsanwaltschaft und Juristen an einem Gericht sind nicht so blöde, dass die den eigenen Job wegen eines Bussgeldbescheides gefährden. Deshalb meine Aussage wie bisher. Ich glaube nicht, dass der Bericht vollständig und umfassend ist und den gesamten Tatsachen entspricht. Es wurden offenbar wesentliche Hinweise nicht abgedruckt.

Grüsse Günter

§ 140 belohnung und billigung von straftaten

Ich bin sicher, dass Person 2 nie Probleme bekommen wird

ich nicht.

Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

1. belohnt oder

2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(quelle: stgb)

anzünden einer moschee: sachbeschädigung, mordversuch (?), störung der religionsausübung etcpp. bei der synagoge käme u.u. sogar ns-wiederbetätigung dazu (bin kein experte).

gruß lehitraot.

*g*

Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in §
126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten , nachdem sie
begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

  1. belohnt oder

  2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
    Frieden zu stören, öffentlich , in einer Versammlung
    oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

Ich bin mir ganz sicher, daß hier abgelassen Sprüchen nicht so eingeschätzt werden, daß sie den öffentlichen Frieden stören können.

Ansonsten wäre die halbe Bande hier (inkl. meinereiner) wegen 187a im Bau.

Gruß
Christian