Hi,
Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
Energie der Fall verfolgt wurde.Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den
Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet,
hat die Konsequenzen zu tragen.
Das Thema ist: hat Holger Voss, der betroffene Forumsteilnehmer, diesen Eindruck erweckt? Im Prozess ist doch deutlich geworden, daß der Eindruck nur deswegen entstehen konnte, weil der StA eben nicht den ganzen Artikel gelesen hat. Das ist in dem Fall bedenklich, denn es bleibt der fade Beigeschmack, hier würde bewußt danebengeschaut, um diesen Eindruck entstehen zu lassen.
Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der
„Freien Meinungsäusserung“ fällt und grundgesetzlich gedeckt
ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.
Ganz klares JA!
Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den
Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig
in Ordnung.
Ja, aber in diesem Fall wäre es gar nicht zum Gerichtstermin gekommen, hätte der StA seine Hausaufgaben gemacht. Dies hat er ja auch öffentlich zugegeben.
Oftmals ist tatsächlich nur in einem
Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die
zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist.
Der Punkt ist, daß Holger Voss zunächst einmal die Zahlungsaufforderung bekam, und zwar ohne Anhörung. Zum Prozess kam es erst durch seine Weigerung, dieser nachzukommen.
Gruß
J.