Eine Nachricht, die zum Brett paßt

Hallo,

ich habe mit Interesse diesen Fall verfolgt. Der Prozess endete zwar mit einem Freispruch, man sieht aber dennoch, wie dünn das Eis ist, auf dem man sich in öffentlichen Foren bewegt:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

Als Moderator möchte ich Euch allen bitten, bei Euren Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben und sarkastische Äußerungen auch vor diesem Hintergrund zu bedenken. Wir wollen nicht, daß sich ein solcher Fall nicht bei uns wiederholt!

Gruß

José

Hi José!

Meinst du, es war in dem Fall mit dem Schlimmsten
zu rechnen? Erwartetest du das? Siehst du Angst
im Kommen?

Liebe Grüße

Hallo,

ich habe mit Interesse diesen Fall verfolgt. Der

Prozess

endete zwar mit einem Freispruch, man sieht aber

dennoch, wie

dünn das Eis ist, auf dem man sich in

öffentlichen Foren

bewegt:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

Als Moderator möchte ich Euch allen bitten, bei

Euren

Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben und

sarkastische

Äußerungen auch vor diesem Hintergrund zu

bedenken. Wir wollen

nicht, daß sich ein solcher Fall nicht bei uns

wiederholt!

Gruß

José

Hi :smile:

Meinst du, es war in dem Fall mit dem Schlimmsten
zu rechnen? Erwartetest du das? Siehst du Angst
im Kommen?

Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher Energie der Fall verfolgt wurde.

Der Ausgang überrascht micht nicht. Aber es ist doch bis zum Prozess gekommen, und der Angeklagte hatte immerhin schon einen Strafbefehl über 1500 € bekommen.

Fragwürdig ist auch die Einstellung dvon T-Online, aber das steht auch alles im heise-Artikel :smile:

Gruß

J.

ist es (weider) ‚so weit‘ ?
ich denke, man soll schon die augen offen halten.
gruss - digi

Hallo,

ich habe mit Interesse diesen Fall verfolgt. Der Prozess
endete zwar mit einem Freispruch, man sieht aber dennoch, wie
dünn das Eis ist, auf dem man sich in öffentlichen Foren
bewegt:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

Als Moderator möchte ich Euch allen bitten, bei Euren
Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben und sarkastische
Äußerungen auch vor diesem Hintergrund zu bedenken. Wir wollen
nicht, daß sich ein solcher Fall nicht bei uns wiederholt!

Dieser Fall fällt juristisch unter den Begriff staatsfeindlicher Aktionen oder Billigung, Förderung oder/und Unterstützung von terroristischen Aktionen/Gruppen. Nach dem Strafrecht in DE reicht es schon aus, Beifall für ein Attentat zu spenden, um sich strafbar zu machen. Ich erinnere an die Ermordung von Hans Martin Schleyer und an ein Flugblatt mit dem Hinweis, dass der „Mord mit klammheimlicher Freude“ zur Kenntnis genommen wurde.

Selbstverständlich sollten Beleidigungen hier im Brett nicht sein.

Grüsse Günter

Hallo,

Meinst du, es war in dem Fall mit dem Schlimmsten
zu rechnen? Erwartetest du das? Siehst du Angst
im Kommen?

Nein, das nicht. Was ich erschreckend fand, war wie schnell
sich die Staatsanwaltschaft eingemischt hat, und mit welcher
Energie der Fall verfolgt wurde.

Ich finde die Reaktion der StA völlig in Ordnung. Wer den Eindruck erweckt, dass er terroristische Taten befürwortet, hat die Konsequenzen zu tragen. In DE ist Befürwortung, Unterstützung und/oder Mitgliedschaft in terroristischen Gruppen verboten.

Dabei müssen wir dann schon unterscheiden, ob sich zwei User in die Haare kriegen und es ausfällig wird oder ob ein User in Verbindung zu einem Thema den Eindruck erweckt, er/sie würden Straftaten billigen, mit Beifall umrahmen oder dazu aufrufen.

Man muss also auch im Internet abwägen, was in den Bereich der „Freien Meinungsäusserung“ fällt und grundgesetzlich gedeckt ist oder was ein anderes Gesetz verletzt.

Grüsse Günter

Der Ausgang überrascht micht nicht. Aber es ist doch bis zum
Prozess gekommen, und der Angeklagte hatte immerhin schon
einen Strafbefehl über 1500 € bekommen.

Ein Gericht ist dazu da, die Hintergründe zu klären, die den Strafbefehl ausgelöst haben. Dies ist rechtsstaatlich völlig in Ordnung. Oftmals ist tatsächlich nur in einem Gerichtsverfahren zu klären, ob die ursprüngliche Ansicht, die zu einem Strafbefehl geführt hat, richtig gewesen ist. Da hier der „objektive Tatbestand“ nicht nachgewiesen weeden konnte, war nicht zu verurteilen.

Fragwürdig ist auch die Einstellung dvon T-Online, aber das
steht auch alles im heise-Artikel :smile:

Grüsse Günter

Hi!

Dieser Fall fällt juristisch unter den Begriff
staatsfeindlicher Aktionen oder Billigung, Förderung oder/und
Unterstützung von terroristischen Aktionen/Gruppen. Nach dem
Strafrecht in DE reicht es schon aus, Beifall für ein Attentat
zu spenden, um sich strafbar zu machen. Ich erinnere an die
Ermordung von Hans Martin Schleyer und an ein Flugblatt mit
dem Hinweis, dass der „Mord mit klammheimlicher Freude“ zur
Kenntnis genommen wurde.

Müssten dann nicht tomsilence, lehitraot und Michael Kling schon längst im Knast sein…? :wink:

Grüße,

Mathias

P.S.: Das ist ein Witz! Klage also zwecklos…

Hallo,

ich werde mich zu Äusserungen von Usern, mit Ausnahme innerhalb der einzelnen Threads, nicht äussern.

Dieser Fall fällt juristisch unter den Begriff
staatsfeindlicher Aktionen oder Billigung, Förderung oder/und
Unterstützung von terroristischen Aktionen/Gruppen. Nach dem
Strafrecht in DE reicht es schon aus, Beifall für ein Attentat
zu spenden, um sich strafbar zu machen. Ich erinnere an die
Ermordung von Hans Martin Schleyer und an ein Flugblatt mit
dem Hinweis, dass der „Mord mit klammheimlicher Freude“ zur
Kenntnis genommen wurde.

Müssten dann nicht tomsilence, lehitraot und Michael Kling
schon längst im Knast sein…? :wink:

Grüße,

Mathias

P.S.: Das ist ein Witz! Klage also zwecklos…

Grüsse Günter

Ha ha ha… wie witzig :frowning:(((
Nenn bitte EIN EINZIGES Posting von mir, in dem ich Gewalt verherrlicht habe, oider einer Terroristischen Aktion Beifall gespendet habe

Die aussage „das war ein Witz“ relativiert die Beleidigung nur geringfügig

Ohne Gruß
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jose´,

sobald unterschwellige Angst in den Foren herrscht, etwas zu sagen was strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht, werden die Inhalte farbloser, langweiliger und opportunistischer. Die Spontanität geht jedenfalls verloren.

Meinugsfreiheit ist ohnehin ein Diskussionsthema. Von der aktuellen Brisanz bin ich allerdings überrascht. Besonders schnell geraten ironische und sarkastische Beiträge in (falschen?) Verdacht.

Zumindest bei mir ist ab sofort eine latente Unsicherheit vorhanden. Dabei bin ich kein Angshase. Dennoch werde ich auf einem Brett in Kürze „das Recht auf eine eigene, persönliche Meinung“ zur Diskussion stellen.

Ich grüße Dich

Michael

Osama bin Kling
Salve Mike

Keep cool! Schönes Wochenende!

Ciao
Tufkac

schiefgrins

Salve Mike

Gruß Zurück

Keep cool!

Kein Problem, bei derzeit - 7 °C *g*
Aber was würdest Du sagen, wenn einer deinen Namen mit einer strafbaren Handlung in Verbindung bringt. Ich halt ja viel aus, aber sowas, neeee

Schönes Wochenende!

Schau mer mal :smile:))

man liest sich
Mike

*todernst guck*

Keep cool!

Kein Problem, bei derzeit - 7 °C *g*

Ätschibätschi, bei uns ist es viel wärmer -4 C

Aber was würdest Du sagen, wenn einer deinen Namen mit einer
strafbaren Handlung in Verbindung bringt. Ich halt ja viel
aus, aber sowas, neeee

Schon passiert!! Ich lebe noch! Ausserdem solange über jemanden gesprochen wird, lebt er noch.

Ciao
Tufkac

Müssten dann nicht tomsilence, lehitraot und Michael Kling
schon längst im Knast sein…?

fälschliche unterstellung einer straftat - das nennt man doch anschwärzung, beschädigung des guten namens, kreditschädigung, verleumdung, ehrenbeleidigung… also seid bitte vorsichig. wer im glashaus sitzt…

war natürlich alles NUR EIN WITZ…

*kopfschüttel*
kehitraot.

[MOD] Nu is aber gut
exc sagt: Nun ist genug geplappert äh geplaudert worden. Außerdem ist es nachts ohnehin kälter als draußen. Das wird also noch.

Gruß
Christian

[MOD] Das muß nicht sein.

Strafrecht in DE reicht es schon aus, Beifall für ein Attentat
zu spenden, um sich strafbar zu machen. Ich erinnere an die
Ermordung von Hans Martin Schleyer und an ein Flugblatt mit
dem Hinweis, dass der „Mord mit klammheimlicher Freude“ zur
Kenntnis genommen wurde.

Müssten dann nicht tomsilence, lehitraot und Michael Kling
schon längst im Knast sein…? :wink:
P.S.: Das ist ein Witz! Klage also zwecklos…

Auch wenn es ein Witz sein sollte: Ein solcher Spruch ist unpassend. Da auch per email Beschwerden eingangen sind, wäre es schön, wenn derartige Witze - wobei ich persönlich den o.g. Satz nicht als solchen aufgefassen kann - in Zukunft unterbleiben würden.

Gruß
Christian
MOD „Nachrichten“

guten Abend

die einzig richtige Antwort ist die von EXC.
Aber Du musst da gleich wieder einen Propagandaansatz machen

geht es nicht eine Nummer kleiner ?

Gruß
Peter

Als Moderator möchte ich Euch allen bitten, bei Euren
Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben und sarkastische
Äußerungen auch vor diesem Hintergrund zu bedenken. Wir wollen
nicht, daß sich ein solcher Fall nicht bei uns wiederholt!

Hallo Jose

der Punkt ist einfach der, dass in dieser Bananen (Lizenz) Republik die Auswahl, wann ein Staatsanwalt tätig wird, nicht nach Strafrecht, sondern nach politischen Oportunitäten entschieden wird.
Nehme an:
a:Zerstörung einer Synagoge
b:Zerstörung einer Moschee

Nehme an: Person 1 billigt a:
Nehme an: Person 2 billigt b:

man braucht wohl nicht zu fragen, wer hier verurteilt wird.
Ich bin sicher, dass Person 2 nie Probleme bekommen wird

Gruß
Peter

Richtig…
…das war vollkommen überflüssig.
Ich entschuldige mich hiermit bei lehitraot, tomsilence und bei Michael Kling, sowie auch bei Christian, der dadurch vermeidbaren Mehraufwand in seiner Moderationstätigkeit erfahren hat.
In der Hoffnung, Ihr nehmt diese Entschuldigung an, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen und der Freude über so zahlreiches Feedback auf ein eigentlich harmlos gemeintes Witzchen…

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter!

Dieser Fall fällt juristisch unter den Begriff
staatsfeindlicher Aktionen oder Billigung, Förderung oder/und
Unterstützung von terroristischen Aktionen/Gruppen. Nach dem
Strafrecht in DE reicht es schon aus, Beifall für ein Attentat
zu spenden, um sich strafbar zu machen. Ich erinnere an die
Ermordung von Hans Martin Schleyer und an ein Flugblatt mit
dem Hinweis, dass der „Mord mit klammheimlicher Freude“ zur
Kenntnis genommen wurde.

Es muss aber doch verwundern, welche Meinungsäusserung „genehm“ erscheint und welche nicht. So wird mich niemand - ausser vielleicht menschlich - verurteilen, wenn ich den als „Kampf gegen den Terrorismus“ maskierten US-Kriegseinsätzen, etwa in Afghanistan, zustimme, jedoch das Strafgesetzbuch nach mir schielt, wenn ich den an jenem Tag im September ausgeübten „Kriegseinsatz“ gegen die USA - als solchen wollten sie ihn ja verstanden wissen - billige. Gleiches Unrecht bzw. gleiches Recht mag man nicht so gerne anerkennen.

Mittlerweile haben wir ja im StGB den Paragraphen 129b, der diese „Tendenz“ unterstützt. Nun liegt es am Bundesjustizminister, wie man letztlich ein und dieselbe Sache unterschiedlichen aufzufassen „hat“:

**§ 129b. Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung.

(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt. Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.

(2) In den Fällen der §§ 129 und 129a, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 1, sind die §§ 73d und 74a anzuwenden.**

Marco