Richtig ist immer das Vorzeichen, das sich aus der Rechnung ergibt, die zu dem Betrag geführt hat. Wenn die Abrechnung so aufgestellt ist, dass von den Vorauszahlungen die abgerechneten Werte für die einzelnen Positionen abgezogen werden, hat eine Nachzahlung ein negatives Vorzeichen.
Unabhängig davon wird bei der Darstellung von Salden, die buchhalterisch im Soll oder im Haben stehen, für Zwecke außerhalb der Buchhaltung (wenn z.B. die FiBu irgendwelche Werte an das Controlling liefert) Soll mit positivem und Haben mit negativem Vorzeichen dargestellt. Wenn ein Hausverwalter eine Nachzahlung mit negativem Vorzeichen bzw. im Haben darstellt, macht er das aus der Sicht des Empfängers der Abrechnung, für den alle Verbindlichkeiten Haben-Salden aufweisen. Ist also nichts, wo man dem Verwalter am Zeug flicken müsste, wenn er freundlicherweise die Perspektive des Abrechnungsempfängers bezieht.
Ganz abgesehen davon, dass es eine wundervoll glückliche Welt wäre, wenn die Leute im Krieg nichts Schlimmeres täten als Nachzahlungen mit negativem Vorzeichen auszuweisen.
Schöne Grüße
MM