Eine Nachzahlung von -123 Euro heißt was?

Hallo,

ich erhalte von einem Hausverwalter immer Abrechnungen mit solchen Formulierungen und einem Minuszeichen vor Forderungen.
Ich meine, eine Forderung im Minusbereich sollte ein Guthaben bedeuten.
Aus den Abrechnungszahlen geht hervor, dass dies nicht gemeint ist, aber ich stolpere jedes Mal wieder über diese Formulierung.
Wüsste gern, was richtig ist.

Gruß, Paran

[Frage nach Immobilien verschoben vom www Team]

Hi.

Das ist keine Forderung im Minusbereich. Ganz im Gegenteil. Man spricht hier von „Betragsstrichen“ und diese unterstreichen eben den positiven Wert. Ist denn nicht hinter der Summe auch ein solcher Strich?
Gleiche Bedeutung hätte auch ein senkrechter Strich. Hast eben zu viel Gas, oder was weiß ich, verbraucht. :wink:

Richtig ist immer das Vorzeichen, das sich aus der Rechnung ergibt, die zu dem Betrag geführt hat. Wenn die Abrechnung so aufgestellt ist, dass von den Vorauszahlungen die abgerechneten Werte für die einzelnen Positionen abgezogen werden, hat eine Nachzahlung ein negatives Vorzeichen.

Unabhängig davon wird bei der Darstellung von Salden, die buchhalterisch im Soll oder im Haben stehen, für Zwecke außerhalb der Buchhaltung (wenn z.B. die FiBu irgendwelche Werte an das Controlling liefert) Soll mit positivem und Haben mit negativem Vorzeichen dargestellt. Wenn ein Hausverwalter eine Nachzahlung mit negativem Vorzeichen bzw. im Haben darstellt, macht er das aus der Sicht des Empfängers der Abrechnung, für den alle Verbindlichkeiten Haben-Salden aufweisen. Ist also nichts, wo man dem Verwalter am Zeug flicken müsste, wenn er freundlicherweise die Perspektive des Abrechnungsempfängers bezieht.

Ganz abgesehen davon, dass es eine wundervoll glückliche Welt wäre, wenn die Leute im Krieg nichts Schlimmeres täten als Nachzahlungen mit negativem Vorzeichen auszuweisen.

Schöne Grüße

MM

Nochmal für Nichtbuchhalter :wink: Haben in der Buchhaltung heißt nicht das Haben auf dem Konto. Haben heißt für die Hausverwaltung, dass sie, umgangssprachlich, etwas von dir haben wollen. In der Buchhaltung wird dieses „Haben“ durch ein negatives Vorzeichen angezeigt.
Übrigens habe ich z.B. bei Gutschriften, wo ich ja etwas haben will, alle Hände voll zu tun, rauszubekommen, ob es denn eine Gutschrift ist oder nicht, weil sich viele Rechnungsersteller nicht einig sind, wie sie die Gutschriften zu buchen sind.

Data

Hallo,

schon verständlich, aber im Alltagsleben werden „Haben-wollen-Beträge“ ohne Minuszeichen angegeben. Der Bäcker will nicht -0,40 für sein Brötchen etc…
Da Mieter üblicherwiegend nicht Buchhalter sind, fände ich die übliche Schreibweise sinnvoller und logischer.

Gruß, Paran

Servus,

wenn man die Zahlungen insgesamt (Vorauszahlungen plus Abrechnung) betrachtet, ist es stringent logisch, wenn man zu geringe Zahlungen mit negativem Vorzeichen darstellt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

hast du das Geld erhalten?

Viele Grüße

ChefkochBernd

Ich verstehe Deine Irritation gut. Eine Nachzahlung bedeutet, dass Du Geld in einer bestimmten (positiven) Höhe noch zu zahlen hast.
Scheint eine nicht mehr beherrschte Verbindung zwischen Negation in Sprache und mathematischen Vorzeichen zu sein.
Ich würde auch davon ausgehen, daß ich 123 € zurück bekomme.
Ob Verbuchungsstrichlein dabei eine Rolle spielen, weiß ich nicht.
LG

Daher ist es als Verwalter wichtig, dass man nicht ausschließlich mit mathematischen Vorzeichen arbeitet, sondern zusätzlich mit „deutsch“, d.h. es sollten Worte wie Guthaben oder Nachzahlung auftauchen.

Hast Du den Vermieter oder die Verwaltung angerufen, und probiert raus zu finden, was die Rechnung bedeutet? Oder spricht ihr nicht miteinander?