Hallo,
wenn man in einem Jahr freiberuflich tätig war und dafür auch eine Steuererklärung abgegeben hat, später aber auch noch Kosten für eine Ausbildung (quasi Kosten eines Arbeitnehmers) für den selben Zeitraum anführen möchte, muss man dann eine zweite Steuererklärung abgeben, oder kann man die Kosten (innerhalb der geltenden Fristen) auch in der ersten Steuererklärung angeben?