Eine oder zwei Steuererklärungen

Hallo,

wenn man in einem Jahr freiberuflich tätig war und dafür auch eine Steuererklärung abgegeben hat, später aber auch noch Kosten für eine Ausbildung (quasi Kosten eines Arbeitnehmers) für den selben Zeitraum anführen möchte, muss man dann eine zweite Steuererklärung abgeben, oder kann man die Kosten (innerhalb der geltenden Fristen) auch in der ersten Steuererklärung angeben?

Natürlich in der selben Steuererklärung.

Danke!

Servus,

aus allen Einkünften, die in einem Kalenderjahr angefallen sind, wird der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Das heißt im vorliegenden Fall, dass die negativen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zuerst mit den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die Du „freiberuflich“ nennst und die vermutlich ein Gewerbe ist, verrechnet werden. Nur dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, wird der verbleibende Verlust zurück- oder vorgetragen.

Kurzer Sinn: Bevor Du da einen Mordszirkus veranstaltest, berechne doch zuerst überschlägig, ob Du überhaupt irgendwas davon hast, die Kosten für die Ausbildung als Werbungskosten zu erklären.

Schöne Grüße

MM

Das Finanzamt hat es auch freiberuflich genannt und Gewerbeanmeldung ist keine erfolgt.

Diese Prüfung ist erfolgt und war positiv, da die Gesamtsumme negativ war.

Aber danke!