Eine Person wieder finden

Ich suche eine vor Jahren weg gezogene Freundin, die kein fb,instagram oder sonstigen Account hat und nicht im Telefonbuch steht. Das Einwohnermeldeamt gibt keine Auskunft. Wie kann ich sie finden?

Wenn eine Übermittlungssperre von der Person veranlasst wurde, hast du eigentlich keine Chance. Detekteien könntest du fragen. Die haben manchmal Connections, über die sie nicht reden werden.

Nicht alles ist „im Netz“ zu finden.
Gibt es Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Kollegen aus der „alten Zeit“, die Du fragen könntest?

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Hi @Anuk,

und mit welcher Begründung gibt das Einwohnermeldeamt keine Auskunft?

Hier alle Infos (beispielhaft für Bayern) für die Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister:
https://freistaat.bayern/dokumente/leistung/66886554503#:~:text=Über%20die%20"Bürgerauskunft"%20können%20Bürger,eines%20der%20Einwohnermeldeämter%20Bayerns%20(z.

Schöne Grüße
Stefanie

Ich hab vom EWA schon bislang jede gewünschte Auskunft erhalten. Sogar die, dass jemand seinen Nachnamen geändert hat und nicht mehr Müller, sondern Schulze heißt.

Es ist wichtig, wie man fragt und dass man die Frage in der Schriftform anreicht. Die Auskunft erhält man nachher auch schriftlich und ist kostenpflichtig. Sieben,fuffzig.

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Bei mir gibt das EA keine Auskunft, angeblich aus Datenschutzgründen

Dann ist diese Person womöglich in so einer Art Schutzprogramm weil sie zB gestalkt oder vom gewaltbereiten Ex immer wieder aufgespürt und gefährdet wurde - dann hat sie einen Sperrvermerk und Privatpersonen bekommen keine Auskunft.

Dann hast du einfach nur falsch gefragt.

Ich hoffe einfach mal, dass du einen „harmlosen“ Grund hast, nach dem Verbleib dieser Person zu suchen.

Tach,

bitte suchmaschine, was folgt.
„einwohnermeldeamt auskunft adresse“

Siebe heraus, was eventuell für Österreich gilt und daher von den unsrigen Gebräuchen abweicht.

Ergebenst

Dein To.i

google mal nach „einwohnermeldeamt auskunft sperrvermerk“

Nein, ich will Recht haben!

Wir wissen doch gar nicht, ob ein solcher besteht.

Das ist der einzige Grund, weswegen ein Einwohnermeldeamt die Auskunft an Privatpersonen verweigern darf und das mit Datenschutz begründet

Entweder eine Auskunftssperre nach Par. 51 BMG oder ein bedingter Sperrvermerk nach Par 52 BMG

Oder der/die/das Anuk hat nur da angerufen.

das steht da aber nicht …und wenn telefonisch angefragt wird, wird der Frager immer darauf hingewiesen dass Auskünftswünsche Schriftform brauchen

Sagen wir es mal so: Es ist der einzige tatsächliche Grund, mit dem eine Auskunft verweigert werden darf. Es gibt aber massenhaft Mitarbeiter in gewissen Registern, die diese als weit jenseits dessen, was offiziell so an Beschränkungen existiert, bestmöglich „schützen“ wollen. Man könnte auch sagen, sie sitzen darauf. Was ich - selbst in anwaltlicher Tätigkeit - in dem letzten Jahrzehnten so an abschlägigen Mitteilungen auf Anfragen zu EMA-Daten, Kennzeichenabfragen, Grundbuch-Auskünften, … erhalten habe, spottet genau so jeder Beschreibung, wie die umgekehrten Fälle, in denen offenbar jeder Hinz und Kunz jede gewünschte Auskunft bekommen kann.

Letztes kurioses Beispiel: Für die Klärung von Rentenansprüchen einer Witwe wird das Datum des ersten Zuzug des Mannes nach Deutschland benötigt. Der hatte damals aber ein recht unstetes Leben, eine rudimentäre Ablage und da die Ehe noch nicht so lange bestand, waren der Witwe auch nicht alle Details aus dieser Zeit bekannt. Ich habe mich problemlos über drei Einwohnermelde-Ämter zurück gehangelt, und das vierte machte dann Stress ohne Ende trotz Vorlage der Vollmachten beider Erben, Hinweis, dass die anderen Städte kooperativ waren, die Angabe von der Rentenversicherung zwingend benötigt wird, … Ich habe schließlich parallel die Unterlagen bei der Rentenversicherung mit einem entsprechenden Hinweis eingereicht, und bekam von denen dann schneller einen Rentenbescheid (die waren dann selbst aktiv geworden), als vom Amt die Meldeauskunft. Letztere habe ich bis heute nicht (brauche sie jetzt aber auch nicht mehr).

Insoweit würde ich es durchaus noch mal schriftlich beim Einwohnermeldeamt versuchen. Vielleicht gerät man an einen besser qualifizierten Mitarbeiter.

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Sollte der Frager darauf hingewiesen werden, dass… Ist es üblich, dass der Frager darauf hingewiesen wird… ist es Gesetz, dass der Frager darauf hingewiesen wird… In der Praxis sieht es anders aus, wie Wiz es uns schildert.

Du musst auch immer das letzte Wort haben?

Vielen Dank für die ausführlichen, hilfreichen Antworten

Isso, datt issn Meechen. Trag es wie ein Mann!

Gruß
Ralf

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:wink:
Ich hoffe, sie wiegt nur so viel, um sie tragen zu können.

Aber sicher doch, es gibt ja per definitionem nur vier Stufen:

schlank - griffig - mollig - füllig.

Also im schlimmsten Fall ein gut gefüttertes Rehlein.