Eine Sternstunde unserer Justiz

Ja, natürlich. Aber was noch viel wichtiger ist: der Richter sah das ganz genauso.

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Ernsthaft? Und das, obwohl du weißt, dass man für so eine bedeutsame Sache wie eine strafrechtliche Verurteilung mehr benötigt als einen kurzer Blick auf die Überschrift des StGB-Paragraphen? Du bist dir also sicher, obwohl die Rechtsprechung hohe Anforderungen an diese Strafnorm stellt, wie etwa eine gezielte Einflussnahme auf die Willensentscheidung Dritter oder die konkrete Bestimmbarkeit von Tatzeit und Tatort (siehe rein exemplarisch OLG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2007 - Az. 4 Ss 42/2007)?

Das ist auch mal eine interessante Sichtweise. Es geht um die Frage nach der Richtigkeit eines Urteils. Diese bejahst du mit der Begründung, dass dieses Urteil eben so ergangen sei. Wenn man diesen Gedanken weiter spinnt, dann wäre auch jede willkürliche Verurteilung eines Unschuldigen statthaft, denn schließlich basierte dieses auf einem tatsächlich ergangenen Urteil eines Richters.

Wer hier regelmäßig die vermeintlich unzureichende Qualität von Antworten zu Rechtsfragen beklagt, lasse ich an dieser Stell einfach mal offen.

Lustigerweise hast du, obwohl du den gleichen Wissensstand wie @C_Punkt hast, offenbar keine Probleme hier ein Fehlurteil zu sehen. Solltest du mehr Informationen haben, würde ich die gerne kennen. Ansonsten sehe ich nicht ein, dass deine Meinung mehr wert sein soll als jede andere hier.

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Penegrin, ich stelle hier kein Fehlurteil fest. Ich sehe lediglich Hinweise darauf, dass hier ein Fehlurteil gefällt worden sein könnte. Und das in dem Sinne, dass die beschriebene Tat die Fragwürdigkeit aufwirft, ob der von C_Punkt angeführte Straftatbestand erfüllt ist. Exemplarisch habe ich ein Urteil aufgezeigt. Eine umfassende rechtliche Prüfung habe ich nicht vorgenommen, aber genau deswegen habe ich auch keine Feststellungen getroffen.

Ein potenzielles Fehlurteil also. Zudem ein recht hohes Strafmaß. Und das alles vor dem Hintergrund dessen, dass der Angeklagte die Bundeskanzlerin kritisiert hat. Ist schon recht unglücklich, wie du offenbar auch findest.

Hetze im Internet? Ist schon ein Thema: “Der Hitler hat die Juden irgendwie im KFZ umgebracht!”. Wo ist unsere Justiz da?

Wenn du schon Haar spalten willst: Ich habe nie behauptet, dass du ein Fehlurteil feststellst :smirk:

Aber du hast in jedem Posting hier deutlich gemacht, dass du mit dem Urteil nicht einverstanden bist und impliziert, dass es politisch motiviert wäre. Und deine Argumentation lautet im Grunde ‚beweis mir doch mal das da nichts war‘. Das ist die klassische Rhetorik von Mitgliedern des Clubs der Aluhutträger e.V.

Ist schon recht unglücklich, wie du offenbar auch findest.

Nö, finde ich absolut nicht. Aber diese Unterstellung zeigt schön, wie verzweifelt deine Argumentation in der Sache ist.

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Zur Beurteilung eines Urteiles benötigt man mehr als einen kurzen Blick auf den Leitsatz oder die verkürzte Wiedergabe der dazugehörigen Pressemitteilung. Mal ganz davon abgesehen, daß im Fall des OLG Stuttgart um einen Aufruf (bzw. zwei Aufrufe) zur Sachbeschädigung, im aktuellen Fall jedoch um Mord geht.

Im übrigen sei erwähnt, daß es auch schon Urteile von anderen Oberlandesgerichten gab, die die konkrete Angabe von Zeit und/oder Ort nicht als Voraussetzung für eine Strafbarkeit von Aufrufen zur Begehung von Straftaten ansahen.

Das ist auch mal eine interessante Sichtweise. Es geht um die Frage nach der Richtigkeit eines Urteils. Diese bejahst du mit der Begründung, dass dieses Urteil eben so ergangen sei.
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Ich meine, daß es relevanter ist, was das Gericht dazu meint, weil das über deutlich mehr Informationen zum Sachverhalt verfügt als wir und zudem auch noch für eine Verurteilung zuständig ist.

Darüber hinaus stellt sich natürlich die Frage, warum Du hier in den Raum stellst, es handele sich um ein Fehlurteil, wenn man gleichzeitig nichts darüber hört, daß der Angeklagte in Berufung gegangen ist, obwohl der bzw. dessen Rechtsbeistand doch viel eher die Karte Fehlurteil spielen sollte als irgendwelche Leute, die den Fall nur aus dritter oder vierter Hand kennen.

Auch die Bewertung „recht hohes Strafmaß“ obliegt doch eher denen, die direkt betroffen sind und nicht solchen, die a) nur über überschaubare Fachkenntnisse verfügen und b) „eine umfassende rechtliche Prüfung“ nicht vorgenommen haben (ganz im Gegensatz zu den Prozeßbeteiligten).

Insofern bleibt am Ende die Frage, was Du mit Deinem Beitrag eigentlich bezweckst: Du hast den Fall nicht umfassend rechtlich geprüft, Dir ein paar Informationsschnipsel zum Straftatbestand zusammengeklaubt und natürlich niemals nicht ein Fehlurteil festgestellt, bist aber dennoch der Ansicht, daß das Strafmaß recht hoch ist und es sich um ein Fehlurteil handeln könnte.

Mit anderen Worten: Du hast auf der Basis von nix eine unbegründete Meinung und eine noch unbegründetere Mutmaßung geäußert, die sich am Ende wohlwollend mit „Stimmungsmache“ zusammenfassen lassen.

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Moinsen,

nein, nicht auf der Basis von „nix“, sondern auf der Basis nicht nachweisbarer Mutmaßungen…was allerdings auch nicht kategorisch ausschließt, doch recht zu haben! Er steht (nachweisbar) argumentativ allerdings so ziemlich mit dem Rücken zur Wand und ihr nagelt ihn in diesem Wissen, an derselben fest. Ist halt das Beweislast-Prinzip…! Das ganze ist Politik und solange es um Ermessensspielräume - und hier um subjektive Äußerungen und nicht um objektivierbare Sachverhalte - geht, wird man sich gegenseitig gewisse Dinge zugestehen müssen. Ich will jetzt in diesem Zusammenhang nicht auf so manche Äußerungen von Predigern mancher Kanzeln in Moscheen oder gar auf öffentlichen Plätzen eingehen, denn da sehe ich viele Paralelen die ebenso diskutabel, anklagewürdig sind. Und Richtersprüche sind - so sie nicht letztinstanzlich oder einspruchslos sind - genau so viel Wert, wie Expertiesen von Gutachtern, die der Urteilsfindung dienen sollen…

Gruß
d.

natürlich Expertise… :pensive:

Man kann auch nicht kategorisch ausschließen, daß auf der Rückseite des Mondes intelligente Frösche wohnen. Dennoch ist es einigermaßen unwahrscheinlich und der Zusatz „man kann es nicht kategorisch ausschließen“ dient in solchen Fällen regelmäßig nur dazu, die Unwahrscheinlichkeit der Behauptung zu kaschieren bzw. zu relativieren.

Ein wahrhaft schändliches Tun.

Doch, und das sogar mit Sicherheit!

Ach, nur unwahrscheinlich? Und du glaubst das reicht zur Fundamentierung eigener Argumente?

Hat niemand behauptet, oder war das jetzt eine Selbsteinschätzung?

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Ich glaube, andersherum wird ein Schuh draus. Ich habe Meldungen über ein Urteil eingestellt, das ich zur Debatte gestellt habe. Deine Reaktion war (kann man im Übrigen nachlesen, daran solltest du vielleicht mal denken), dass du zunächst auf auf die deiner Meinung nach relevante Strafnorm verwiesen hast. Du hast sogar noch angeführt, in dem Artikel werde die nennung „leider versäumt“. Mit anderen Worten: Du hast selbst ohne genaue Prüfung vorweggesetzt, nach welchem Straftatbestand der Beschuldigte verurteilt worden sein müsse, ohne geprüft zu haben, ob das stimmt.

Im Anschluss hast du auf die Frage, ob der Straftatbestand deiner Meinung nach erfüllt sei, mit einem uneingeschränkten „ja, natürlich“ geantwortet. Heißt: Du hast selbst keinen Abgleich vorgenommen, ob die Handlung, die der Angeklagte dem Artikel zufolge einräumt und bereut, unter diesen Straftatbestand fällt. Und wie du darauf kommst, erläuterst du selbst, indem du darauf hinweist, der Richter habe es so gesehen. Du hast also komplett auf eine eigene Beurteilung verzichtet in der Hoffnung, dass der Richter schon richtig gelegen hat.

Interessant, wie es dann weitergeht. Ich stellte mal ein paar Informationen dazu ein, welche Hürden an diesen Straftatbestand zu stellen sind. Deine Reaktion:

Du hast also erst danach, also nachdem du dich ohne Prüfung festgelegt hattest, dass die Verurteilung berechtigt gewesen sei, überhaupt mit der Rechtslage befasst. Das ist schon ein wenig unglücklich, da gerade du es bist, der anderen hier im Forum regelmäßig vorwirft, ohne genaue Prüfung Rechtsmeinungen abzugeben.

Um dich zu retten, schreibst du:

Du meinst also, es könnten noch mehr Informationen vorgelegen haben, die wir nicht kennen. Das ist so ähnlich wie beim Aluhut-Träger, der auch der Ansicht ist, es könnte eine Bedrohung vorliegen, die in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.

Richtig ist, wir können nur von dem ausgehen, was beschrieben wurde. Es wurde aber recht sachlich wiedergegeben, was der Angeklagte mutmaßlich geschrieben hatte. Du hast den Fehler gemacht, dass du lediglich die Überschrift des Straftatbestandes (Aufforderung zu Straftaten) erblickt hast und zu dem Schluss gekommen bist, dass die Äußerung im gedanklichen Sinne einen Aufruf zu Straftaten darstellt. Du hast dabei nicht beachtet, dass im juristischen Sinne höhere Anforderungen zu stellen sind als eine reine subjektive Übereinstimmung von Handlung und Straftatbestand.

Diesen Ansatz verfolgst du ja schon immer hier. Jemand stellt etwas in Frage und du gibst dich als derjenige, der dem anderen Übertreibung vorwirft. Ins Blaue hinein stellst du alles so dar, als wüsstest du, dass alles so seine Richtigkeit hat. In Wirklichkeit gehst du aber nur nach Wahrscheinlichkeit. Du machst dich davon abhängig, dass der Richter schon alles richtig gemacht habe. Eine weitere Diskussion bringt dann auch nichts mehr, da du dann von seinem Standpunkt auch nicht mehr abrückst, schließlich würdest du dann eingestehen müssen, im Unrecht gewesen zu sein.

Im vorliegenden Fall wirst du also nicht mehr anerkennen, dass Zweifel an dem Urteil berechtigt sind. Richtig ist aber, dass sowohl die Verurteilung wegen § 111 StGB fraglich ist als auch das Strafmaß für einen geständigen, reuigen Ersttäter auffallend hoch ist. Wie viel wären denn bei dir 8/9 von drei Monatsgehältern? Wolfgang hat ja schon nicht darauf geantwortet. Ein weiterer Rettungsversuch liegt darin, dass du dem Angeklagten bzw. seinem Anwalt vorwirfst, er habe ja das Urteil anfechten können. Zunächst mal impliziert das ja schon die Möglichkeit eines Fehlurteils oder einer unangemessenen Strafzumessung. ist also doch nicht alles so eindeutig?

Darüber hinaus ist nicht gesagt, ob der Angeklagte überhaupt einen Anwalt hatte. Zudem hatte der Angeklagte offenbar Schuldgefühle, denn er war ja mit seiner Kritik ganz klar übers Ziel hinausgeschossen. Kannst du dir nicht vorstellen, dass der Mann im Lichte seiner Schuldgefühle und im Angesicht dessen, dass er erstmals mit der Strafjustiz zu tun hatte und entsprechend nervös gewesen sein dürfte, nicht klar erkannt haben könnte, möglicherweise gar nicht formal schuldig zu sein?

Das ganze ist eben nicht so einfach, wie du es darstellst. Oder hast du Beweise dafür, dass die Strafjustiz in Deutschland bei anderen, nicht politischen Straftaten, die von unserem Justizminister auch nicht so sehr in den Vordergrund gerückt werden wie rechte F*******-Kommentare, ebenso hart durchgreift? Weißt du, wie viele Schwarzfahrten komplett ungesühnt bleiben, obwohl bei diesen konkret sogar eine Bereicherung bzw. ein Vermögensschaden entstanden ist, während der Aufruf zur „Steinigung“ vermutlich von niemandem ernst genommen wurde?

Noch unglücklicher ist es, dass deine Antwort kam, als ich im Beitrag zu Penegrin bereits auf die Hetze anderer Art, nämlich die widerliche Hetze von bei uns in Deutschland lebenden Muslimen gegen Israel und die Juden aufmerksam gemacht hatte. Im Link finden sich unzählige Screenshots von F*******-Eintragen. Dass unsere Justiz in besonderer Weise gegen diese Hetze vorgeht, kriegt man kaum mit. Und das passt auch ins Bild einer Gesellschaft, in der der Kampf gegen rechts als allentscheidend dargestellt wird, während Migrantenkriminalität nicht so recht ins „bunte“ Bild passt. Siehst du da keine Diskrepanz? Gibt es bei die Möglichkeit einer politisch gefärbten Justiz nur bei den üblichen Verdächtigen (Russland, Polen, China), aber bei uns doch nicht?

Nein, ich habe den angewandten Straftatbestand einfach nur an anderer Stelle herausgesucht.

Um es etwas abzukürzen, antworte ich im folgenden nur noch auf die Textabschnitte Deines „Beitrages“, die keine Vermutungen und Unterstellungen darstellen:

Klassischer Ultra. Wenn man den Wagen argumentativ gegen die Wand gefahren hat, lässt man den anderen einfach in einem Textwall ertrinken…

Der Strafbestand wurde in mehreren Medien klar genannt und auch in meinem Link vom Justizministerium NRW kann man ihn nachlesen.

Im Anschluss hast du auf die Frage, ob der Straftatbestand deiner Meinung nach erfüllt sei, mit einem uneingeschränkten „ja, natürlich“ geantwortet. Heißt: Du hast selbst keinen Abgleich vorgenommen, ob die Handlung, die der Angeklagte dem Artikel zufolge einräumt und bereut, unter diesen Straftatbestand fällt.

Was der Verurteilte getan hat, ist ebenfalls den Medien zu nehmen. Falls du zu faul zum Suchen warst, ist das sicher nicht unser Problem.

Dein restliches Blabla erspare ich uns allen. Fakt ist, dass du keinerlei Beweise hast und einfach mit Mutmaßungen um dich wirfst. Der Rest ist Rabulistik vom Feinsten ohne jeglichen Bezug zum eigentlichen Thema.

Falls es dich wirklich noch interessiert empfehle ich dir diesen Bericht:
Geldstrafe für Bochumer nach Hetze bei Facebook gegen Merkel

Am 11. Oktober 2015 hatte er auf Facebook seinem Unmut freien Lauf gelassen. Die Deutschen sollten auf die Straße gehen und randalieren, schrieb er. Und: „Mutti Merkel müsste öffentlich gesteinigt werden.“
[…]
„Stimmt“, gestand der bislang unbestrafte Angeklagte am Montag. Er sei damals gerade gekündigt worden und habe einen schlechten Tag gehabt. „Da habe ich das bei Facebook rausgehauen. Ist schon ein Hammer gewesen, das weiß ich.“ Er habe „Frust gehabt“. Es werde „nicht wieder passieren“, weil es „nicht in Ordnung“ gewesen sei.
[…]
Noch im Gerichtssaal wollte der 28-Jährige die Geldstrafe anzahlen. Das ist aber nicht möglich, weil erst eine Rechnung verschickt wird.

Komischerweise hatte weder der Verurteilte noch dessen Anwalt ein Problem mit dem Strafrahmen, aber was wissen die denn schon, stimmts? Ach was red ich, dich sehen wir in dem Thema eh nicht mehr…

Aber holla, Pene. Das ist doch mal ein - gelinde gesagt - überraschendes Statement. Beim Lesen ist mir unwillkürlich eine Szene aus dem Schwejk in den Sinn gekommen. Wenn du es mir nicht böse nimmst: In der Szene wird Schwejk bei der Aufnahme in der Irrenanstalt von einem Amtsarzt untersucht. Dieser läuft nur einige Male um Schwejk herum, guckt nur in das vollkommen selige Gesicht des Patienten und fragt nach einer Weile trocken: „Blöd?“

Wobei Schwejk feierlich bejaht, dass er amtlich für blöd erklärt worden ist, was er auch schriftlich hat. Ob du es mir ebenso abnehmen wirst, wenn ich dir erkläre, dass du wohl das Ergebnis der Diskussion leicht verpasst hast? Warst du das nicht auch mit dem angeblichen Petry-Zitat, auf das du hereingefallen bist? Scheinst bei der Erfassung und Einordnung von politischen oder rechtlichen Sachverhalten nicht ganz so erfolgreich zu sein.

Ich erkläre es dir nochmals (ich schreibe nämlich so gerne): Der Angeklagte hat sich zum ersten Mal vor Gericht befunden. Er hatte aufgrund seiner ausfälligen Kommentare Schuldgefühle und die Strafe gleich akzeptiert. Von einem Anwalt ist keine Rede. Eher deutet sein Verhalten, also dass er etwa gleich bezahlen wollte, auf das Fehlen eines Rechtsbeistandes hin.

Zur Erfüllung eines Straftatbestands gehört jedoch mehr als der Umstand, dass der ein einem Fall Beschuldigte selbst glaubt, schuldig zu sein. In diesem Fall geht es um die „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“. Nun wäre es ein Trugschluss - oder besser gesagt: dein Trugschluss - alles unter diesen Straftatbestand zu fassen. Wenn du in einem Autoforum also schreibst, man solle alle SUV-Fahrer standrechtlich erschießen, kannst du beruhigt sein, denn kein Staatsanwalt wird hierfür einen Finger rühren. Provokative Unmutsäußerungen fallen also nicht darunter. Eher geht es um gezieltes Einwirken. Dies habe ich im vorliegenden Fall als zweifelhaft angesehen. Die Richterin wird sich im vorliegenden Fall aber keine Gedanken über mögliche Zweifel in höheren Instanzen gemacht haben, da der Angeklagte höchstpersönlich von seiner eigenen Schuldigkeit ausging. Möglicherweise wurde da die Gunst der Stunde genutzt, um sich mal als Kämpferin gegen rechts fühlen zu können.

Im Ergebnis also eine zweifelhafte Verurteilung. Zum Strafmaß, selbst wenn der Mann schuldig gewesen sein sollte, braucht man nicht viel zu sagen. Angesichts dessen, dass vermutlich niemand aufgrund des Postings des Angeklagten eine Steinigung vorbereitet haben wird, ist es eine auffallend harte Strafe. Du musst bedenken, dass die Gerichte bei der Strafzumessung keineswegs freie Hand haben. Selbstverständlich haben sie die Tat einzuordnen und dabei auch andere Verurteilungen von Vergehen in die Waagschale zu legen, selbst wenn man nie alles mit allem vergleichen können wird. Auch haben sie Reue, Geständigkeit, Vorstrafen usw. zu berücksichtigen. Na, und wie sah es da beim Angeklagten aus? Siehst du.

Im Übrigen habe ich dir doch mal ein anderes Beispiel gezeigt, in dem massenhaft gehetzt wird. Wie aktiv ist die Justiz denn in diesen Fällen? Ich jedenfalls bekomme wenig davon mit. Nimm doch dazu mal Stellung. Aber ich weiß schon, was diesbezüglich von dir kommen wird: Nichts.

Tja, und wieder kommt nichts von dir. Ach nein, warte. Dein Argument, wenn nicht jedes Verbrechen geahndet wird, soll gefälligst keines geahndet werden, ist selbst für deine Verhältnisse originell :smile:

Aber passt schon. Offenbar weißt du es besser als jeder andere, der mit dem Fall zu tun hatte. Du kannst offenbar auch die Gedanken der Richterin lesen (der Teil hat mich ja besonders beeindruckt) und hast ihr auch toll ihren Beruf erklärt. Hilf mir doch nochmals auf die Sprünge: Wie viele Jahre hast du nochmals als Richter gedient?

PS: Ich habe keine Ahnung von welchem Petry Zitat du redest.

PPS: Deinen grandiosen juristischen Scharfsinn hast du ja bei der Diskussion zu §103 StGB eindrücklich unter Beweis gestellt. :smirk:

Den Satz habe ich nicht so ganz verstanden. Aber darf ich dich mal drauf aufmerksam machen, dass unsere Justiz öffentlich ist? Du weißt schon, das mit „Im Namen des Volkes“ und so.

Mensch, das war doch der ganze Hintergrund der Frage. Um genau diese mögliche Motivation ging es.

Man findet hier rein gar nichts mehr. Es mag könnte auch Zerschmetterling oder noch jemand anderes gewesen sein. Fall du es nicht warst, gestatte mir, dass ich mich in aller Form höflichst für den Irrtum entschuldige.

Endlich sind wir mal einer Meinung :heart_eyes:.

Das bezog sich auf deinen Vorwurf, dass die Justiz bei anderen Fällen von Hetze nicht sonderlich aktiv sei. Was das mit dem vorliegenden Fall zu tun haben soll, weißt aber auch nur du.

Mensch, das war doch der ganze Hintergrund der Frage. Um genau diese mögliche Motivation ging es.

Ja, ja, wir haben es kapiert. Das Urteil ist falsch, weil es sich für dich falsch anfühlt.

Nehme ich gerne an.

Bedauerlicherweise beschränkte sich dein Scharfsinn darauf, das Weite zu suchen sobald dir bewusst wurde, welch kapitalen Bock du geschossen hast :see_no_evil:

Solltest du also keine handfesten Hinweise darauf haben, dass etwas bei dem Verfahren nicht korrekt gelaufen ist, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt sie zu präsentieren. Ansonsten schlage ich vor wir beenden das Ganze an dieser Stelle.

Der Vorwurf lautet, dass die Justiz hier politisch gefärbt agiert. „Bunte“ Kriminalität wird eher hingenommen, während „menschenfeindliche“ Kriminalität hart bekämpft wird. Gerne ließe ich mich vom Gegenteil überzeugen, jedoch scheinen Gegenbeweise rar gesät.

Wenn du es unbedingt genau wissen musst: Ich war hier einer Rechtsmeinung aufgesessen, die ich für nachvollziehbar hielt. Es handelte sich jedoch offenbar um eine Mindermeinung, was ich übersehen hatte. Letztendlich werden wir es sicher wissen, wenn der kleine B. verurteilt wird und der große Erdi einen weiteren Erfolg gegen seine Kritiker feiert.

Ja stimmt, es gibt keine Hinweise. Ach doch, warte mal, es gibt ja die Schilderungen von dem, was der Beschuldigte geäußert hat. Und das nährt erhebliche Zweifel daran, dass damit der angeführte Straftatbestand erfüllt ist. Zudem bleibt der Umstand, dass die Justiz bei anderen Ersttätern recht häufig einstellt, hier dagegen nicht. Ich schlage vor, du präsentierst Belege dafür, dass diese Einschätzung unrichtig ist. Wobei ich das ja schon angemerkt hatte…

Ein interessanter Euphemismus für ‚ich hatte Unrecht‘. Im Übrigen ging es da nicht um eine Meinung, sondern um sinnerfassendes Lesen. Man muss wahrlich kein Jurist sein, um diesen § zu verstehen…

Ja stimmt, es gibt keine Hinweise.

Na also.

Ich sehe du beherrschst das kleine Einmaleins der Aluhutträger: Ich kann nicht beweisen, dass da was ist, aber beweis doch mal, dass da nichts ist.

Danke, aber ich habe genug davon. Wünsch dir aber noch ein gutes Nächtle.

Das ist wohl dein entscheidender Fehler: Du gehst davon aus, dass es irgendetwas geben müsse, was wir nicht kennen. Denn schließlich gibt es die Berichte über die Äußerungen, die dem Angeklagten zur Last gelegt wurden. Und diese Äußerungen nähren, wie gesagt, Zweifel daran, dass eine Verurteilung in dieser Form sachgerecht ist. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass der Angeklagte zum Beispiel neben seiner allgemeinen Forderung nach „Steinigung“ zusätzlich auf bestimmte Personen eingewirkt hat, eine konkrete Tathandlung zu begehen, und das auch noch in den Berichten verschwiegen wurde.