Eine Sternstunde unserer Justiz

Moin,

da hat unsere Justiz mal wieder durchgegriffen: 80 Tagessätze, also fast drei Monatseinkommen für einen arbeitslosen Bochumer. Er hatte gestanden, seine Tat bereut und ist nicht vorbestraft. Die Tat bestand in einer unzulässigen Meinungsäußerung: Mann hetzt gegen Merkel auf Facebook - jetzt muss er 2000 Euro zahlen.

Ich bin mir absolut sicher, dass die Justiz bei Diebstählen oder Schwarzfahren ebenso hart durchgreift und die Verfahren auch nie wegen Geringfügigkeit oder gegen geringe Auflagen einstellt. Das Urteil halte ich auch deswegen für berechtigt, weil die bedrohte Frau bekanntlich schutzlos durch die Gegend läuft und keinen Sicherheitsapparat beschäftigt. In Zeiten von AfD-Wahlerfolgen und friedlichen Pegida-Demos muss man, denke ich, auch Zeichen setzen. Geht nicht schon bloße Kritik an unserer Kanzlerin zu weit? Sie hat ja schon angedeutet, es sei nicht ihr Land, wenn sie sich für Ihre Politik auch noch entschuldigen müsse.

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Genau und wir können jetzt nur noch hoffen, dass bei uns nicht wie z.B. in Thailand, ein Gesetz folgt das die Majetätsbeleidigung regelt und mit Strafe belegt. ramses90

Auf alle Fälle. Obwohl, ist es nicht eher so das bei gewissen Leuten diese Art von Delikten garnicht erst verfolgt wird?
Nein, wie @Ramses90 schon richtig erkannt hat geht es hier um Majestätsbeleidigung und die muß eben hart sanktioniert werden.
Wenn du mir Haue androhst, zeige ich dich an. Leider wird mich jeder Staatsanwalt auslachen.
Das ist Justiz die man sich nur wünschen kann.Armer Rechtsstaat.

Unerhört. Wissen die denn nicht, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, in dem jeder machen kann was er will?? Inconceivable…

Hallo!

Äußerte der Mann sachlich seine Meinung oder könnten seine Ein- und Auslassungen als Volksverhetzung und Aufruf zu Straftaten verstanden werden?

Die Entgleisung des verurteilten Mannes hatte mit Kritik nichts zu tun. Kritik ist nicht justitiabel, aber beim Auskotzen sollte man aufpassen, Grenzen nicht zu überschreiten. Ohnehin beschmutzen Sprücheklopfer beim verbalen Schlag in die Sch**** vor allen anderen sich selbst. Was manche Leute in Foren und Kommentaren von sich geben, ist zum Fremdschämen, so disqualifizierend wie nutzlos.

Gruß
Wolfgang

Ich finde das total übertrieben. Menschen aus der Öffentlichkeit können doch nicht erwarten, dass alle Sie Himmel hoch verehren.
Hätte er das zu einem normal sterblichen gesagt, hätte das niemanden gekümmert.

Eine andere Frage wäre, wer denn behauptet hat, es habe keine unzulässige Äußerung vorgelegen. Dein Ansatz führt daher ins Leere, da auch der Schwarzfahrer oder Ladendieb nichts Legales getan haben wird, wenn seine Taten im Sinne eines Bagatelldelikts zumindest in vielen Fällen eingestellt bzw. geringer bestraft werden.

Bei diesem Thema ging es nicht um das Ob einer Bestrafung, sondern um das Wie. Auch bei klar erkennbarem (in diesem Fall sogar eingeräumten) Fehlverhalten ist dadurch kein Freibrief für die Justiz erteilt. Sie hat sich an allgemeinen Maßstäben zu orientieren und darf keine zwei Klassen von Angeklagten bilden. Mit deinem Ansatz (es ist etwas falsches getan worden, das nachteilige Folgen haben könnte) könnte man jede beliebige Strafzumessung allein mit dem Vorhandensein der Tat begründen.

Entschuldige bitte, aber ich würde zumindest von einem Ingenieur erwarten, dass er diesen kleinen, aber bedeutsamen Unterschied erkennt.

Meine Anmerkung hinsichtlich „bloßer Kritik“ war überspitzt, jedoch nicht fernliegend, wenn man sich zum Beispiel mal die Vehemenz anguckt, wie unser Justizminister gegen Kommentare in sozialen Medien angeht, wobei sich der Mann, der gerne Claqueure in Fernsehsendungen mitnimmt, auffällig auf eine Richtung (Rechtsextremismus) beschränkt und gerne Verbindungen zwischen legalen Meinungsäußerungen und Straftaten zieht.

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Hallo!

Darüber lässt sich streiten, obwohl vorhersehbar ergebnislos. Einer wird sehr grobe Entgleisungen zu den Bagatellen zählen und mit Überschreiten der Parkzeit vergleichen, während man den Sachverhalt auch ganz anders sehen kann.

Das Strafmaß im vorliegenden Fall ist wert, genauer betrachtet zu werden. Der Richter hat sich mit den verhängten 80 Tagessätzen etwas gedacht, denn erst ab 90 Tagessätzen taucht eine Verurteilung im Führungszeugnis auf. Das Strafmaß sollte spürbar sein, ohne dem Delinquenten für die Zukunft Steine in den Weg zu legen. Nach meinem Dafürhalten handelte das Gericht mit dem passenden Fingerspitzengefühl - ein Denkzettel, mehr aber auch nicht. Ich finde, daran kann man nichts beanstanden.

Das Urteil taugt auch als Signal an Leute, die es nicht verstehen, das so scharfe wie
wirksame Florett der Sprache zu benutzen und statt dessen in die Fäkaliengrube greifen.

Gruß
Wolfgang

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So wie etwa Sigmar Gabriel, als er u.a. Frauen und Kinder als Mob und Pack während einer friedlichen Demo titulierte?

Hallo!

Ob man Gabriels Meinung in der damaligen Situation teilt oder nicht, spielt keine Rolle; die Äußerung war jedenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ungeachtet dessen sollte man eine Ausdrucksweise wählen, die von der angesprochenen Zielgruppe verstanden wird…

Gruß
Wolfgang

Es geht im wesentlichen darum Kritik an unfähigem
Regierungshandeln zu unterdrücken. Warum wir „alt“ Deutsche Opfer
sein sollen entzieht sich meiner Kenntnis und steht eigentlich im krassen
Gegensatz einer christlich-produktiven Leistungsgesellschaft. Und warum das
deutsche Volk nicht in der Lage ist einen intelligenten Bundeskanzler zu wählen…
Nun, das ist wohl RTL2 geschuldet!

Na dann sag uns doch mal, welche Kritik der Verurteilte Bochumer geäußert hat. Ich bin gespannt…

Hat das der Richter gesagt? In dem verlinkten Artikel wird leider versäumt, um welche Straftat es geht. Das sei nun nachgeholt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html

Natürlich kümmert das dann jemanden.

Könnte man auch leicht beim Justizministerium nachlesen:
https://www.justiz.nrw/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_05041/index.php

Gilt das nicht auch für Autoren und Redakteure von sogenannten Satirezeitschriften und politischen Comedians?

„Mob“ und „Pack“ galten eher denen hier:
„Am Wochenende kam es vor einer Notunterkunft für Flüchtlinge im sächsischen Heidenau zu Krawallen. Rechtsradikale Gruppen warfen mit Flaschen und Feuerwerkskörpern. Nun meldet sich SPD-Chef Sigmar Gabriel zu Wort: Er hat eine klare Meinung zu den Hetzern.“

Persönliche Beleidigungen bezogen auf das einfache Volk fallen also unter Meinungsfreiheit. Mutti aber anzugreifen ist strafbar. Jetzt hab ich es verstanden.

Und den siehst du hier erfüllt?

Das stimmt zwar. Nur vergisst du, dass 2000 Euro für einen Arbeitslosen unheimlich viel Geld sind. Rechne mal aus, was bei dir 8/9 von drei Monatseinkommen sind.

Hinzu kommt, dass der Täter

  • geständig,
  • bislang nicht vorbestraft war,
  • die Tat bereut hat und
  • er in der Diskussion auf der Seite von anderen schon zurückgepfiffen wurde.

An dem Vergleich zu anderen Straftätern und den dort vergebenen Strafzumessungen kommt man angesichts dessen nicht vorbei. Ich weiß aber schon, was du antworten würdest, wenn jemand einen Zusammenhang zwischen der relativ harten Bestrafung und der Kritik an der Regierung vermutete. Du würdest sagen, das sei nicht beweisbar. Das Gegenteil jedoch auch nicht…

Ja, so geht es natürlich nicht. Ausländische Staatsmänner darf man schmähen, aber zu Hause hört es auf.
Aber man muss auch die Beteiligten ein bißchen verstehen. Die wollten endlich auch mal wieder jemand richtig verurteilen.
Aber eigentlich ist das noch gar nichts. Letztes Jahr hatten die Behörden noch richtig viel Zeit und nichts zu tun. Da konnte Merkel nicht mehr zusehen und hat denen Arbeit verschafft. Wer weiß auf welche Ideen man in Sachsen im Allgemeinen und in Dresden im Besonderen sonst noch gekommen wäre.