Ich habe mir eine 500 Euro teure Uhr gekauft, die ich nur zur
Besprechung mit einem Kunde anziehe. Ansonsten bin ich kein
Uhrenträger und nutze mein Handy für diesen Zweck. Ist es
jetzt nun eine Investition, die ich von der Steuer absetzen
kann? Ich arbeite als selbstständiger Videograf (Falls es
relevant sein sollte) und muss am Ende des Jahres eine
einfache EÜR abgeben.
Hallo,
gebe es ruhig in deiner EÜR mit an, aber ob es nach einer genauen Prüfung wirklich als Betriebsausgabe anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln. Das Problem ist eine Abgrenzung der privaten Nutzung und die damit zusammenhängende Beweisführung. Das man eine Uhr wirklich nur aus betrieblichen Anlass trägt ist doch eher unüblich.
Da die Uhr über 410,-€ gekostet hat, beachte bitte die Regelungen zu GWG`s (Geringwertige Wirtschaftsgüter).
Ich hoffe ich konnte helfen, AoG, Grüße - Björn