Eine Uhr von Steuer absetzen

Ich habe mir eine 500 Euro teure Uhr gekauft, die ich nur zur Besprechung mit einem Kunde anziehe. Ansonsten bin ich kein Uhrenträger und nutze mein Handy für diesen Zweck. Ist es jetzt nun eine Investition, die ich von der Steuer absetzen kann? Ich arbeite als selbstständiger Videograf (Falls es relevant sein sollte) und muss am Ende des Jahres eine einfache EÜR abgeben.

Vielen Dank

Nein, weil eine Uhr auch so getragen werden könnte.
Anzug, Jackets sind auch nicht absetztbar, weil sie auch „privat“ getragen werden könnten.

Guten Tag,
ich glaube nicht, dass das Finanzamt die Uhr anerkennt,
da man diese ja grundsätzlich auch privat tragen kann.
Aber: Sie können es versuchen, Rechnung und Begründung beifügen.
Vielleicht klappt es ja, ansonsten wird das Finanzamt die Ausgabe einfach nicht anerkennen und den Betrag streichen.
Gruß

Ich habe mir eine 500 Euro teure Uhr gekauft, die ich nur zur
Besprechung mit einem Kunde anziehe. Ansonsten bin ich kein
Uhrenträger und nutze mein Handy für diesen Zweck. Ist es
jetzt nun eine Investition, die ich von der Steuer absetzen
kann? Ich arbeite als selbstständiger Videograf (Falls es
relevant sein sollte) und muss am Ende des Jahres eine
einfache EÜR abgeben.

Hallo,

gebe es ruhig in deiner EÜR mit an, aber ob es nach einer genauen Prüfung wirklich als Betriebsausgabe anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln. Das Problem ist eine Abgrenzung der privaten Nutzung und die damit zusammenhängende Beweisführung. Das man eine Uhr wirklich nur aus betrieblichen Anlass trägt ist doch eher unüblich.

Da die Uhr über 410,-€ gekostet hat, beachte bitte die Regelungen zu GWG`s (Geringwertige Wirtschaftsgüter).

Ich hoffe ich konnte helfen, AoG, Grüße - Björn

Hallo,

Uhren (allgemeiner Schmuck)kann man bei der Steuer nicht absetzen,egal ob 5.-€ oder 5000.-€.
Das Sie die Uhr nur bei Kundengesprächen tragen,dass würde ihnen das Finanzamt nicht abnehmen,die würden höchstens sagen eine für 20.-€ hätte es auch getan.

Gruß
monika61

Hallo,

grundsätzlich schon, wenn das ding zu 100 % betrieblich genutzt wird. jedoch tut sich die finanzverwaltung schwer sowas anzuerkennen (bei bankern, wird der anzug auch nicht anerkannt), da eine private mitveranlassung unterstellt wird. jedoch sind die gerichte da etwas offener und berücksichtigen den beruflichen anteil.
wird die uhr zu 100 % beruflich genutzt, dann würde ich sie absetzen.

Vergiss es.
Ist wie Anzuege, Perfueme… : wird nicht vom FA erkannt.