Einen Brief verfassen

Hallo ich möcht meine Schule bitten die Bilder der Abschlussfeier nicht auf ihrer Hompage zu veröffentliche, allerdings weiß ich nicht wie diese Bitte formulieren soll.
Der grund ist wie folgt ich möchte nicht das die Bilder andere sehen.
Könnt ihr mir vielleicht helfen ?
Tipps oder Vorschläge geben wie ich das formulieren soll ?
Danke schon mal!

Hallo,

Du musst nicht darum bitten, dass die Bilder nicht veröffentlicht werden, sondern die Schule muss sich die Erlaubnis holen sie zu veröffentlichen - und zwar von den Menschen, die auf den Fotos zu erkennen sind.

Du kannst also nur verlangen, dass die Fotos nicht gezeigt werden, wo Du zu sehen bist.

Viele Grüße

Musterbrief
Hallo Namenlose,
von mir im Folgenden als Ottilie Musterfrau bezeichnet.

Der Brief könnte z.B.so lauten:

[Start Brieftext]
Herr Direktor Dr. Specht
Rosa Luxemburg Gymnasium
Hermann-Höcherl-Straße 17-35
12345 Neustadt

Abschlussfeier der Klasse 13c
Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage des Gymnasiums

Sehr geehrter Herr Dr. Specht

Aus folgenden Gründen widerspreche ich der Veröffentlichung aller bei obiger Feier gemachten Fotos, welche mich oder meine Tochter Griseldis Musterfrau zeigen.

Begründung:

  1. Blah bla bla mecker Bla!

  2. Mecker mecker blah.

  3. Blah mecker blah bla.

Mit freundlichen Grüßen

Ottilie Musterfrau
[Ende Brieftext]

Die Begründung ist nicht zwingend erforderlich, lässt den Brief aber verbindlicher klingen.

Ich hoffe, das hilft Dir

Gruß merimies

Hallo,

ich halte den Brief für absolut überflüssig - da gibt es nichts zu widerprechen und begründen muss man es auch nicht. Die Schule hat sich die Genehmigung per Unterschrift von allen abgebildeten Personen zu holen bevor sie etwas veröffentlicht.

Es reicht völlig aus kurz ins Sekretariat zu gehen und zu fragen, ob ihnen dies bewusst ist.

Viele Grüße

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Die Schule darf nicht
Hallo,

die Schule darf ohne dein Einverständnis gar nichts veröffentlichen.

http://www.nibis.de/~nealon/lektionen/datenschutz/pu…

Es könnte aber Sinn machen, die Schulleitung kurz daran zu erinnern. Eine Ausnahme wäre, wenn du/ deine Eltern irgendwann schriftlich der Veröffentlichung von Bildern aus dem schulischen Bereich zugestimmt habt. Unsere Schüler unterschreiben das beispielsweise mit dem Schulvertrag.

Schöne Grüße
Jule

sondern die Schule muss sich die
Erlaubnis holen sie zu veröffentlichen - und zwar von den
Menschen, die auf den Fotos zu erkennen sind.

Sorry das ist Quatsch.

Die Person muß schon wesentliches Bestandteil des Photos sein sonst geht da gar nichts.

Der Plem

Hai!

die Schule darf ohne dein Einverständnis gar nichts
veröffentlichen.
http://www.nibis.de/~nealon/lektionen/datenschutz/pu…

Da gibt es durchaus andere Ansichten zu, und wie immer Schule ist Ländersache.

Der Satz „Im schulischen Bereich liegen diese Ausnahmen in der Regel nicht vor.“,
sagt da schon alles.

Gruß, der Plem

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Hallo,

Da gibt es durchaus andere Ansichten zu, und wie immer Schule
ist Ländersache.

in diesem Fall ist das in der Tat irrelevant.

Der Satz „Im schulischen Bereich liegen diese Ausnahmen in der
Regel
nicht vor.“,
sagt da schon alles.

Nein, das bezieht sich eher darauf, dass in der Regel im Schulleben die genannten Ausnahmen eher nicht zutreffen, z. B. das mit den Personen der Zeitgeschichte (http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#P…), oder auch dass Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeit erscheinen. Genauso hätte da auch stehen können, dass in einem Betrieb diese Ausnahmen in der Regel nicht vorliegen, hat mit „Ländersache oder nicht“ nichts zu tun.

Was vorher schon geantwortet wurde, dass die Schule die Einwilligung der abgebildeten Personen braucht, ist richtig. Aus Gründen den Beweisbarkeit besser schriftlich, mündlich würde aber auch reichen, solange keiner hinterher auf die Idee kommt, doch zu klagen oder so.

Viele Grüße
Christa

Hallo,

Da gibt es durchaus andere Ansichten zu, und wie immer Schule
ist Ländersache.

Das Recht am eigenen Bild ist keine Ländersache, sondern (bundesweites) Persönlichkeitsrecht.

Der Satz „Im schulischen Bereich liegen diese Ausnahmen in der
Regel
nicht vor.“,
sagt da schon alles.

Das sagt nur aus, dass es Ausnahmen gibt - diese unterliegen aber sehr strengen Auflagen. Bei Veranstaltungen, wie eine Abschlussfeier, dürfte sich die Teilnehmerzahl in Grenzen halten (im Gegensatz zu politischen Großveranstaltungen), so dass es nicht unzumutbar ist von den einzelnen abgebildeten Personen eine Einwilligung für die Veröffentlichung zu holen. Darüber hinaus ist die Schule von Natur aus ein geschützter Raum, so dass es absurd wäre hier ein Persönlichkeitsrecht auszuschließen.

Viele Grüße

Hai1!

Da gibt es durchaus andere Ansichten zu, und wie immer Schule
ist Ländersache.

in diesem Fall ist das in der Tat irrelevant.

Nein ist es nicht. Es gibt Schulordnungen die von Schule zu Schule und von Land zu
Land unterschiedlich sind, mit dem man diese Schule besucht unterschreibt man schon
verschiedene Dinge (z.B. das Abifeiern geknipst und veröffentlicht werden)!

Genauso hätte da auch stehen können,
dass in einem Betrieb diese Ausnahmen in der Regel nicht
vorliegen, hat mit „Ländersache oder nicht“ nichts zu tun.

Nein, das kann es nicht! Auch eine Schuldordnung oder was auch immer kann ein
Gesetz nicht aushebeln. Wenn es Personengruppen sind wird es sehr schwer zu
verhindern dies zu veröffentlichen, sollte es gar in dem unterschriebenen Vertrag mit
der Schule stehen ist man chancenlos

Was vorher schon geantwortet wurde, dass die Schule die
Einwilligung der abgebildeten Personen braucht, ist richtig.

Siehe oben, es kommt darauf an!

Der Plem

Hi,

die Schule darf ohne dein Einverständnis gar nichts
veröffentlichen.

http://www.nibis.de/~nealon/lektionen/datenschutz/pu…

die Aussagen dieses Textes sind in der Form nicht richtig.
Regelmäßig wird in örtlichen Zeitungen über öffentliche schuliche Veranstaltungen berichtet, dies sind Ereignisse der Zeitgeschichte und die teilnehmenden Personen müssen eine Veröffentlichung der Bilder deswegen hinnehmen. (Und nur um möglichen Einwänden vorzubeugen: es kommt auf die Veranstaltung und ihren Charakter an, nicht darauf, wer die Fotos macht oder sie veröffentlicht - das darf dann auch jede Privatperson).
Die Aussagen des Textes stimmen nur für nichtöffentliche Veranstaltungen. Da wir aber Nichts über den Charakter der angesprochenen Abschlussfeier wissen, ist Deine Aussage so nicht haltbar.

Gruß Stefan

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Hallo,

irgendwie habe ich das Gefühl, wir reden/schreiben aneinander vorbei.

Nein ist es nicht. Es gibt Schulordnungen die von Schule zu
Schule und von Land zu
Land unterschiedlich sind, mit dem man diese Schule besucht
unterschreibt man schon
verschiedene Dinge (z.B. das Abifeiern geknipst und
veröffentlicht werden)!

wenn, dann wird das schulintern und nicht landesweit geregelt, und die grundsätzliche Regelung ist die bundesweite Regelung des Rechts am eigenen Bild. Das kann tatsächlich durch einzelne Schulen durch Unterschrift „aufgehoben“ werden.

Genauso hätte da auch stehen können,
dass in einem Betrieb diese Ausnahmen in der Regel nicht
vorliegen, hat mit „Ländersache oder nicht“ nichts zu tun.

Nein, das kann es nicht! Auch eine Schuldordnung oder was auch
immer kann ein
Gesetz nicht aushebeln
.

Mein Reden! Deshalb sagte ich auch, dass die Frage nichts mit „Ländersache oder nicht“ zu tun hat, sondern dass es auf das (bundesweit gültige) Gesetz ankommt. Ein Betrieb kann auch seine Mitarbeiter unterschreiben lassen, dass sie mit den Veröffentlichungen möglicher Fotos einverstanden sind. Nichts anderes macht die Schule.

Gruß
Christa

Nachtrag
Hallo nochmal,

eine Sache ist mir noch eingefallen: Einverständniserklärung hin oder her. Im Falle der Fotos ist es übrigens auch so, dass selbst wenn ich mein Einverständnis erklärt habe, ich für immer daran gebunden bin, ich kann mein Einverständnis auch widerrufen und dann muss das Foto ggf. auch nachträglich entfernt werden.

Und hier auch noch etwas zu lesen zum Thema Gruppenfotos: http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber…

Gruß
Christa