Einen Führerschein umschreiben / tauschen

Hallo!

kann ich/darf ich statt „einen Führerschein umschreiben“, „einen Führerschein tauschen“ schreiben. Ist das korrekt und üblich?

Danke

Hallo,

von „umschreiben“ ist u. a. die Rede, wenn es um ausländische Führerscheine aus Drittstaaten geht.

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen EU-Führerscheine spricht man von umtauschen“.

Gruß
Kreszenz

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Hallo @Kreszentia,

warum kann ich nicht „tauschen“ statt „umtauschen“ schreiben? Und das ist mein ewiges Problem: Wie kann ich „tauschen“, „umtauschen“, „austauschen“ und „vertauschen“ auseinanderhalten?
„Vertauschen“ ist einfach. „Austauschen“ kann ich auch mit Mühe nachvollziehen. Wenn es um „tauschen“ und „umtauschen“ geht, weiß ich dann nicht weiter.
Gibt es irgendwo gute Beispiele, wie man das verstehen und richtig anwenden kann?

Danke

Gar nicht so einfach. Ich würde sagen, dass es bei ‚umtauschen‘ irgendein Problem mit einem Produkt oder Gegenstand gibt. Dagegen ist ‚tauschen‘ völlig wertfrei und sagt nichts darüber aus, wie zufrieden oder unzufrieden ich bin.
Zudem ist es bei ‚umtauschen‘ auch nicht unüblich, dass zwei gleiche (oder zumindest sehr ähnliche) Dinge getauscht werden, wie z.B. Kleidung oder ein elektronisches Gerät. Bei ‚tauschen‘ macht man das normalerweise nicht.

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Beim „Umtausch“ der Führerscheine ist das aber nicht der Fall. Ich würde das „Umtauschen“ eher als Tausch auf Grundlage einer bestimmten Notwendigkeit/Begründetheit sehen. D.h. beim Führerschein kommt es aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zum Umtausch. Bei der zu kleine Jacke ist die falsche Größe der Grund. Bei der defekt erworbenen Kochplatte ist es dieser Defekt und der Anspruch auf ein funktionsfähiges Gerät.

Da bin ich bei Dir.

Najo, das ‚Problem‘ hier ist halt das Alter bzw. die fehlende Fälschungssicherheit. Der Umtausch wurde ja nicht völlig willkürlich angeordnet.

Ich glaube, da verstehen wir uns miss. Genau was Du schreibst ist auch das, was ich zum Ausdruck bringen wollte. Es gibt für den Tausch des Führerscheins einen ganz bestimmten Grund/eine rechtliche Notwendigkeit. Und daher ist dieser Tausch eben nicht mehr „neutral“, sondern wird zum „aus konkretem Grund veranlassten Umtausch“.

Wobei das allerdings auch keine so scharfe und eindeutige Abgrenzung ist. Wenn man jetzt die Reifen wechselt, wäre dieser Reifenwechsel auch aus dem konkreten Grund des Endes der Winterzeit angezeigt, und müsste dann eigentlich auch ein „Umtausch“ sein. Man könnte die Gründe ggf. auf Gründe rechtlicher Natur eingrenzen. Z.B. der Umtausch von Ware aufgrund von Mängeln. Aber andererseits wird auch viel wegen „Nichtgefallen“ und ohne rechtliche Verpflichtung des Händlers problemlos umgetauscht. Aber da hätte man zumindest insoweit noch einen Rechtsbezug, als dass es zumindest um einen Tausch im Rahmen eines Rechtsgeschäfts geht.