Einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, obwohl noch ein alter Arbeitsvertrag (beide Vollzeit) besteht?

Ich stehe derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches Mitte des Jahres erst endet.

Ich habe mich bereits umgehört und musste erfahren, dass ich meinen Vertrag nicht kündigen kann, da in meinem Vertrag keine Regelung zur Kündigung gegeben ist. Das bedeutet, beide Vertragsparteien können den Vertrag nicht kündigen. Außer im Falle einer fristlosen Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag ist natürlich wirksam, aber ob sich mein Arbeitgeber darauf einlässt, ist jetzt fraglich.

Jetzt meine Frage:
Ich habe ein Jobangebot erhalten, welches dann bald beginnen soll. Sollte keine Kündigung wirksam sein und kein Aufhebungsvertrag zustande kommen, darf ich trotzdem den neuen Vertrag unterzeichnen, obwohl ich mich bereits in einer Vollzeitbeschäftigung befinde?

Wenn nicht, was passiert dann?

Um nochmal zu betonen: Ja, den aktuellen Job will ich loswerden. Egal ob durch Aufhebungsvertrag, fristlos, jedoch nicht gerichtlich.

Hallo,

nach der mir bekannten Rechtsprechung können Zeitarbeitsverträge nicht vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden, wenn das nicht gesondert im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.

Mit anderen Worten: Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Deinen Vertrag bis zum ordentlichen Ende erfüllen müssen. Für den neuen Arbeitsvertrag kann als Beginn der Beschäftigung also frühestens der erste Tag nach dem Ende des alten Vertrages vereinbart werden.

Grüße

Hallo!

Ich bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet, aber normalerweise hat jeder Vertragspartner das recht zu kündigen.

Eventuelle Konsequenzen daraus, zum Beispiel Ansprüche des Arbeitgebers über anteilige Lehrgangskosten müssen separat geregelt sein.

Wenn in dem Vertrag dazu nichts geregelt ist, gelten die allgemeinen Regelungen aus dem vertragsrecht.

Bist du bei einer Gewerkschaft? Die können dir auf jeden Fall weiterhelfen.

LG
Chris

Hallo,

Das merkt man

Ausnahmen bestätigen die Regel

Und dazu gehört auch § 15 Abs. 3 TzBfG, falls du mal einen Blick darauf wirfst.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Die können auch keine Gesetze außer Kraft setzen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Theoretisch darfst Du so viel Arbeitsverträge unterzeichnen, wie Du willst, aber

Kannst Du einen Vertrag nicht erfüllen, kann der Vertragspartner ggfs. Schadensersatz geltend machen.

&Tschüß
Wolfgang

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort zu meiner Frage. Besteht denn Hoffnung bezgl. des Aufhebungsvertrages?

Ich muss sagen, dass ich schockiert bin, dass ich quasi gezwungen bin, die Tätigkeit auszuführen. Aber man sagt nicht umsonst: Jede Zeile genau lesen…

Das kann ich natürlich in keiner Weise beantworten. Ich kenne den AG nicht, kenne das Verhältnis zwischen Euch nicht… Es ist mir also nicht möglich, abzuschätzen wie erfolgreich eine unverbindliche Frage nach einer vorzeitigen Aufhebung ist.

Was heißt gezwungen? Du bist den Vertrag ja mehr oder weniger freiwillig eingegangen. Du hättest ja auch auf einem anderen Arbeitsverhältnis bestehen können. Oder eine ganz andere Arbeit annehmen können.

Verzeih mir bitte meinen Sarkasmus. Ich konnte einfach nicht anders. :wink:

Mir ist schon bewusst, dass ein Großteil der Menschen in Deutschland hin und wieder Arbeitsverhältnisse eingehen muss, die ihnen nicht liegen. Das scheint dann immer noch besser, als gar kein Geld zu verdienen.

Die Sachlage rund um die befristeten Arbeitsverhältnisse ist aber noch mal ganz speziell. Selbst der BGH musste schon Entscheidungen zu diesem Thema fällen.

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In einem Zeitvertrag sind beide Parteien gebunden. Du wärst doch sicher auch schockiert, wenn der Arbeitgeber seinen Vertrag einseitig bricht.
Noch ein Tip: Wenn Dein neuer Arbeitgeber erfahren würde, dass Du bei Deinem alten Arbeitgeber den Vertrag gebrochen hast, würdest Du vermutlich noch in der Probezeit an die Luft gesetzt werden. Mit so einem Arbeitnehmer möchte keine Firma zusammen arbeiten.
Udo Becker

Möglicherweise widerspricht eine fehlende Kündigungsvereinbarung den gesetzl. Vorgaben und ist damit nicht statthaft, frag mal einen Arbeitsrechtsanwallt