Einen Tag Urlaub während Probezeit?

Hallo Ich habe ein ziemlich schlechtes Gewissen: Seit Juli habe ich einen neuen Job als Ingenieur. Ich bin frisch aus der Uni. Leider ist bereits im August ein Tag wegen einer familiären Angelegenheit verplant gewesen, schon lange bevor ich wusste, dass ich überhaupt zum Juli mit einem Job beginnen würde. Nun habe ich meinen Vorgesetzten - um ihn möglichst schnell zu informieren - bereits nach dem zweiten Tag freundlich gefragt, ob es möglich sei, bereits nach einem Monat nur einen Tag Urlaub zu nehmen. Seine Reaktion war nicht gerade erfreut: „hmm das ist jetzt komisch, aber okay, wenn es nicht anders geht…“. Nun plagen mich schlechte Gewissen, ob diese Aktion nun zu einer Kündigung während der 6-monatigen Probephase führen kann und ob ich mir damit irgendetwas vermiese?

Hi

Also sagen wir es mal so: Diplomatisch war es nicht, deinen Chef direkt am zweiten Tag zu überfallen. Kaum bist du da willst du schon wieder weg!
Ist nicht so, hört sich für den Chef aber so an.
Was er letztendlich macht kann keiner hellsehen, aber nur mal so für die Zukunft: Zeig deinem Chef erstmal, dass du arbeiten kannst und gute Qualität lieferst. Wenn er sich dann überzeugt hat, dass du auch nur ansatzweise Chancen auf Bestehen der Probezeit hast, ist das mit dem Urlaub auch nicht so eng.

Nur nach zwei Tagen kann der Chef natürlich nicht abschätzen, ob du überhaupt was taugst!

Grundsätzlich aber kann er dir nur aus dringenden betrieblichen Gründen Urlaub verweigern, so lange der kurz ist - den gesamten Urlaub kannst du erst nach der Probezeit nehmen, freie Tage sind bei eine guten Verhältnis kein Problem.

Für jeden erarbeiteten Monat steht dir ein Zwölftel deines Jahresurlaubanspruchs zu, wenn du z.B. 30 Tage hättest (hast du nicht, frag bei der Personalabteilung falls du es nicht weißt) wären das 2 1/2 Tage pro Monat, und die kannst du auch schon in der Probezeit nehmen.

Du könntest dir also im August mit dem erarbeiteten Urlaub im Juli einen Tag freinehmen, Urlaubskarte/Antrag ausfüllen und gewähren lassen, das ist dein Anspruch, das darfst du.

Also merke dir: Nicht mit der Tür ins Haus fallen!

Und viel Glück, dass dein Chef da sein Magengrummeln überwindet. Lass ihn nicht bereuen, dir den Tag gewährt zu haben.

lg
Kate

Hi,

hmm, ja auch von mir der sanft erhobene Zeigefinger: sowas ist eigentlich klüger im (letzten *g*) Vorstellungsgespräch anzusprechen. Am besten mit Begründung „am x. August hat meine Omma ihren 100. Geburtstag, da wollte ich fragen, ob ich an dem Tag dann frei bekommen könnte“.

ABER: kein Chef wird einen guten und frisch eingestellten Mitarbeiter entlassen, nur weil der in der Probezeit einen Tag Urlaub machen möchte. Oder anders gesagt: kündigen sie Dir deswegen in der Probezeit, dann wärest Du dort eh nicht glücklich geworden :wink:

Dass das aber natürlich nicht zur Regel werden sollte ist Dir auch klar, oder? Sprich, wenn Du jetzt morgen kommst und sagst „am y. August wird meine TantesiebtenGrades 32 und im ganzen September würde ich dann nach Indien fliegen“ dann könnte das natürlich Probleme geben. Aber so las sich Deine Anfrage nicht…

*wink*

Petzi

Servus,

2 1/2 Tage pro Monat, und die kannst du auch schon in der Probezeit nehmen.

da kennst Du aber den Vertrag ziemlich detailliert, den der UP bisher in diesem Punkt nicht vorgelegt hat.

Es gibt durchaus Arbeitsverhältnisse, in denen betreffend Urlaub während Probezeit was ganz anderes (wirksam) vereinbart ist. Genau genommen dürften sich diese beiläufig in einer sehr deutlichen Mehrheit gegenüber denen befinden, die während der Probezeit einen Anspruch auf Erholungsurlaub vorsehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

hier zum Thema:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/neu-im-job-urlau…

Natürlich kannst Du in der Probezeit fliegen, das steht so vermutlich im Vertrag…

In einem solchen Fall klaffen Anspruch und Wirklichkeit deutlich auseinander…

Gruß

Hallo,

du solltest dir eher die Frage stellen, ob du in einer Firma arbeiten möchtest, die sich so anstellt, wenn es um einen lächerlichen Tag geht.

Gruß,
Steve

Hi

Also erstmal: Wenn du dir nicht die Zeit nimmst, meinen Beitrag vernünftig zu lesen (denn ganz offensichtlich hast du den Konjunktiv II nicht wahrgenommen oder ignoriert) musst du auch nicht maulen. Das war ein Beispiel, nicht mehr und nicht weniger, und ich habe mich dabei auf Ratgeber zum Arbeitsrecht gestützt.

Es gibt zwar Urlaubssperren in der Probezeit - davon hat der UP aber nichts erwähnt, hier spekulierst _Du_ -

Nach der Probezeit hat der Arbeitnehmer den _vollen_ Urlaubsanspruch.
Hier geht es aber um einen Tag, und das fällt in den Bereich des _Teilurlaubanspruchs_.

Mag ja sein, dass manche Unternehmen wünschen, ihre Probearbeitnehmer 6 Monate ohne einen freien Tag durcharbeiten zu lassen - aber das ist rechtlich nicht haltbar.
Der Teilurlaub kann wie ich -bereits erwähnte- durch betriebliche Gründe abgelehnt werden.
Generelle Urlaubssperren sind _nicht_ zulässig.

lg
Kate