Hallo,
folgender Fall: eine Vereinbarung soll getroffen werden, dass freier Mitarbeiter einer GmbH eine Gratifikation nach Ablauf des Jahres erhält, wenn eine bestimmte Menge an Std. für Projekte der GmbH geleistet werden, z.B. ab 100 Std. gibt es 1500 € Gratifikation. Freier Mitarbeiter schreibt Std. auf und stellt darüber eine Rechnung der GmbH. Diese kann auch später erfolgen, so dass RE-Datum in einem anderen Jahr liegen kann als die geleisteten Stunden. Für die Ermittlung der Gratifikation wäre es einfacher die Stunden für die Gratifikation anhand des RE-Datums einem Jahr zuzuordnen und nicht nach den Stundenzetteln. Der freie Mitarbeiter stellt der GmbH eine Rechnung für die Gratifikation für Jahr x aus und die GmbH muss diese irgendwie buchen. Die Frage ist: kann die GmbH die RE des freien Mitarbeiters für die Gratifikation unverändert als Ausgabe buchen oder muss sie die Std. streng nach den Stundenzetteln einem Jahr zuordnen, da bei der GmbH der Leistungzeitpunkt entscheidend ist?? Oder muss man das mit dem Leistungzeitpunkt hier nicht so anwenden? Schließlich hat man Vertragsfreiheit und kann entscheiden wie man die Vereinbarung gestaltet. Wäre jedenfalls schlecht, wenn die GmbH die RE ganz anders aufteilen muss, weil der Leistungzeitpunkt das vorschreibt. Kann jemand Klarheit in die Sache bringen?
Grüße
ML