Hallo zusammen,
heute beim Essen kam bei uns in der Runde eine eigentlich ganz einfache Frage auf, auf die aber niemand so schnell umfassend antworten konnte: ist das Abschleppen eines anderen, aufgrund eines technischen Defektes liegengebliebenen Fahrzeuges mit dem eigenen PKW und Führerschein Klasse 3 (keine Ahnung, was das jetzt ist, mit diesen Vitamin-Bezeichnungen komme ich nicht klar…) grundsätzlich erlaubt oder benötigt man wegen der dann zwei gelenkten Achsen einen LKW-Führerschein ?
Gemeint ist jetzt hierbei nicht der Fall, daß man jemanden aus einer Gefahrensituation wegschleppt, z.B. von der Autobahn runter bis zur nächsten Ausfahrt. Das ist - so war jedenfalls die einhellige Meinung - erlaubt, da man eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer beseitigt. Wie sieht es aber aus, wenn (das war nämlich der Anlaß, eine Freundin hatte an ihrem Fiesta einen Kupplungsschaden und konnte nicht mehr weiterfahren) es sich lediglich um einen technischen Defekt handelt, der keinerlei Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer birgt.
Meine Meinung war und ist, daß man ein anderes Fahrzeug durchaus zur Werkstatt schleppen darf, sofern man nicht schneller als 50 km/h fährt und das defekte Fahrzeug entsprechend sichert (Warnblinker am defekten Fahrzeug an, vielleicht noch Warndreieick auf die Hutablage oder so…).
Bin gespannt auf Eure fachkundigen Antworten ! Nicht daß ich mich strafbar mache, wenn ich mal jemandem helfe, sein Auto wieder in Gang zu bekommen…
Bis denn dann,
Felix