Es wird im Übrigen ein Unterschied gemacht, je nachdem, was
der Grund für die nicht mögliche Weiterfahrt auf einer Spur
ist. Wobei in der Frage ja vom entspr. Schild die Rede ist, es
sich also nicht um einen Möbelwagenoder sowas handelt.
Da schließe ich mich gefühlsmäßig an. Einen parkenden Wagen kann man ja längst nicht immer als solchen erkennen, und je nach dem, was vor einem unterwegs ist, sieht man ihn nicht mal. Und häufig ist es auch ein anhaltender, der abbiegen oder einparken will.
Und neben den Oberlehrern sind auch die unsportlichen Autofahrer ein Problem. Auch ich bin nicht frei von Schuld, und versuche manchmal, auf einer schnelleren Spur zu bleiben, auch wenn sie auf längere Sicht in die falsche Richtung führt. Aber wenn gegen die Erwartung kein Schnarcher eine Lücke lässt, dann lass ich halt den Spurwechsel und fahre einen kleinen Umweg.
Und einen hab ich noch: Es ist ein Armutszeugnis für unseren Gesetzgeber, dass er das nicht per Gesetz regelt. Man kann doch nicht einfach irgendein schlampiges Gewäsch verabschieden, und die Gerichte dann durch Urteile die Gesetze mit Praxis füllen lassen. Die meisten unserer Volksvertreter dürften Auto fahren, und sich der Problematik bewusst sein, die sich in 99,99 % der Fälle dank Rücksichtnahme von selbst regelt. Aber sehr (zu?) viele Volksvertreter sind Juristen, sodass das auch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gelten kann.