Einfädeln vor Verengungsschild

Hallo zusammen,

auf einer zweispurigen Straße steht das Verkehrsschild Nr. 108: „Verengung rechts“ https://www.lorencic.at/0cache/6ce4c18617e0510f9babb…

Muss hier den auf der rechten Spur fahrenden Fahrzeugen nach Möglichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich nach dem Reißverschlussverfahren auf die linke Spur einzuordnen oder müssen diese an der Verengung ggf. anhalten und auf eine Lücke warten?

Vielen Dank für eure Antworten!
Milton

Hallo!

Auch hier gilt das „Reißverschlussverfahren“.

siehe Punkt 4 :
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html

MfG
duck313

Ich machs nochmal deutlicher
Hi!
Weil das anscheinend vielen nicht klar ist, zitier ich das hier mal:
„(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“

Nicht zu übersehen natürlich der Hinweis im nächsten Absatz, dass man nur die Spur wechseln darf ohne andere zu gefährden…

Hier äußert sich das nämlich immer so, dass sich alle in der Stadt kilometerweit an einer Schlange links anstellen und die erst viel weiter vorn verengte rechte Spur völlig leer ist, über Ampelschaltungen hinweg…
Wenn ich nun rechts gemächlich weiterfahre, treffe ich regelmäßig vorn auf Oberlehrer und Freizeitpolizisten, die mir dann den Wechsel absichtlich nicht ermöglichen und sich tierisch über mich ärgern müssen…

Es wird im Übrigen ein Unterschied gemacht, je nachdem, was der Grund für die nicht mögliche Weiterfahrt auf einer Spur ist. Wobei in der Frage ja vom entspr. Schild die Rede ist, es sich also nicht um einen Möbelwagenoder sowas handelt.

Grüße
kernig

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Genau richtig: Der auf der durchgehenden Spur Fahrende muss unmittelbar vor der Engstelle ein Einscheren ermöglichen (Reissverschlussverfahren), der Einfädelnde darf es aber nicht erzwingen.

G imager

Genau richtig: Der auf der durchgehenden Spur Fahrende muss
unmittelbar vor der Engstelle ein Einscheren ermöglichen
(Reissverschlussverfahren), der Einfädelnde darf es aber nicht
erzwingen.

Womit geklärt wäre, dass es sich gar nicht um ein Recht des Einfädelnden handelt. Denn ein Recht ist begrifflich nur eins, wenn man es erforderlichenfalls auch durchsetzen darf und kann. Das Straßenverkehrsrecht kennt für Autofahrer insoweit überhaupt keine Rechte, sondern ausschließlich Pflichten. Hier etwa die gegenseitige Pflicht der Verkehrsbeteiligten, sich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten. So z. B. die des Geradeausfahrenden, eine Lücke zu lassen, in die der Einscherende einscheren kann und soll.

Gruß
s.

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Es wird im Übrigen ein Unterschied gemacht, je nachdem, was
der Grund für die nicht mögliche Weiterfahrt auf einer Spur
ist. Wobei in der Frage ja vom entspr. Schild die Rede ist, es
sich also nicht um einen Möbelwagenoder sowas handelt.

Da schließe ich mich gefühlsmäßig an. Einen parkenden Wagen kann man ja längst nicht immer als solchen erkennen, und je nach dem, was vor einem unterwegs ist, sieht man ihn nicht mal. Und häufig ist es auch ein anhaltender, der abbiegen oder einparken will.

Und neben den Oberlehrern sind auch die unsportlichen Autofahrer ein Problem. Auch ich bin nicht frei von Schuld, und versuche manchmal, auf einer schnelleren Spur zu bleiben, auch wenn sie auf längere Sicht in die falsche Richtung führt. Aber wenn gegen die Erwartung kein Schnarcher eine Lücke lässt, dann lass ich halt den Spurwechsel und fahre einen kleinen Umweg.

Und einen hab ich noch: Es ist ein Armutszeugnis für unseren Gesetzgeber, dass er das nicht per Gesetz regelt. Man kann doch nicht einfach irgendein schlampiges Gewäsch verabschieden, und die Gerichte dann durch Urteile die Gesetze mit Praxis füllen lassen. Die meisten unserer Volksvertreter dürften Auto fahren, und sich der Problematik bewusst sein, die sich in 99,99 % der Fälle dank Rücksichtnahme von selbst regelt. Aber sehr (zu?) viele Volksvertreter sind Juristen, sodass das auch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gelten kann.

Hallo!

Es ist ein Armutszeugnis für unseren
Gesetzgeber, dass er das nicht per Gesetz regelt.

So kompliziert ist die Regelung ja nun nicht und unverständlich ist sie auch nicht. Es ist halt so: Wenn etwas nicht so genau geregelt ist, dann regen sich die Leute auf, dass es nicht geregelt ist. Wenn etwas sehr genau geregelt ist, dann regen sich die Leute aber auch auf, und zwar weil es geregelt ist und sie in ihrer ach so vielfach vorhandenen Eigenverantwortung beeinträchtigt werden. Also je nach dem wie es ist, ist es immer falsch und die Politiker sind immer Schuld…in Wahrheit ist aber diese Einstellung das Problem und nicht irgendwelche Juristen und auch nicht irgendwelche Politiker

Gruß
Tom