Einfahrt vor Garage an fremde vermieten

Hallo

Meine Frage ist.
Wir wohnen als Mieter in einem 3- fam.haus ,es gibt eine einfahrt die führt zu 2 garagen .
1 Garage für uns , und 1 Garage für die wo Überuns wohnen.
Die Einfahrt ist sehr breit so das man noch ein Stck. von der einfahrt als stellplatz benutzen könnte.
Wobei die sicherheit beim Herausfahren beeintächtigt ist (Blick zur Strasse) .

Nun will die Vermieterin diesen angeblichen stellplatz (nicht markiert) an fremde vermieten und somit 10 € dafür verlangen.

Beide Parteien im Haus bezahlen monatlich Miete für die Garage, dazu gehört doch auch die Einfahrt .

bitte um Hilfe
Bedanke mich im Vorraus für jede sachliche Antwort.

Gruss
Dr.Huddel

Bild von der Situation wäre hilfreich, wenn die Breite gegeben ist kann dort auch generell erst mal ein Stellplatz hin.

Aber ohne Ortskenntnis wird das Kaffeesatz lesen.

Moin,
ohne genaues Bild ist da nicht viel zu sagen, aber beide Parteien haben eine Garage gemietet und da gehört dazu, dass sie rein und raus können, dafür reichen 3m Breite, aber ihr habt deiner Beschreibung nach nicht zusätzlich dazu eine bestimmte Fläche davor als exklusiv gemietete Fläche.
Ich plädiere aus dem Bauch raus erst einmal dafür, den Ball flach zu halten, zuzulassen, dass sich mal was verändert, was nicht zum gemieteten Umfang gehört und der Vermieterin nicht unbedingt Raffgier oder sonstwas zu unterstellen.
Stell mal dagegen, was du davon hast, dass du dort wohnst, wenn sie dich nur ausbeutet, kannst du dich aufregen, vielleicht stellst du aber fest, dass sie sich um das Haus kümmert und die Parksituation ordnet, oder auch sonst was. Das ist hier alles Spekulation, aber erst mal den Rat, reg dich nicht auf, wenn deine Vermieterin ihre Einfahrt vermietet, außer sie macht dir damit wirklich damit das leben schwer. Vermieter sind nicht per se Gierschlünde, sondern müssen manchmal auch „nur“ haushalten.
Beschwichtigende Grüße, ynot

Solange die Nutzung der Garage, dazu gehört auch das sichere Ein- und Ausfahren auf die Straße, nicht beeinträchtigt wird, könnte ihr da gar nicht machen.
Wenn ja, dann schon.

Sonst könnte noch eine Bestimmung aus dem Baurecht (Bebauungsplan) dagegen sprechen ganz vorne auf dem Grundstück einen Stellplatz einzurichten. Das könnte man auf dem Bauamt erfahren. Schau mal zu den Nachbarn, ob die dort Stellplätze haben.

MfG
duck313

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Die Einfahrt gehört nicht zur Garage des Mieters, sie dient lediglich dazu die Einfahrt IN und AUS der Garage zu gewährleisten.
Richtig Pargraphen reitende Vermieter können ihre Mietr sogar dazu zwingen ihr KFZ nicht vor sondern nur in der Garage zu parken.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Zufahrt-Garage--f26382.html
Und was die VM mit dem angesprochenen Stück Einfahrt macht, geht die Mieter demzufolge, nichts an. ramses90
ramses90