Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus machen

Hallo Zusammen,

wir haben ein Einfamilienhaus. Wir möchten die obere Etage vermieten an ein Familienmitglied.
Jener würde dann Wohngeld bekommen.

Kann wer grob sagen ob das Steuerrechtlich teuer werden würde?
Baulich wird nichts verändert.

Danke

Das kommt drauf an ob´s bei euch einen Mietspiegel gibt und ob dann die Miethöhe mind. zu 66% des ortsüpblichen Mietspiegels betragen würde:


ramses90

Hi,

sind das getrennte, also in sich abgeschlossene Wohnungen? Als wir unser Haus gekauft haben, wurde das als Zweifamilienhaus geführt, warum auch immer. Wir haben dann beantragt, das auf Einfamilienhaus zu ändern, zumal eben die „Wohnungen“ gar nicht getrennt waren. Oben am Ende der Treppe nur eine normale Zimmertür, unten eine Tür zum Wohnzimmer, und eine (ebenfalls normale Zimmertür) zum Rest der "Wohnung (Gästezimmer, Küche und Bad im EG).
Die böse Überraschung war, dass die Grundsteuer dadurch teurer wurde, aber jetzt wird zumindest alles richtig geführt. Für euch wäre das andersrum eher ein Vorteil, aber wie gesagt, an einem Zweifamilienhaus sind gewisse Bedingungen geknüpft. Ob ihr sie erfüllt, musst du wissen.

Das andere sind die Mieteinnahmen, aber dazu hat @ramses90 etwas geschrieben.

Gruß
Christa

Es befinden sich 2 Zimmer in der oberen Etage, dazu Bad/Wc und ein Flur mit Kochbereich. Eine Wohnungstür.

denk mir an die Parkplatznachweise…
Je nach Bundesland/Kreis/Stadt können bis zu zwei Abstellplätze für PKW dazukommen. Das kann dann wiederum einen Bauantrag nach sich ziehen und Du bist gezwungen, das energetisch zu sanieren.
Deine geplanten Kosten: 50 Euro für nen Briefkasten - tatsächliche Kosten 50 Tausend…

Untermietvertrag würde nicht akzeptiert werden?

Hat die Wohnung im Erdgeschoß ebenfalls ein eigenes Bad/WC und eine Wohnungseingangstür?

Wohnt das

bisher woanders in einem eigenen Haushalt?
Oder ist das hier nur pro forma gedacht wg. des Wohngeldes?

Das kommt drauf an.

Wenn da keine großartigen Zinsen für die Finanzierung mehr laufen, werden sicher positive Einkünfte aus Vermietung anfallen, und die kosten halt Einkommensteuer. Wie teuer, hängt davon ab, was sonst noch an zu versteuerndem Einkommen da ist.

Einmal konkret rechnen, ob das erzielte Wohngeld oder die anfallende ESt mehr ist, dann ist eine Entscheidungsgrundlage da.

Schöne Grüße

MM

Keine eine Idee?

Kommt drauf an hilft nicht weiter…

Doch: geh zum Steuerberater, der kann dir das ganz genau sagen, und für Fehler, die er eventuell macht, muss er wohl auch geradestehen.

Doch, wie gesagt:

Benötigt werden:

  • Mieteinnahmen pro Jahr (ohne Nebenkosten)

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten

  • Fläche des vermieteten Teils

  • Fläche des selbst genutzten Teils

  • Finanzierungskosten

  • Kosten für Reparaturen und Instandhaltung

  • Nicht umgelegte und nicht umlegbare Nebenkosten

  • Höhe des zu versteuernden Einkommens ohne Einkünfte aus Vermietung

  • Veranlagungsform: Zusammen? Einzeln?

  • Höhe des Wohngeldanspruchs

Dann rechne ich Dir das gerne mal durch. Aber so ohne irgendwelche Basis kann man halt auch nichts Konkretes sagen - tut mir leid, Einkommensteuerrecht ist kein Blinde-Kuh-Spiel.

Schöne Grüße

MM

@Aprilfisch

Ist klar das keiner hier das genau bestimmen kann.
Darum geht es mir auch nicht. Es geht mir darum etwaige Kosten grob einzugrenzen.
Also 100€ Mehrkosten im Jahr oder eher 500€.

In welchen Bereichen fallen Kosten an.
Einkommensteuer ggf. Grundsteuer?
Wo könnte ich das Nachlesen etc.
Eventuell ein Fachforum…

Will ja nicht für jeden Pups zum Steuerberater.

Wenn du meinst, dass das, was du vorhast, ein Pups ist …
Wie es mit der Grundsteuer aussieht, habe ich dir geschrieben, und wenn du keine Hilfe von @Aprilfisch haben willst, wird er sicherlich damit klarkommen.

Grundsteuer wird nachher genau wie vorher unter „Hintergrundrauschen“ abzulegen sein.

Einkommensteuer hatte ich Dir angeboten, zu berechnen. Das EStG ist übrigens in einem „Fachforum“ auch nicht anders als im Rest von Deutschland. Ich sag Dir jetzt nicht, welcher derzeit hier aktive User StB ist - man muss nämlich keiner sein, um die nicht sehr komplexen Einkünfte aus V+V und den Grenzsteuersatz zu berechnen: Das kann jeder, wenn er mal ein paar Dutzend ESt-Erklärungen gemacht hat; bei mir sind es etwa tausend, wenn ich mich recht erinnere.

Aber ohne Daten zum Sachverhalt wird das nix. Welche notwendig sind, hab ich geschrieben. Wer ohne diese Daten irgendeine Zahl würfelt, ist unseriös.

Angebot steht weiterhin - jetzt bist Du dran.

Schöne Grüße

MM