Hallo,
Ein Grundstück hat schon mehrfach trotz eingetragener Grundschuld (ja, spannend) den Besitzer gewechselt. Der damalige Besitzer und auch die Privatperson zu dessen Gunsten die Grundschuld eingetragen ist, sind nicht auffindbar. Es gibt Indizien die vermuten lassen, dass das von beiden auch so gewollt ist.
Angenommen der begünstigte der Sicherheit (oder wahrscheinlicher dessen Erbe) fordert die Sicherheit ein.
Wie wäre denn der technische Ablauf?
Nach meinem Verständnis müsste zuerst nachgewiesen werden, dass der zugrundeliegende Vertrag nicht erfüllt wurde. Angenommen das war ein Kredit. Wie weist jemand nach, dass er kein Geld bekommen hat?
Welche anderen Geschäfte/Verträge würden zur Eintragung einer Grundschuld für eine Privatperson führen?
Ich bin gespannt auf eure Ideen.
MfG Frank